Laut Typ vom TÜV schließt sich beides laut Gutachten nicht aus. Ist aber ne Grauzone. Im Stand ist er nicht zu laut (selbst mit geeichtem Messgerät nachgemessen). Und bei Volllast ab 50km/h bleibt die Klappe auch zu. Letztenendes hängt alles von den gemessenen Fahrgeräuschen im Stand beziehungsweise während der Fahrt ab. Sollte der Wagen hierbei außerhalb der im Fahrzeugschein eingetragen Werte, abzüglich natürlich der 5 dB Toleranz sein, ist es eigentlich egal welche Abgasanlage beziehungsweise Kombination man dann verbaut hat. Wenn zu laut ist es halt illegal. Dann nützt dir auch keine EWG – Genehmigung irgendetwas. Und die Nummer mit der EWG– Genehmigung ist halt so eine Sache. Per se ist eigentlich jedes Bauteil mit der Erlaubnis gleichzusetzen mit einem Original Ersatzteil. Ist halt irgendwie alles Auslegungssache. Man kombiniert somit eigentlich ein Original Ersatzteil mit einem Original Ersatzteil. Problematisch wird es zum Beispiel, wenn man eine EWG-Klappenanlage mit einer Downpipe kombiniert, welche nur ein Teilegutachten hat und somit vom Tüv nachträglich eingetragen werden muss.
Der Vorteil der Bull X Anlage ist halt, dass das Steuergerät dafür sorgt, dass in den TÜV relevanten Messbereichen auf jeden Fall die Abgasklappe geschlossen bleibt. Subjektiv ist das Fahrgeräusch beziehungsweise das Standgeräusch bei Nenndrehzahl in keinster Weise lauter als beim Original. Vielmehr habe ich selbst den Eindruck, dass der Wagen insgesamt leiser aber dafür halt nur etwas dumpfer vom Klang bei geschlossener Klappe geworden ist.
Ich denke die haben den Endschalldämpfer dementsprechend großzügig und gut dämmend konstruiert.
Wenn man natürlich damit bei geöffneter Klappe wie die Wildsau durch die Stadt heizt, dann braucht man sich nicht wundern wenn der Wagen trotzdem zunächst erstmal stillgelegt wird. Dies passiert hier in Dortmund aber durchaus auch mit reinen Serienwagen (zum Beispiel Ford Mustang oder Ähnliches).
Schönes Wochenende ?