Beiträge von Diavolo

    Für den TTRS 8J ist die Kombination 255/35 R19 96Y 9J19 ET52 in der COC eingetragen. Wie das beim TT und TTS ist, weiß ich nicht. Theoretisch auch hier sicher mit Vorstellung beim TÜV möglich.

    Umgekehrt ist das eine andere Sache. Die Felge vom TTRS 8J passt wahrscheinlich nicht, auf den TTRS 8S wegen der größeren Bremsen und dem Speichendesign. Aber evtl. auf den TT oder TTS. Muss man dann halt mal ausprobieren.

    Ich habe eine lustige Reifenodyssee mit vollem Programm hinter mir:

    Angefangen beim falschen Lastindex, weil der Fachmann die Abschläge aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht eingeplant hatte über die falschen Felgen:

    Ich habe Felgen vom TTRS 8J in der Garage liegen, die der Verkäufer im Moment (noch) nicht zurücknehmen mag. Der Fachhändler hatte damals grünes Licht gegeben, aber die ließen sich maximal mit Spurplatten fahren...

    Die Freigabe ist für die Dimension im Fahrzeugschein, physikalisch passen tut's nicht, weil die Bremsen des 8S zu groß sind.

    Was soll denn die Beschwerde bringen? Magst du das mal näher erläutern?

    Ich glaube so eine Beschwerde landet direkt im Papierkorb...

    Eine Beschwerde löst schon etwas aus: Der Beschwerdegegner wird eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben müssen, bevor sie in Ablage P landet.

    Es gibt verschiedene Gründe, die zur Stilllegung führen: Nicht selten hat der Halter am Fahrzeug rumgefrickelt. Rumspielen an der Auspuffanlage mit Verschlechterung der Geräusch- oder Abgaswerte ist so ein Standardfall:
    Dann wird vor Ort das Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt und die Stilllegung ist als Gesetzesfolge festgelegt. Der Polizist führt nur noch aus. Da braucht es sonst nichts mehr.

    Wenn durch die Änderung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist, dann ändert sich die Grundlage, auf der der Polizist handelt: Ist Gefahr im Verzug, kann er seine Befugnisse entsprechend ausdehnen. Dann kann der Polizist ein Fahrzeug sehr wohl einkassieren und überprüfen lassen. Und er darf sich dabei auch irren.

    Mies wird's immer dann, wenn das zur Disziplinierung missbraucht wird. O-Ton aus einem Reality-Format: "Eben noch große Fresse, jetzt geht er zu Fuß nach Hause." - Deswegen eigentlich immer sofort mit der Handykamera draufhalten...

    Wo steht denn bei der Voraussetzung das der Wagen noch Garantie/Gewährleistung haben muss?

    Die "Gewährleistungsflags" bekommt man auch ohne Garantie und werden z. B. bei Inspektionen hinterlegt.

    Die Flags werden auch für Kulanzanträge eingesehen.

    Das sind genau genommen drei verschiedene Dinge:
    Garantie ist eine freiwillige Leistung. In der Regel gibt die der Hersteller dem Endkunden. Allerdings ist die in der Ausgestaltung frei und auch ein Verkäufer kann Garantie geben. Manchmal gibt es auch Drittanbieter, die sich dort einklinken.

    Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, die das direkte Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer betrifft. Je nachdem, ob Neu- oder Gebrauchtware oder Privatkauf gibt es da verschiedene Möglichkeiten.

    Und dann gibt es noch die Produkthaftung. Darüber nimmt das KBA gerade Audi als Hersteller in Anspruch. Deswegen gewährleistet Audi im Rahmen der Produkthaftung dem Kunden die Mängelfreiheit...

    Ich sehe den Punkt nicht, an dem ich gezwungen bin eine Änderung durch den Hersteller an meinem Fahrzeug zu dulden und dann noch mögliche Schäden dadurch selbst zu tragen. Da passt etwas nicht.

    Frage mich, ob das überhaupt sinnvoll ist. Man bekommt ja sicher noch ein Schreiben, wo die Stilllegung drin steht. Spätestens dann würde ich mich nicht mehr auf die Straße trauen.

    Ja, isses.

    Das ist ja nur der letzte einer Reihe von Verwaltungsakten. Zuvor ist der Betrieb untersagt worden und daraus resultiert dann die Pflicht zur Stilllegung.

