Beiträge von Diavolo

    Das Problem und der "Wind" kamen ja eben auch DURCH die optimierten Autos, die nicht SO einfach mal zum Flashen konnten.... Ansonsten wäre das auch für mich wurscht gewesen. Aber durch das HGP-Tuning musste halt der Tuner rechtzeitig aktiv werden, damit danach alles wieder rund läuft ;)

    Das war auch meine Sorge. Mit dem Update an sich habe und hatte ich keine Probleme.

    Ich hatte heute auch Post von der Zulassungsstelle im Briefkasten. Allerdings lediglich ein formloser Hinweis auf die Existenz des Rückrufs verbunden mit der Information, dass die Mängelbeseitigung für mich kostenfrei sei und ich der Behörde eine Bestätigung über die Durchführung übersenden möge, weil die keine Information durch den Hersteller erhält.

    Keine Rechtsbehelfs- oder Rechtsfolgenbelehrung und im Moment auch noch keine Fristsetzung.

    Damit kann ich mir einen Weg sparen und das Update von APR ohne Umwege über die Audi-Software aufspielen lassen.

    OK, das finde ich ja mal blödsinnig, wenn ich weiter weg muss kann ich überall tanken, damit hatte ich mein Leben lang nie ein Problem.
    Aber um bei deinem Beispiel zu bleiben, wenn ich mich mitten in der Nacht noch an den Supercharger stellen muss um weiter weg zu fahren, na vielen Dank auch.
    Ich bin zu alt um große Teile meines restlichen Lebens am Supercharger zu verbringen.
    Und wer meint die Zeit mit Netflix ausfüllen zu müssen, der hat für mich eh den Sinn des Lebens verloren - hey, aber Grüne Ideologie ist durch rein gar nichts zu ersetzen...

    Du darfst gerne auf Deinen Vorurteilen beharren - bin ich völlig fein mit.

    Ich habe halt nicht nur theoretische Bedenken, sondern praktische Erfahrungswerte. Mein E-Fahrzeug kann ich daheim laden - das kannst Du mit Deinem Verbrenner wohl eher nicht. Insofern ist "überall" so nicht richtig. Beim Arbeitgeber lade ich auch. Ich stelle es also auf meinen Parkplatz, hänge es an den Charger. Ich muss dann auch gar nicht im Auto warten bis die Batterie den entsprechenden Füllstand erreicht - ich verdiene einfach meine Brötchen währenddessen. Plane ich eine normale Arbeitswoche, dann lege ich etwa 750 - 1000km zurück und lade ausschließlich bei meinem Arbeitgeber.

    Will ich auf Eventualitäten gefasst sein - Zombieapokalypse oder ähnliches, dann kann ich den Wagen an jedem Ladepunkt den ich ansteuere auch bis zum Anschlag vollladen. Kein Thema.

    Wird es mehr:
    Das Ladenetz ist erstaunlich gut ausgebaut. Ich habe mir anfangs auch Gedanken darüber gemacht, ob und wo und wie ich ans Netz muss und wollte das selbst planen. Das Auto macht das alleine, switcht dynamisch auf die entsprechende Ladestation um und plant die mit ein. Mit Vorhersage mit welchem Ladestand ich die nächstgelegenen Charger wahrscheinlich erreiche. Das geht inklusive von mir zusätzlich definierter Ladepunkte. Ziemlich feine Sache, insbesondere auf Langstrecke.

    Für die Wallbox daheim ist eigentlich nur relevant, wo der Strom herkommt: Aus der Photovoltaik-Anlage oder doch von deinem Energie-Versorger? Unterm Strich fahre ich immer preiswerter. Aber kann man sicher auch schlechtreden.

    Wenn mein täglicher Bewegungsradius über 300km (500km sind durchaus drin) liegen sollte, könnte es sein, dass der eine oder andere Supercharger-Stop dazu kommt, aber selbst das stellt kein Problem dar.

