Genau das ist das nächste Problem. Wer seine Leistungssteigerung bei der Versicherung gemeldet und in den Papieren eintragen lassen hat, bei dem erlisch nach dem Update die Betriebserlaubnis. Es ist ja eine höhere Leistung eingetragen. Aber ich denke, das wird Audi und das KBA nicht interessieren. Dann muss man das halt rückgängig machen, werden die sagen.
Da lässt sich prima drüber streiten, ob die Betriebserlaubnis tatsächlich erlischt: Der Tatbestand im Gesetzestext geht von einer Verschlechterung aus. Da weiß ich nicht, ob das der Fall ist. Ganz sicher passt es aber nicht mehr zum Fahrzeugschein und so ist es im Normalfall auch nicht versichert.
Aber:
Hast Du alles legal auf den Weg gebracht, dann ist durch das Chiptuning die Betriebserlaubnis auf Grundlage der Audi-ABE für das Fahrzeug ja tatsächlich erloschen und Du musstest eine neue beantragen.
Das macht nicht jede Zulassungsstelle, aber in Hessen ist es das Landratsamt in Marburg-Biedenkopf:
Es ändert sich die Rechtsgrundlage, auf der das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird.
Deswegen erwarte ich eine ganz simple Rückmeldung von Audi an das KBA:
Mein Fahrzeug ist nicht Bestandteil der Marktüberwachung des KBA.