Beiträge von Diavolo

    Genau das ist das nächste Problem. Wer seine Leistungssteigerung bei der Versicherung gemeldet und in den Papieren eintragen lassen hat, bei dem erlisch nach dem Update die Betriebserlaubnis. Es ist ja eine höhere Leistung eingetragen. Aber ich denke, das wird Audi und das KBA nicht interessieren. Dann muss man das halt rückgängig machen, werden die sagen.

    Da lässt sich prima drüber streiten, ob die Betriebserlaubnis tatsächlich erlischt: Der Tatbestand im Gesetzestext geht von einer Verschlechterung aus. Da weiß ich nicht, ob das der Fall ist. Ganz sicher passt es aber nicht mehr zum Fahrzeugschein und so ist es im Normalfall auch nicht versichert.

    Aber:

    Hast Du alles legal auf den Weg gebracht, dann ist durch das Chiptuning die Betriebserlaubnis auf Grundlage der Audi-ABE für das Fahrzeug ja tatsächlich erloschen und Du musstest eine neue beantragen.

    Das macht nicht jede Zulassungsstelle, aber in Hessen ist es das Landratsamt in Marburg-Biedenkopf:

    Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse
    Beantragung einer Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis nach § 21 der StVZO.
    www.marburg-biedenkopf.de

    Es ändert sich die Rechtsgrundlage, auf der das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird.

    Deswegen erwarte ich eine ganz simple Rückmeldung von Audi an das KBA:

    Mein Fahrzeug ist nicht Bestandteil der Marktüberwachung des KBA.

    Vertraue ganz Manuel und stillegen geht auch nicht so schnell.

    Man beachte die Formulierung im Schreiben von Audi:

    Zitat

    Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion das Kraftfahrt-Bundesamt die Betriebsuntersagung gemäß §5 FZV veranlassen wird.

    Audi wird eine Deadline haben, in der sie Vollzug an das KBA meldet. Dann werden die Fahrzeuge aussortiert, die bisher nicht an der Maßnahme teilgenommen haben und die jeweils zuständigen Landesbehörden informiert.

    Die schreiben die Halter dann noch mal unter Fristsetzung an und passiert dann immer noch nichts, wird der Betrieb untersagt. Da geht schon noch etwas Zeit ins Land.

    Ich bin im Moment am Überlegen, wie ich weiter vorgehe:

    Das Verweigern des Updates beim Hersteller ist für mich in dem Sinne keine Option, weil es für die Fahrzeuge mit Chiptuning nicht mal die geeignete Vorgehensweise zur Lösung des Problems ist.

    Stattdessen soll ich als Kunde aktiv werden und dem Hersteller untersagen, Probleme an meinem Fahrzeug zu schaffen? Werde ich nicht. Aber ich will mein Auto so wiederhaben, dass es immer noch dem Fahrzeugschein entspricht. Kann der Hersteller das nicht, kann er den Mangel nicht in geeigneter Weise beheben und hat dem KBA offensichtlich die falsche Lösung vorgeschlagen. Und genau darüber sollte der Hersteller das KBA dann auch informieren.

    Worst case wäre das Zerschießen des Steuergeräts. Klappt das Update, wäre das Fahrzeug nicht mehr in Einklang mit Betriebserlaubnis und Fahrzeugschein. Das sehe nicht...

    Er hat beiläufig erwähnt das heute schon 2 mit MTM Software angerufen haben welche für das neu aufspielen bei MTM mit 500€ rechnen müssen 8|

    Das müsste zumindest in einigen Fällen über Gewährleistung zu lösen sein. Dann kann man die Werkstatt höflich drauf hinweisen, dass sie eine mangelhafte Software aufgespielt hat und zur Nachbesserung auffordern. Aber 500€ sind schon dreist.

    Ich habe das Einschreiben auch im Briefkasten gehabt.

    Was die Stilllegung betrifft: Die ist ein Zwangsmittel und muss angedroht werden. Die Androhung selbst ist ein Verwaltungsakt und muss deswegen von einer Behörde kommen. Der Hersteller weist also lediglich darauf hin.

    Insofern dürfte noch niemand riskieren, direkt eine Betriebsuntersagung im Briefkasten zu finden.