    Der ein oder andere versucht dann noch sich doof zu stellen und behauptet, die Behördenpost nicht bekommen zu haben.

    Bleibt die Frage: Dürfen die das, wenn das Fahrzeug weggeschlossen ist? Ist das nicht Hausfriedensbruch? Ja, die dürfen. Weil das Fahrzeug nach deren Argumentation ein Sicherheitsrisiko darstellt. Gefahr im Verzug...

    Ich hatte mich seinerzeit mit Manuel von HRG über das sogenannte Zerschießen vom Steuergerät unterhalten. Das Steuergerät ist im Regelfall nicht kaputt. Beim Update mit vorheriger Tuningsoftware wird in der Regel nur der Datenstand zerstört. Heißt, er (HGR) kann das normalerweise wieder herstellen.

    Nur mal so zur Info.

    Kann man das Fahrzeug so bewegen? Dann konnte Audi das Update nicht abschließen und das Fahrzeug muss von Audi zum Tuner.

    Daher gibt es keinerlei Grund, dass sich die Leistung irgendwie ändert.

    Die entfaltet sich wahrscheinlich etwas anders übers Drehzahlband, aber die Angaben im Fahrzeugschein ändern sich dadurch ja nicht. Im Dieselskandal war das ja der Aufhänger: Plötzlich hatte das Auto ein paar PS weniger, um die Grenzwerte einzuhalten. Mag jetzt im Alltag nicht wirklich wichtig sein, aber damit fehlt eine zugesicherte (und verkaufte) Eigenschaft und das hat die Tür zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung geöffnet.

    Lässt sich hier kaum vergleichen.

    Ich kann mich nur immer wieder wiederholen, das Update entfernt eine gekaufte Eigenschaft das ist FAKT.

    Das stimmt sicherlich, aber damit hast Du das Zauberwort gesagt. Du bist beim Verhältnis zwischen Händler (Verkäufer) und Dir als Käufer.
    Dann bleibt die Frage, ob und wie die Werbung Vertragsinhalt wurde und ob es sich um eine Eigenschaft handelt, die für den Verkehr als wesentlich anzusehen ist.

    Klar, dass wir das bejahen - sonst gäbe es dieses Topic ja nicht.

    Aber wie schlägst Du die Brücke und nutzt das gegen die Maßnahme?

    Da sich nun herausgestellt hat dass die Zulassung von Audi fehlerhaft ist, müssen logischerweise auch getunte Auto geupdated werden.

    Die Zulassung ist schon richtig - die Umsetzung von Audi ist bei einer bestimmten Gruppe von Fahrzeugen fehlerhaft. ;)

    Und bei allen muss zum Schluss der Mangel behoben sein.
    Nur setzt sich bei den Serienfahrzeugen das Audi auf Druck des KBA mit dem Halter auseinander. Da bleibt die Lösung einheitlich.

    Und bei den getunten muss der Halter sich mit der Zulassungsstelle auseinandersetzen. Das ist die große Unsicherheit: Anderer Software-Anbieter = anderer Lösungsansatz. Was der eine umsonst löst, lässt sich der andere noch mal bezahlen.

    Und es sind verschiedene Behörden im Spiel. Was im Landkreis Fulda keine Probleme bereitet, kann in Osnabrück für Kopfschütteln sorgen. Während der eine Sachbearbeiter Verständnis hat, dass Du Dich um eine Lösung bemühst, legt Dir der andere schlimmstenfalls so lange Dein Auto still. Da wird's doof.

    Zum einen sind die gefangen in ihrem System, zum anderen hat Audi als Hersteller natürlich Angst, zukünftig Probleme mit dem KBA zu kriegen. Ich bin mir recht sicher, dass die den Datenbestand vom KBA bereinigen können.

    Wenn dann aber ein Präzedenzfall eintritt: Genau ein solches Fahrzeug wird bei einer überwachten Maßnahme von Audi selbst rausgenommen und hat dann einen Unfall, für den genau das nicht behobene Problem kausal ist. Dann schiebt sich Audi in die Haftung...