    Nach 5 Monaten und etwa 25.000km im E-Auto kann ich eins ganz sicher sagen: Mit einem Verbrenner wäre deutlich mehr Lebenszeit (und Geld) an der Tankstelle drauf gegangen, als ich für das An- und Abstöpseln des Wagens in der Zeit benötigt habe.

    Aber hey: behalte gerne Deinen Balken im Kopf. ;)

    Aha, ja, wenn man früh daheim ist, krank oder Urlaub, dann geht das schon ;)
    Und zum Thema Batterie nie ganz voll - was ist wenn ich plötzlich mal weiter weg muss?
    Aber ich kann ja dann den Verbrenner nehmen, aber den tanke ich ja auch immer nur mit 20.-€......

    Die gleichen Szenarien greifen doch beim Verbrenner auch: Was ist, wenn die Tankstelle zu hat und nur der Supercharger offen ist?

    Ach ne, ich tanke ja sofort nach 5km den Verbrenner wieder voll. Ich könnte ja plötzlich mal weiter weg müssen...

    Wer nicht will, der findet halt Gründe.

    Das ist so mit der eigen Photovoltaik, gut für den der das auch kann😉 Aber der größte Teil der Bevölkerung kann das nicht da sie in Mehrfamilienhäusern oder großen Wohnblocks in den Städten wohnt😉 und was machen die??????? Ich weiß es, der Strom kommt ja bekanntlich aus der Steckdose……..

    Ich traue mich fast nicht, das zu schreiben:
    Da gebe ich dir auch recht. ^^

    Wenn jemand zur Miete wohnt und hart rechnen muss, ob er sich einen vier- der fünfstelligen Betrag für ein Auto ausgeben kann, kriegt er das nicht hin.

    Das muss der Staat anders durchdenken, weil die Fördertöpfe gerade nicht die Menschen erreichen, für die es meinem Verständnis nach wichtig und richtig wäre.

    und schon ist dies Modell ein Einzelfall und für die breite Masse nicht übertragbar.

    Ursprünglich hatte ich auch anders geplant und wollte zunächst Photovoltaik aufrüsten. Aber da mein Arbeitgeber Großabnehmer beim Energieversorger ist, habe ich es anders geplant und die Solaranlage zurückgestellt.

    Rund kriegt man die Geschichte eigentlich erst mit der eigenen Wallbox über die man den Solarstrom auch zum Fahren einspeist. Das ist dann bei weitem kein Einzelfall mehr. Die Investitionen vorab beschränken sich dann aber nicht alleine aufs Auto.

    Klar ist aber auch, wer jeden Tag 100km zur Arbeit und zurück fährt, für den ist ein E Auto Stand HEUTE nicht empfehlenswert.

    Das sehe ich genau anders. Ich fahre seit Mai ein Model 3 Performance und lege pro Tag etwa 150 - 200km zurück. Ich habe 70km einfache Strecke zum Arbeitgeber und da habe ich meinen E-Charger. Auf eine Wallbox am Heim habe ich bisher verzichtet, aber meine Rechnung geht auf.

    Von der Fahrweise her: Tesla gibt den Wagen mit ca. 550km Reichweite an und etwa16kw auf 100km an. Wenn ich hinter den LKWs herschleiche und man die volle Batterieladung betrachtet, wäre das realistisch. Allerdings gehört die linke Spur morgens mir und wenn man die Batterie schonen will, bleibt man bei der verbauten Batterie in einem 60% breiten Bereich. Da komme ich bei meiner Fahrweise notfalls etwa 250km weit mit und so lade ich fast ausschließlich am Arbeitsplatz.

    Das sind für mich etwa 500€ im Monat, die zum einen nicht im Tank landen und zum anderen verbringe ich keine Zeit mehr an einer Tankstelle. Ich muss auch nicht mehr überlegen, ob und wann und wo ich jetzt tanke.

    Zur Qualitätsanmutung des Wagens: Die ist besser als man sehr oft liest. Es ist ein minimalistischer Gegenentwurf zum Audi, der sehr viel Haptik mit einem Haufen redundant belegter Knöpfe hat. Ist sicherlich gewöhnungsbedürftig aber so kann Tesla preiswert produzieren und es kann nicht wirklich viel kaputt gehen.