    Allerdings ist mir das schon mit einem anderen Fahrzeug passiert und die Zulassungsstelle hat sich da sensationell doof gestellt.

    Diavolo

    Diskussionen mit Dir führen zu keinem Ergebnis da Du "Beratungsresistent" bist ;)

    Darum Back to Topic :thumbup:

    So mag ich Dich: Erst Streit suchen, dann beleidigend reagieren ;)

    ….. und wenn APR seine angepasste Tuningsoftware drüberbügelt hat APR hoffentlich ein Gutachten dafür und es wird alles neu eingetragen, andernfalls:

    Das ist Topic. Der ganze Thread dreht sich um das Software-Update.

    Worin also besteht Deiner fachlichen Meinung nach der Unterschied zwischen einer angepassten Software von Audi und der angepassten Version eines anderen Anbieters?


    Hier sind ja Diskussionsteilnehmer, die genau dieses Problem haben.

    Was du machst ist nur Schattenboxen.

    Die Zeit wird zeigen ob und wann das relevant wird.

    Glaube aber kaum jemand von der Zulassungsstelle, dem KBA, der Polizei oder eben der TÜV wird sich auf eine Diskussion mit dir einlassen oder sich überzeugen lassen.

    Schattenboxen tust Du gerade.
    Zum Erlöschen der Betriebserlaubnis steht hier etwas.

    Also nix "Kulanzzeit um" und *popp* Betriebserlaubnis weggezaubert...

    Konkret hier würde Dir die Zulassungsstelle im worst case den Betrieb untersagen. Das eine passiert automatisch von Gesetzes wegen, das andere ist ein Verwaltungsakt.

    Der Unterschied ist klein, aber wichtig.

    So langsam sackt es bei Dir, gell?
    Genau das meint der Gesetzgeber mit "soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen". Und das kann nicht nur ich. Das darfst sogar Du! Und jeder Eigentümer einer Sache für den das BGB einschlägig ist.


    Die Frage hast Du aufgeworfen und deswegen nagle ich Dich auch darauf fest:
    Welche Konsequenzen hat eine Software-Anpassung, die ins Emissionsverhalten eingreift? Unabhängig vom Software-Anbieter.

    Du bist echt ein Geiler:

    Du liest einen Beitrag, dem Du zustimmen möchtest. Der kommt aber von einer Person, mit der Du gerne ein Problem hättest. Also ergießt Du Dich in Verallgemeinerungen und falschen Schlussfolgerungen um Dich streiten zu können. Du hast auch gar keinen Diskussionsbedarf, sondern willst einfach den Oberlehrer rauskehren.

    ….. und wenn Audi seine angepasste Software drüberbügelt hat Audi hoffentlich ein Gutachten dafür und es wird alles neu eingetragen, andernfalls:

    Kommst Du aber auch für die entstanden Schäden die dein Eigentum andern zufügt auf, bzw. deine Versicherung, die wird dich aber in Regress nehmen da dein Eigentum nicht mehr den Vorschriften entspricht ;)

    Bleiben wir konkret bei Kfz, nicht allgemein bei Eigentum. Finde Deinen Denkfehler:

    Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
    Worauf basiert der Rückruf?

    Ich zitiere noch mal nur für Dich!

    Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

    Wir meinen schon größtenteils dasselbe. Nur ist der Groschen nicht bei Dir gefallen.

    Das kannst du gerne tun. Auf nicht öffentlich gewidmetem Grund. Außerhalb davon interessiert dein persönliches Verantwortungsgefühl niemanden. Sobald du dich in einem Bereich bewegst, der öffentlich zugänglich ist (keine Umfriedung), gelten die Zulassungsvorschriften. Es wurde festgelegt, dass ohne das Update die TT RS nicht den Vorschriften entsprechen und das geändert werden muss, um die Teilnahme Verkehr zu legitimieren. Da kannst du viel meinen oder tun, am Ende wurde bereits entschieden, dass etwas geändert werden MUSS. Wer es nicht machen lässt, riskiert die Stilllegung. Ob du das willst oder nicht, dem bist du klar unterworfen.

    Möchtest Du eine notorische Kontraposition vertreten oder liest Du auch mal, worauf Du antwortest? Dann reiße mich bitte nicht aus dem Kontext und versuche mir Aussagen zu unterstellen.

