Hallo und erstmal vielen Dank für eure Antworten.
-Xenon kann ich wohl vergessen. Großer Aufwand und für Baujahr 1999 nicht vorgesehen, da lass ich lieber die Finger von.
- Ja, Nebelscheinwerfer einschalten bringt ein bischen was bei Dunkelheit, auch wenn´s eigentlich nicht erlaubt ist. Im Bußgeldkatalog ist aber kein Verwarnungsgeld vorgesehen, wenn man die Nebelscheinwerfer schon bei normaler Sicht einschaltet.
- LED (ich weiss, verboten). Hab mal zwei verschiedene ausprobiert. Da die nur oft nach oben und unten ausstrahlen, und nicht wie Glühlampen in alle Richtungen, war das Ergebnis grottenschlecht.
-Dann werde ich halt mal Halogenbirnen mit mehr Lichtleistung wie Nightbreaker, wie von Peter vorgeschlagen, ausprobieren.
Dank nochmal an alle. Tolles, sachliches Forum hier.
Thomas