    Mein langfristiger Verbrauch bei über 90% Autobahnkilometern: 23kwh - ist die linke Spur morgens frei, werden es auch mal deutlich über 30kwh. 180-220km/h ist dann eine schöne Reisegeschwindigkeit.

    Für mich der ideale Wagen. Bis 150.000km werde ich ihn noch fahren und dann nach einem anderen E-Fahrzeug schauen.

    Du reimst dir da was zusammen.

    Natürlich erlässt der Hersteller keinen Verwaltungsakt, sondern das KBA.

    :/

    Dein Fallbeispiel hinkt übrigens und passt nicht zur Problematik hier.

    Nicht das KBA, die zuständige Landesbehörde handelt gegenüber dem Halter oder Eigentümer. Steht auch wörtlich so in §5 FZV.
    Und wenn sie das tut, muss sie sich an die Regeln des Verwaltungsrechts halten:

    Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird.

    Erhält der Halter/Eigentümer keinen Bescheid von der Zulassungsstelle, gibt es keinen wirksamen Verwaltungsakt. Er wird also zwangsläufig mit Post von der Zulassungsstelle beglückt. Hat er Glück, mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, hat er Pech, wird der Betrieb sofort untersagt.

    Aber hier gibt es aus einer ganzen Reihe von Gründen nichts zu gewinnen:
    Nach dem 31.01.2024 gibt es keine einheitlichen Lösungen mehr, weil verschiedene Landesbehörden im Boot sind und unterschiedlich reagieren können.

    Wird der Betrieb untersagt, kann man zwar Rechtsmittel einlegen, die haben aber keine aufschiebende Wirkung: Der Wagen steht dann bis zur Klärung der Angelegenheit.

    Und zum Kern der Sache kann man auch nicht vordringen: Man kann das Handeln der Landesbehörde prüfen lassen, aber nicht mehr die Entscheidung darüber, wie das KBA ihn überhaupt eingestuft hat.

    Um die Verwirrung zu beseitigen:
    Bisher gibt es eben keine konkrete Frist. Der Hersteller formuliert ganz bewusst so:

    Zitat

    Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion das Kraftfahrt-Bundesamt nach dem 31.01.2024 die Betriebsuntersagung gemäß §5 FZV veranlassen wird.



    Der 31.01.2024 ist aber der Stichtag, an dem das KBA den Hersteller aus seiner Verantwortung entlässt.

    Wie geschrieben kommuniziert das KBA natürlich nicht mit den betroffenen Haltern, aber die Zulassungsstelle muss das sehr wohl tun:
    §5 FZV:

    (1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, so kann die nach Landesrecht für die Ausführung dieser Verordnung zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Halter oder Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

    Die möglichen Maßnahmen sind Verwaltungsakte über die die betroffenen Halter natürlich vorab durch die Behörde selbst zu informieren sind. Jeder Bescheid hat dann eine Rechtsbehelfs- und auch eine Rechtsfolgenbelehrung. Ohne die Möglichkeit zu rechtlichem Gehör können die keine Wirkung entfalten.

    Die Zulassungsstelle leitet auch nix "direkt weiter zur Schmiere" - im Worst Case fordert sie nach der Betriebsuntersagung auf, Schilder und Zulassung vorbeizubringen. Wer bis dahin tatsächlich untätig war, muss aber mit Besuch rechnen.

    Es muss im Mittelteil also schon noch ein bisschen was passieren. Ob es sich lohnt, das so weit auf die Spitze zu treiben, steht aber auf einem anderen Blatt.

    Genauso ist das.

    Das liegt im Ermessen der zuständigen Zulassungsstelle. Darauf würde ich nicht hoffen. Die können auch sofort stilllegen.

    Da gibt es kein Ermessen, sondern rechtliche Vorschriften. Die Aufforderungen des Herstellers geschehen im Rahmen der Produkthaftung.

