Man glaubt es kaum aber das KBA hat geantwortet (mittlerweile die vierte Person, die mit mir kommuniziert). Leider nur allgemeines Blah-Blah und die Androhung, dass nach viermaliger Aufforderung bzw. nach 18 Monaten die Stillegung drohe. Hier der Wortlaut der Mail:
"...
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 21.02.2022 an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welche mir zur Bearbeitung zugeleitet wurde. Sie bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fra-gestellung zu dem Rückruf mit dem Hersteller Code „30E3“ und der KBA-Referenznummer „009353“:
a.) Was wurde auf welcher Grundlage moniert und warum gilt kein Bestandsschutz?
b.) Was forderte das KBA detailliert von Audi als Lösung?
Hierzu teile ich Folgendes mit:
Zunächst verweise ich bezüglich der einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Kraft-fahrzeuge hinsichtlich der Geräuschemission auf die Regelung Nr. 51 der Wirtschaftskommissi-on der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).
Die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge verfügen über Auspuffanlagen mit elektronisch ge-steuerten Klappen und unterschiedlichen Betriebsmodi der Klappensteuerung. Durch die Betä-tigung der Klappensteuerung über den Abgasklappentaster wird die Betriebsart des Fahrzeuges derart verändert, dass die Geräuschemission im Fahrbetrieb wesentlich über dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Die betroffenen Fahrzeuge weisen eine höhere Geräuschentwicklung im Fahr-betrieb auf, als in der Typgenehmigung angegeben. Mithin liegt eine Nichtkonformität der Fahr-zeuge mit den in der Typgenehmigung festgelegten Werten vor.
Es handelt sich um einen überwachten Rückruf, welcher binnen 18 Monate ab Start der Rück-rufaktion abgeschlossen werden muss. Halterinnen und Halter werden wiederholt informiert an der Rückrufaktion teilzunehmen. Die Aktion endet nach insgesamt vier Aufforderungsschreiben mit der Empfehlung der Betriebsuntersagung gemäß §5 FZV an die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden.
Zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung hinsichtlich des Geräuschverhaltens der be-troffenen Fahrzeuge lag der Genehmigungsbehörde keine Funktionsbeschreibung des Abgas-klappentasters sowie der entsprechenden Kennfelder vor. Im Rahmen der Typprüfung wurden die unterschiedlichen Betriebsmodi der Klappensteuerung nicht geprüft. Ein Rückruf zur Her-stellung der Vorschriftsmäßigkeit wurde durch das KBA am 16.09.2019 angeordnet. Die vom Fahrzeughersteller vorgestellte Maßnahme zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit wurde nach Überprüfung durch das KBA am 23.11.2021 freigegeben.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich erneut an das KBA."
Ich habe jetzt geantwortet:
"...
vielen Dank für Ihre Antwort, aber den Kern meiner Anfrage beantworten Sie nicht.
1.) Sie verweisen auf die ECE-51. Zum Zeitpunkt der Homologation des Audi TTRS (2015-2018) galt meines Wissens die Version ECE-51-02, welche keinerlei Vorgaben zu Sportmodi oder Klappenauspuffe macht. Diese kamen erst später mit der Version ECE-51-03. Somit entspricht der Audi TTRS, unbeachtet, dass er bei offenen Auspufflklappen Grenzwerte überschreitet, den bei der Erstzulassung geltenden Bestimmungen.
Sollten Sie (das KBA) dies anders sehen hätte ich gerne eine detaillierte Darlegung mit rechtlicher Begründung, warum für den Audi TTRS jetzt schärfere Vorschriften gelten sollen!
2.) Sie gehen mit keinem Wort auf die Lösung von Audi ein, die das KBA am 23.11.2021 abgesegnet hat. Der jetzige Softwareupdate macht das Auto grundsätzlich keinen Deut leiser! Es wird lediglich das Öffnen der Klappen erschwert und auf gewisse Fahrmodi begrenzt!
Ich erwarte eine detaillierte Beschreibung der Lösung, die mit Audi vereinbart wurde, inklusive Begründung inwieweit diese das Lärmproblem beseitigen soll! ..."
Ich halte euch auf dem Laufenden, wenn ich weiter Rückmeldung vom KBA erhalte.
Das Ganze wäre ja echt lustig, wenn es nicht so traurig wäre 