    "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

    Kraftfahrt-Bundesamt - Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen


    Das KBA überwacht den Markt. Deswegen nehmen die nicht den einzelnen Autobesitzer in Anspruch, sondern den Hersteller. Und der muss reagieren, weil sein Produkt ja noch in Verkehr ist. Das KBA identifiziert ein Problem und der Hersteller bietet eine einzige konkrete Lösung zur Behebung an. Dass er dabei wirtschaftlich denkt und die preiswerteste Lösung wählt, ist wohl nicht weiter verwunderlich. Deswegen steuert der Hersteller die Rückrufaktion und nicht die überwachende Behörde. Die erwarten nur Vollzug von Audi.


    Die betroffenen Kfz sind Privateigentum. Eigentum genießt im BGB einen sehr hohen Schutz: Im gesetzlichen Rahmen darf ich damit nach Belieben verfahren.


    Ich darf es umbauen, ich darf es tunen. Audi hätte dem KBA eine teure Lösung vorschlagen können: Der Austausch der Auspuffanlagen aller betroffenen Kfz zum Beispiel. Flüsterleise könnten die werden. Müsste ich jetzt meine Akrapovic vom Auto nehmen? Siehe oben: Ist mein Eigentum. Ich entscheide. Muss ich den von Audi angebotenen Lösungsweg gehen? Mein Eigentum...


    Wenn ich das also nicht will, ist Audi nicht mehr zuständig. Und das KBA auch, weil die ja lediglich den Markt über den Hersteller überwachen.


    Als Eigentümer übernehme ich aber jetzt die Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit. Das Problem existiert noch und über mein konkretes Auto wacht jetzt die Zulassungsstelle. Was in einem Landkreis funktioniert, kann in einem anderen am Sachbearbeiter scheitern. Was den einen TÜV-Prüfer nicht interessiert, kann den anderen dazu bringen, die Plakette zu verweigern.Was der eine Software-Anbieter auf Kulanz löst, kann beim anderen noch mal Geld kosten.

    Insofern ist der Ansatz von APR richtig, weil er weit oben ansetzt: Wer die angepasste Original-Software von Audi übernimmt und im Anschluss die neue von APR wieder darüberspielt, dürfte hat Ruhe. Er ist aus der Marktüberwachung raus, ohne dass die Zulassungsstelle vom KBA informiert wird und da funktioniert der Lösungsansatz noch für alle gleichermaßen.

    Natürlich geht es auch anders, aber dann gibt es keine einheitliche Lösung mehr.

    Ich fahre die APR-Software und habe sie in Dortmund aufspielen lassen. Ich habe zur Auskunft erhalten, dass APR eine angepasste, funktionsfähige Software nachschiebt, sobald das Dilemma gelöst ist. Die wird auch kostenfrei aufgespielt. Eine Verpflichtung dazu könnte es über die Gewährleistung geben.

    Die müssen ihre Software anpassen, weil die auf der Software von Audi mit dem Emissionsproblem basiert. Würde APR das ignorieren und die Software ungeachtet dessen weiter verkaufen, dann würde bei den betroffenen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis erlöschen. Und es bestünde das nicht unwesentliche Risiko, dass das Auto vom TÜV nicht mehr abgenommen wird. Es gäbe also keinen legalen Weg mehr zurück zur Teilnahme am Straßenverkehr.

    Wer über Chiptuning nachdenkt, muss sich darüber im Klaren sein: Die Betriebserlaubnis erlischt bei einer Leistungssteigerung nach § 19 Abs. 2 StVZO, weil das das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Es sind dann ein Gutachten und ein paar Behördengänge notwendig, um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen. Der führt über § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 Abs. 1 StVZO.

    § 19. Abs. 1 StVZO referenziert auf EG-Richtlinien. Die Betriebserlaubnis selbst kann die zuständige Behörde aber nur auf nationaler Ebene erteilen.

    Die Zulassungsbescheinigungen (Teil i & II) sind auch nationale Dokumente. Bei einem Serienfahrzeug sind die aber in Einklang mit der EG-Typgenehmigung. Und bei einem leistungsgesteigerten Kfz eben nicht.

    Hausi das kann ich so nicht bestätigen, habe aktuell einen TTRS da bei dem das genau so ist wie ich es beschrieben habe.

