Beiträge von KondorTTS

    Die Gebrauchtwagenversicherung ist eine pauschale Versicherung für alle Autos des VW Konzerns. Von daher nichts spezifisches für den TT. Der Ausschluß des Verdecks ist auch bei anderen Marken in den Versicherungen so enthalten, also auch nichts besonderes. Wenn man das nicht will, muss man eben einen Neuwagen mit 5 Jahren Garantie kaufen und keinen 6 Jahre alten Gebrauchten. Das ist nun mal ein Auto und da kann immer was kaputt gehen.

    Auf elektrische Komponenten ist Kulanz eher seltener. Finde ich auch bei solchen Sachen wie dem Klappenmotor ok. Mir wäre sie wichtig bei Motor/Getriebe etc. aber nicht für einen 120,- Klappenmotor.
    Mir wäre/ist sie generell wichtig, egal ob auf ein 50€ oder 500€ Bauteil. Dafür zahle ich den "Markenaufschlag" beim Kauf & Service und habe keinen Ford oder Mazda für 10.000€ weniger. Ebenfalls empfinde ich einen 7 Jahre alten gebrauchten mit 50TKM inkl. allen Service beim Vertragshändler nicht als die alte Mühle, wie es bei deinem Post irgendwie durchscheint. :huh:
    Dass etwas kaputt gehen kann ist mir bewusst, nur dass hier eben 1/3 eines Wagens per se ausgeschlossen wird war mir bei weitem nicht bewusst, nur weil es sich um eine pauschale Versicherung handelt.

    Das mit dem Kühlmittel kann ich so auch fast nicht glauben. Dann wäre es klar gewesen und das würde sofort auffallen. Das Zeug ist bei Audi/VW leuchtend pink/rot. Kann natürlich sein, dass da mal der Kunde selber nachgefüllt hat und es daher leicht verdünnt war. Wenn gar kein Frostschutz enthalten gewesen wäre, würde der Kühlkreislauf bereits bei leichten Minusgraden einfrieren.
    Ich kann hier nur wiedergeben, was mir meine Werkstatt - bei der ich seit 8 Jahren bin - mitgeteilt hat. Und der traue ich nun mal mehr als einem Autohaus, welches bereits negativ in Erscheinung getreten ist. Und wenn es meinem Autohaus entsprechend negativ auffällt, sollte dies doch auch dem Verkäufer beim Prüfen der WeltAuto-Checkliste auffallen, oder es spricht erneut gegen dieses.

    Glaub es einfach mit der Batterie, oder lass es. Aber nach 7 Jahren ist die bei einem Cabrio platt, auch wenn er noch anspringt. Das Verdecksteuergerät ist sehr sensibel, was Unterspannung angeht. Glaub mir, wir hatten 3 TT Roadster in den letzten 10 Jahren.
    Sollte bei einer platten Batterie nicht aber auch Datum, aktueller Titel bzw. Stand im RNS verloren gehen, ggf. das Anlassen erschwert sein? So war es zumindest bei meinen bisherigen Wagen, wenn diese platt war und nichts davon tritt beim aktuellen auf, daher verwundert mich dies eben. ?(


    Ja da hast dich von tollen Phrasen und Bezeichnungen blenden lassen :D
    Warum du dein Scheckheft bei Audi pflegst musst du selbst wissen wegen der Garantie sicher nicht ^^


    Ich ging bis heute davon aus, dass Audi deutlich kulanter ist, sofern man eben auch die Service regelmäßig dort durchführt. Was in meinen Augen auch logisch ist, einem treuen Kunden ggü. bin ich entsprechend wohlwollender gestimmt.
    Aber du hast recht, die Gebrauchtwagengarantie mit Ihren tollen Sprüchen weckt (zu sehr) den Eindruck einer verlängerten Neuwagengarantie, da habe ich mich täuschen lassen. :|

    Danke für die Antwort. EZ ist 01/2010, also knapp über 7 Jahre. Sollte die Batterie hin sein müsste doch aber auch weitere Elektronik Probleme haben und nicht nur das Verdecksteuergerät?
    Mich würde nur eben brennend interessieren, wieso das Verdeck von der von Audi/VW angebotenen Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen wird. Ist doch quasi ein Zugeständnis, dass hier wohl als erstes Fehler auftreten werden. ?(

    Und wenn ich nach 7 Jahren bei einem Fahrzeug unserer Preisklasse keine Kulanz mehr erhalten kann, frag ich mich wieso man überhaupt das Scheckheft pflegt :S

    Der Wagen war erste Hand, wurde bei dem Autohaus gekauft und gewartet, wo ich ihn letztendlich auch gekauft habe. War dort ein Stammkunde (sofern man den Worten des AH noch vertrauen kann). Was dazu kommt ist, dass das Auto mit dem "WeltAuto"-Labek verkauft wurde. Hier steht:
    WeltAuto Check: Motor.Was unter der Haube steckt, weiß niemand besser, als unsere Mechaniker: Sie inspizieren Motorlager und Ölwanne, prüfen den Kühlmittel- und Ölstand sowie den Motorlüfter. Und bei Bedarf nehmen sie natürlich sofort einen Ölwechsel vor.