    Die Zulassungsstelle erlässt aber Verwaltungsakte. Davon gab es bisher keine. Und sie darf nicht aus der Hüfte schießen. Deswegen fordern die auf und drohen dann konkret die Betriebsuntersagung unter Fristsetzung an.

    Bis es aber soweit ist, vergeht einiges an Zeit. Man weiß ja in Deutschland mahlen die Mühlen langsam . Man kann sogar gegen diese Rückruf Aktion vorgehen, sobald man den Bescheid der Zulassungsbehörde erhalten hat. Hier sehe ich zum Beispiel die Möglichkeit ohne Update durch zu kommen, wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde, nichts verändert wurde und kein gefährlicher Mangel vorliegt.

    Der Hersteller kann nicht die Arbeit der Zulassungsstelle übernehmen. Der kann zwar in schillerndsten Farben mögliche Rechtsfolgen schildern, aber die Zulassungsstelle muss selbst auffordern und androhen.

    Wenn Du den Bescheid der Zulassungsstelle mit Rechtsmitteln angreifen willst, lässt sich lediglich deren Handeln überprüfen. In dem Kontext hast Du keine Möglichkeit auf den Kern des Problems zu kommen. Das Verwaltungsgericht wird sich nicht mit der Fragestellung befassen, ob der Mangel richtig durch das KBA qualifiziert wurde.

    Und Rechtsmittel haben erst mal keinerlei aufschiebende Wirkung. Der Betrieb bleibt Dir dann bis zur Klärung der Angelegenheit untersagt.

    Es ist schlicht ein Verwaltungsakt.

    Mehr interessiert da leider nicht.




    Kraftfahrt-Bundesamt - Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen

    Zitat

    Das KBA erwartet eine maximale Erfüllungsrate, was bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen bis zur Betriebsuntersagung von Fahrzeugen führen kann, wenn der Fahrzeughalter der Aufforderung zur Behebung des Mangels in der vorgegebenen Frist nicht nachkommt.

    Ist es nicht so, dass wenn das KBA nach Ablauf der Frist die Zulassungsbehörden benachrichtig, die einen mit erneuter Fristsetzung anschreiben, und man diese dann verstreichen lässt, sie die Zulassung entziehen und am Ende die Polizei mit der Entstempelung beauftragen, sofern man die Zulassung und Kennzeichen nach Aufforderung nicht selbst zur Entwertung vorbeibringt?

    Wenn die Polizei vor der Tür steht, hast Du den finalen Akt erreicht. Dann hast Du ja zwei Anschreiben des Herstellers und mindestens zwei weitere der Zulassungsstelle ignoriert.

    Die untersagen im worst case übrigens den Betrieb: Das Fahrzeug bleibt dann stehen wo es steht. Ohne grünes Licht der Zulassungsstelle, lässt es sich nicht mehr legal im öffentlichen Verkehr bewegen. Nicht zur Werkstatt, nicht zum TÜV, nicht mit roten Nummernschildern...

    Problem dabei ist:

    Die Rennleitung DARF das vielleicht nicht. Aber diskutieren mal nachts mit denen rum. Die werden IMMER am längeren Hebel sitzen, und zur Not nehmen die die Karre erstmal mit.... Grund: finden wir schon

    Das ist ja nicht davon abhängig, ob Du mit oder ohne Update unterwegs bist. Das ist das allgemeine Lebensrisiko, wenn Du den Wagen im öffentlichen Straßenverkehr bewegst.

    Hab ich ja geschrieben. 🤷🏼‍♂️ Die ET weiß ja nicht, welche Bremse man fährt. Und das Speichendesign spielt auch eine große Rolle. Man kann sich beim TT, speziell schon gar nicht beim TTRS, auf die passenden Felgen verlassen. Mit Spurplatten gehts dann meistens. Aber ich würde nie Spurplatten fahren.

    Same here: Spurplatten fahre ich auch keine.

    Deprimierend ist es, wenn man an verschiedenen Stellen im Fachhandel und beim Audi-Händler anfragt und immer die gleiche, irreführende Auskunft erhält.