    Ich brüte noch über dem Software-Update. Es gibt eine digitale Richtlinie für die Gewährleistung. Wäre ja möglich, dass dadurch andere Bauteile in meinem Setup zerschossen werden. Im BGB gehört die zum Kaufrecht und ich sehe uns da nicht als Käufer. Kommt auf die Liste meiner Fragen an den Händler: Gewährleistungsrechnung... ;)

    Den Tuner habe ich angeschrieben, im „alten“ Datenstand fehlt aber dann die Kennung des Updates, wenn ich das richtig verstanden habe. Somit nicht 100% legal

    Doch, das ist schon legal.
    Grund der Maßnahme ist ja nicht das Update, sondern die Behebung eines Mangels. Das Software-Update ist Audis Lösungsvorschlag dafür. Weil billig und so wird heute ja alles gelöst...

    Durch das Chiptuning musste die Betriebserlaubnis neu erteilt werden. Damit geht es nicht mehr um Audi und das KBA, sondern der Halter hat die Verantwortung und muss das genau genommen direkt mit der Zulassungsstelle ausmachen.

    Jetzt bleibt die Frage: Hat das Fahrzeug nach dem Chiptuning überhaupt den Mangel?
    Um das zu klären, könnte die Zulassungsstelle Dich nötigen, Dein Fahrzeug vorzuführen, weil Anlass zur Annahme besteht, dass es nicht gesetzeskonform ist.

    Wenn der Tuner Deiner Wahl eine angepasste Software anbietet, die das Problem behebt, kann man sich das ja bestätigen lassen und entsprechend mitteilen. Spätestens da hat die Zulassungsstelle dann keinen Grund mehr, weitere Schritte einzuleiten. Das Auto ist entspricht den (neu interpretierten) Vorschriften.

    und wenn man Tuning aufgespielt hat; warum lässt man nicht das Audi-Update machen und fährt danach direkt zum Tuner und lässt seinen Datenstand wieder neu aufspielen?

    Oder geht das nicht mal eben so schnell?

    Das Audi-Update aufzuspielen und dann wieder zum Tuner zu fahren ist sicher eine Idee.

    Aber da besteht ein Restrisiko, dass sich Dein Steuergerät in einen teuren Backstein verwandelt. Grundsätzlich würde ich das sogar machen lassen, allerdings muss dann das Kostenrisiko dafür auch beim Hersteller bleiben. Das muss vorab geklärt sein.

    Ich hab gestern bei APR geschaut, welcher Händler gleichzeitig Audi-Händler ist. Das Audi-Zentrum Frankfurt-Ost ist da gelistet. Also habe ich angerufen und gefragt. Mein Gesprächspartner hat langsam und bedächtig A-P-R buchstabiert und festgestellt, dass ihm das so gar nix sagt. :rolleyes:


    Man will es intern klären und sich wieder melden...

    Also wenn dagegen jemand anwaltlich vorgehen will, warum nicht. Eine Chance besteht zumindest.

    Verwaltungsrecht ist da kacke: Wenn Du das Update verweigerst und den Mangel auch nicht anderweitig beheben lässt, dann wird reagiert die Behörde mit Betriebsuntersagung und Zwangsstilllegung.
    Dagegen kannst Du Rechtsmittel einlegen, aber über die aufschiebende Wirkung kann man schon streiten. Die Argumentation der Behörden ist immer ähnlich:

    https://www.iww.de/va/quellenmaterial/id/201194
    Zur Begründung der Sofortvollzugsanordnung führte das Landratsamt aus, es bestehe ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer vom Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ausgeschlossen würden. Dieses öffentliche Interesse überwiege das private Interesse des Antragstellers, bis zur Bestandskraft dieser Entscheidung mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

    Dann hast Du ein Auto, dass Du bis zum Urteil nicht bewegen darfst. Und auf diesem Weg sehe ich schwarz, weil die Zulassungsstelle keinen Handlungsspielraum hat. In der Sache, also ob die Maßnahme überhaupt berechtigt ist, könntest Du da gar nicht argumentieren.

    Oder Du nimmst das Update mit und versuchst, Dich in der Sache zu wehren. Hast Du als Verbraucher Rechtsmittel gegen das KBA? Die überwachen ja nur den Markt. Zivilrechtlich gegen Audi? Sicher möglich, aber wie sähe das aus? Wäre es ein Erfolg, den Wagen zurückgeben zu dürfen?

    Schwierig...

    Mit der Androhung , dass sonst die Blauen vorbei kommen und den Stempel abkratzen.

    Ich habe eben noch mal geschaut: Das erste Schreiben von Audi an mich ist auf den Januar 2022 datiert. Wenn die in ähnlich gemächlicher Gangart weiter machen, dürfte Anfang nächsten Jahres mit Post von der Zulassungsstelle zu rechnen sein.