    Im Detail lt. WeltAuto Checkliste: Kühlmittel inkl. Frostschutz

    Irgendwie fühle ich mich da mal wieder vom Händler verarscht :thumbdown:

    Hallo zusammen,

    hat evtl. einer der Roadster-Besitzer schon ähnliche Erfahrung gemacht: Ich habe Januar '16 meinen Roadster gekauft, seit Herbst '16 natürlich das Verdeck nicht mehr offen gehabt und wollte vergangene Woche den Frühling einleiten > Verdeck auf, Fahrt genießen. Beim Schließen dann der "Schock" - das Verdeck geht nicht mehr zu. Zum VW/Audi-Händler > Stellmotor kaputt. Alles schön und gut, hast ja noch die VVG-Garantie, sollte ja kein Problem sein. Denkste! Verdeck ist ausgeschlossen, Reparatur muss selbst gezahlt werden. Ist jetzt nicht die Welt, aber kann mir einer den Sinn der Garantie erklären, wenn 1/3 des Wagens nicht eingeschlossen ist? Audi verkauft die Roadster für einen Aufpreis ab Werk und die hauseigene Garantie deckt Schäden daran nicht ab? Ist Audi/VW hier fein raus, weil steht ja im Kleingedruckten oder hat man hier ne Chance auf Kulanz wenn man sich auf die Hinterbeine stellt? Scheckheftgepflegt, Gebrauchtwagengarantie direkt bei denen und im Endeffekt keinen Nutzen.

    Weiter ist meiner Werkstatt beim Service aufgefallen, dass im Motor-Kühlmittel kein Frostschutz enthalten ist. Es war wohl reines Wasser. Glück gehabt, dass hier (bisher) kein Schaden entstanden ist. Beweisen ist hier natürlich auf Grund der Zeitdifferenz schwer. Aber weder ich noch meine Werkstatt haben hier nachgefüllt. Nach der zuerst nicht abgeschlossenen Garantie des Händlers nun dieser Vorfall. Kann man den Händler irgendwie VW melden oder interessiert es da eher kein Mensch? Eigentlich ist/war es ein renommierter, größerer VW/Audi/Skoda-Händler, der auch fleißig weiter ausgezeichnet wird.

    Muss sagen, dass im Moment meine Laune bzgl. VW/Audi nahe 0 ist :thumbdown:

    hab ich mir au schon gedacht. Ist ja mittlerweile aber recht weit verbreitet bei den Handyhalterungen.

    Was mir nur an der lösung nicht gefällt ist die Position. mal eben als Navi bringt es einem hinter dem Rücken leider nix.

    Hallo,
    um die Frage richtig zu beantworten, müsste man erst mal wissen welches STG09 bei dir verbaut ist.
    Es gibt jede Menge verschiedene 09er STG und natürlich auch Softwarestände.

    Sorry, vergessen. Meiner ist EZ 01/10, aber noch VFL. Reicht aber wohl nicht zur Identifizierung nehme ich an? Lässt sich für mich ohne VCDS auslesen, welches STG09 und welchen Softwarestand ich habe?

    So...der "Pfusch" mit den Widerständen ist beseitigt. Steuergerät 09 auf Softwareversion 667 upgedatet. Widerstände raus und auf LED codiert. Siehe da ... keine Fehlermeldung mehr im FIS. :freu2 :juhu .spitze

    Sorry, nochmal für ganz dumme:
    Ich kauf mir die original Audi LED-KZB für A3/TT/etc. und bau die ein => Leuchten, aber Fehler im FIS.
    Gehe zum :) und frage freundlich nach dem aktuellsten Update für mein Steuergerät 09 (gibt es da mehrere versch. Updates oder kann da alles in einem geupdatet werden?). Danach leuchtet es weiterhin und der Fehler ist au weg?

    Muss mich mal wieder mit einer Frage an euch wenden:

    Vor kurzem hat das DSG im Stau auf der Autobahn ungewöhnlich gestottert bzw. generell fühlt es sich bei z.B. dem Wechsel von Rückwärts in den 1. Gang nicht so flüssig an, wirkt wie ein "fast abwürgen" eines Fahrschülers.
    Aus dem Grund mein Autohaus kontaktiert mit der Frage ob man das auf die VVG-Garantie hin prüfen kann, nicht dass das DSG Probleme hat.

    Da hat sich herausgestellt, dass der Händler, bei dem ich das Auto im Januar gekauft habe nicht wie mündlich besprochen die VVG-Garantie abgeschlossen hat, sondern angeblich eine "hauseigene Garantie".
    Ich habe den Kaufvertrag "mit Garantie" abgeschlossen, jedoch auch auf Nachfrage an den Verkäufer kein Garantieschreiben hierfür erhalten. Wir haben auch klar gesagt, dass wir entweder die VVG-Garantie über Ihn abschließen oder der Preis entsprechend gemindert wird und ich die Garantie dann bei meinem Händler abschließe, da dies aufs selbe raus kommt.
    Meine Vermutung ist nun, dass der Händler hier ggf. Schindluder treiben wollte, in der Hoffnung, dass der Wagen eh keinen Garantiefall hat und sich so 600€ in die eigene Tasche verdient.

    Hat jemand Erfahrungen bzgl. solch einer Situation? Vorgehensweise, Rechte, Nachweispflichten?

    Ich habe den Verkäufer mehrmals nicht direkt telefonisch erreicht (Kundengespräch, außer Haus) und daher eine Frist bis zum nächsten Mittwoch gesetzt, in der Stellung zu nehmen ist, wie diese Situation zu Stande kommt, wo die abgesprochene VVG-Garantie ist und einen Vermerk auf Übergabe an einen Anwalt angefügt. Das Autohaus selbst wirkte damals sehr offen & ehrlich, es wurde bei der Übergabe eine Kopie meines Scheins gemacht mit der Aussage, dass dies fü die Garantie benötigt wird und mir entsprechend die Bestätigung zugesandt wird.