    Mit Niederländischen Papieren nix Leistungssteigerung, jetzt mit Deutschen Papieren Leistungssteigerung wieder da😜

    Vereinfacht: Das Fahrzeug entspricht nicht den Papieren. Da wird im worst case in den Niederlanden nichts anderes als in Deutschland passieren. EG halt...

    Moment Du Schlaumeier, das es Unterschiede gibt schon alleine ob rechts oder links gefahren wird und das dann die Hauptscheinwerfer geändert werden müssen brauchst Du mir nicht erzählen. ( Ist nur ein Beispiel… ) Ich denke da verfüge ich doch über etwas mehr Wissen und Erfahrung;)

    Hier ging es aber vorranig um eingetragene Veränderungen am Fahrzeug!!!

    Über alles andere was z.b. in GB geltend ist muss man sich informieren;)

    Das war aber nicht der Start hier in unsere kleine Diskussion.

    Allso bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen 8)

    Es ging um Deine konkrete Aussage. Und die ist falsch.

    Aber gut, dass Du es einsiehst.

    Ich ziehe auch mal Fazit:

    Mit deiner Deutschen Zulassung darfst Du natürlich ins Ausland fahren.

    Das hast Du geschrieben und es ist Unsinn.

    Alle Daumen sind Finger, aber nicht alle Finger sind Daumen.


    Aus dem Blickwinkel eines Deutschen Staatsbürgers:


    Die Niederlande sind zwar Ausland, aber nicht jedes Ausland sind die Niederlande.

    Jetzt wird's etwas verwirrend: Die Niederlande liegen im EG-Geltungsbereich, Australien aber nicht. Aber Australien ist Ausland. So wie die Niederlande.


    Du kannst kein Deutsches Auto nach Australien importieren und dann einfach mit der Deutschen Zulassung losfahren wollen. Du wirst Dich an die nationalen Vorschriften halten müssen.

    Du kannst das Auto sogar auf dem Europäischen Kontinent bewegen und den EG-Geltungsbereich verlassen. Dafür musst Du gar nicht mal so weit fahren. Und deswegen bist Du sehr gut beraten, dem Paule nicht einfach zu glauben, sondern Dich über die nationalen Regelungen schlau zu machen.

    Ist der Groschen jetzt bei Dir gefallen?

    Ohne Worte deine Kommentare 🧐

    Das hier ist ein Diskussionsforum. Man kann also diskutieren oder es eben bleiben lassen.
    Was mir an Dir aufgefallen ist: Anstatt Fehler einzusehen, wirst Du ausfallend und beleidigend. Kann man so machen, zeugt aber nicht gerade von viel Verstand.

    Wo Du ein Auto mit einer Deutschen Zulassung legal bewegen darfst, zeigt die jeweilige nationale Regelung.

    Und eben nicht der Paule ausm TTS-Freunde-Forum. Und jetzt mag es Dich wundern: Möglicherweise reicht die Deutsche Zulassung eben nicht. Auch, wenn Du gerne in Deinen Allmachtsfantasien das Maß aller Dinge wärst. Vielleicht bist Du auch einfach nur 80 Jahre zu spät geboren.

    Bedeutet das im Umkehrschluss dass ich nicht ins benachbarte Ausland fahren darf oder dass ich es nicht so ohne weiteres im Ausland zugelassen bekommen würde?

    Nicht automatisch, aber Du wirst Dich vorab informieren müssen.
    Dein Fahrzeug entspricht nicht mehr der EG-Typgenehmigung, über die das recht einfach geregelt war.

    Du sprichst zwei Sachverhalte an.

    Für die Zulassungsverfahren:

    Zitat

    Für ein neues Kraftfahrzeug ohne EG-Typgenehmigung kann der Bestimmungsmitgliedstaat vorschreiben,

    dass es das nationale Genehmigungsverfahren durchläuft, ehe es zugelassen werden kann. Wird die nationale
    Betriebserlaubnis erteilt, wird darüber eine Bescheinigung ausgestellt, die u. a. als Grundlage für die Zulassung des Fahrzeugs dient.


    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…015:0024:DE:PDF

    Als Besucher: Ich würde jetzt nicht mit einem optisch auffälligen Umbau nach Italien fahren...