    Im nächsten Schritt geben die unter Fristsetzung Gelegenheit, den Mangel zu beheben und drohen die Untersagung des Betriebs an.

    Passiert das nicht, untersagt die Behörde den Betrieb. Das beinhaltet die Pflicht des Halters, das Fahrzeug stillzulegen oder den Mangel zu beheben und das der Zulassungsstelle zu belegen.

    Erbringst Du den Nachweis, hebt die Zulassungsstelle die Betriebsuntersagung auf.
    Tust Du es nicht, legen die das Fahrzeug auch noch zwangsweise für Dich still.

    Wenn die Polizei wegen der Plaketten vor der Tür steht, ist das der letzte Akt:
    Dann ist der Betrieb bereits untersagt und stillgelegt ist es auch schon. Der Rest ist reine Formalität.

    Ich hatte das ähnlich auf dem Tisch: Da hat die hiesige Zulassungsstelle dem Halter sofort den Betrieb untersagt. Im Telefonat mit dem Sachbearbeiter meinte der dann, dass man das Fahrzeug auch so in die Werkstatt bringen könne. Hier auf dem Land sähe das niemand so eng und woher solle die Polizei denn Kenntnis von der Betriebsuntersagung haben...

    Sein Vorgesetzter fand das nicht so lustig, hat aber dann in einem weiteren Bescheid den Betrieb beschränkt und dem Halter zumindest gestattet, das Auto zur Werkstatt zu bringen.

    Bis zum Schluss zu warten, ist kein kluger Rat: Die Zwangsabmeldung kostet Geld und dann muss das Auto neu angemeldet werden, wofür auch wieder Gebühren fällig werden.

    Erzähl mir also nicht was ich mit einer roten Nummer alles machen darf…….

    Du darfst mit Deiner roten Nummer natürlich machen, was Du willst! Und wenn Du Deine Kundschaft gleich mit in die Scheiße reiten möchtest, kannst Du auch das gerne tun.

    § 5 FZV

    Zitat

    Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.



    Rechtsprechung dazu existiert schon. Du bist nicht das erste Schlauerle. Aber probier's halt aus, widersetze Dich einer behördlichen Anordnung und staune. Wenn Du meinst, genau die Behörde anpissen zu müssen, die Dir rote Nummernschilder erteilt hat, dann sind die ziemlich schnell Geschichte. ;)

    Moin,

    Ja die Werkstatt kommt zu mir, bzw. Ich habe eine KFZ Meisterwerkstatt😎👍

    Und bewegen kann ich das Fahrzeug immer, denn ich habe sogar eine rote Nummer😜😎.

    Also, noch irgendwelche Fragen???

    Bis es aber soweit ist gönne ich meinen Kunden allzeit gute Fahrt 🤣👍

    Kannst Du natürlich so machen wollen, aber eine Betriebsuntersagung nach §5 FZV umgehst auch Du nicht mit einem roten Nummernschild.

    Einfach abwarten was passiert , wenn die die Plaketten abkratzen wollen kann man immer noch sich das Update aufspielen lassen😜

    Kannst Du für Dich ja gerne so handhaben.
    Kommt die Werkstatt dann zu Dir?


    Wenn das passiert, ist der Betrieb bereits untersagt und die Behörde ist gerade dabei, das Fahrzeug für Dich außer Betrieb zu setzen. Legal bewegst Du das im öffentlichen Verkehrsraum dann nur noch auf dem Abschlepper.

    Die BA erlischt in jedem Fall, wenn das Fahrzeug nicht den Vorgaben entspricht. Und das bedeutet ab jetzt, dass das besagte Update aufgespielt werden muss, um weiter im öffentlichen Raum bewegt werden zu dürfen.

    Nein.

    Würde das stimmen, dürften alle hier betroffenen Fahrzeuge schlagartig nicht mehr im öffentlichen Raum bewegt werden.

    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist ein Tatbestand in der StVZO, die ein wichtiges Merkmal hat: Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden. Und das ist hier nicht der Fall.

    Es geht auch nicht um das Aufspielen eines Updates. Es geht formal darum, die Fahrzeuge in Einklang mit der an Audi erteilten ABE zu bringen. Das Update ist Audis Mittel der Wahl. Ist halt am billigsten.