Beiträge von TTRS-Frosch

    Siehe Anhang. Ich hoffe, Dein Anwalt hat genug Biss, um sich der Sache anzunehmen, und nicht nur die Hand aufzuhalten, um dann halbherzig zu agieren. Habe selbst sehr viel schlechte und nur wenig gute Erfahrung mit Anwälten gemacht bisher.

    Mmmh...

    Wenn ich dies so durchlese, würde dies bei entsprechender Interpretation den Rückruf aber begründen:

    - relevante Vorschrift ECE 51.02

    - Auto muß (mindestens) in einem Modus (unabhängig vom Klappenzustand) die Grenzwerte erfüllen

    -> deshalb Verhinderung der Klappenöffnung im Modus "Comfort".

    Warum auch Modus "Auto" + Getriebestellung "D" hinzugefügt wurde bliebe zu diskutieren. Vielleicht weil es der Defaultmodus nach Motorstart ist.

    Die anderen Modi: "Auto" plus S, "Individual" und "Dynamic" müssten unverändert bleiben dürfen.

    So wie es Audi ursprünglich vorgehabt hätte, wenn der SW-Update funktionieren würde...

    Gebe euch voll Recht cs_ und Oliver1991 ! Andere Anschwärzen hilft nicht weiter.

    Da das KBA nun bestätigt hat, das nach Richtlinie ECE 51.02 bewertet wurde ist doch die entscheidene Frage die rechtliche Interpretation, ob die Messung mit offenen Klappen relevant ist. Denn uns allen ist klar der TTRS erfüllt nur mit geschlossenen Klappen die Vorgaben (aber das gilt wahrscheinlich für alle anderen Fahrzeuge mit manuellen Klappensteuerung genauso).

    Ich werde meinen Anwalt dementsprechend anfragen oder hat sonst jemand eine Idee, wer das rechtssicher entscheiden kann bzw. darf?

    auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt die Details von Audi zu erfahren (die werden sicher ne Ausrede finden um da nichts preisgeben zu müssen) würde ich die Anfrage mit €50,- unterstützen. Vielleicht bekommen wir die €500,- hier zusammengesammelt.

    TTRS-Frosch, danke für deinen Einsatz bis hier

    Momentan wäre ich da eher skeptisch. Nachher verlangt das KBA 500 Euro und Audi liefert keine oder nur allgemeine Angaben, weil sie sich auf Betriebsgeheimnis oder so berufen...

    Man glaubt es kaum aber das KBA hat geantwortet (mittlerweile die vierte Person, die mit mir kommuniziert). Leider nur allgemeines Blah-Blah und die Androhung, dass nach viermaliger Aufforderung bzw. nach 18 Monaten die Stillegung drohe. Hier der Wortlaut der Mail...

    Nach gut 7 Wochen endlich wieder eine Antwort vom KBA. In Kürze: TTRS ist gemäß ECE 51.02 zu laut (ECE 51.03 nicht angewendet). 2. Detaillierte Auskunft über die "Lösung" von Audi nur nach Rücksprache mit Audi und außerdem kostenpflichtig!

    Hier die Antwort im Wortlaut:

    >>>>>>

    … ich (KBA) beziehe mich auf Ihre Rückmeldungen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vom 26.04.2022, 12.05.2022 und 25.05.2022 welche mir zur Bearbeitung zugeleitet wurden.

    Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Durch die Betätigung des Abgasklappentasters findet eine Erhöhung des Geräuschemissionswertes in unzulässiger Weise und Überschreitung des gesetzlich festgelegten Höchstwertes statt. Folglich wird Punkt 6.1.1. der UN-R Nr. 51 ÄS 02 vom Hersteller nicht erfüllt. Mit der UN-Regelung Nr. 51.03 mit dem Additional Sound Emission Provisions (ASEP) Verfahren wurde ein neues Prüfverfahren eingeführt. Es erfolgte eine vom KBA mit dem TÜV Nord, in Anlehnung an die UN-Regelung Nr. 51 ÄS 02, durchgeführte Geräuschmessung im Rahmen der Feldüberwachung. Fahrzeuge, welche nach dem Vorschriftenstand UN-Regelung Nr. 51.02 geprüft und genehmigt sind, müssen diese ASEP Anforderungen nicht erfüllen.

    Ferner begehren Sie eine detaillierte Beschreibung der Lösung, die mit Audi vereinbart wurde inklusive Begründung in wieweit diese das Lärmproblem beseitigen soll. Diese Informationen sind in der Anordnung nachträglicher Nebenbestimmungen zu EG-Typgenehmigungen zum Audi TT RS vom 16.09.2019 enthalten.

    Zu dem von Ihnen begehrten Bescheid vom 16.09.2019, weise ich darauf hin, dass dieser möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Genehmigungsinhabers enthält. Ob das der Fall ist, kann jedoch erst nach einer Anhörung des Betroffenen – hier dem Hersteller Audi AG – abschließend beurteilt werden. Vor einer Bekanntgabe der gegenständlichen Informationen ist der Genehmigungsinhaber daher als betroffener Dritter gem. § 8 Informationsfreiheits-gesetz (IFG) bzw. § 9 Absatz 1 Satz 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) entsprechend anzuhören.

    Insoweit weise ich darauf hin, dass es sich bei Ihrer Anfrage aufgrund der erforderlichen Drittbeteiligung nach vorläufiger Einschätzung nicht um ein einfaches gebührenfreies, sondern um ein gebührenpflichtiges Auskunftsersuchen handelt, welches unter Umständen im Sinne der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) als außergewöhnlich aufwendiges Ersuchen einzuordnen ist und damit Gebühren von bis zu EUR 500,00 zzgl. Auslagen begründen kann. Eine detaillierte Kostenfestsetzung mit Benennung der Höhe der anfallenden Kosten kann erst nach Abschluss der Bearbeitung erfolgen.

    Bitte teilen Sie mit, ob Sie über die bereits erhaltenen Informationen hinaus unter Beachtung der vorangegangenen Ausführungen weiterhin die oben genannten Dokumente begehren. In diesem Fall wäre nunmehr die Drittbeteiligung einzuleiten.

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    Was haltet ihr davon?

    Jetzt mal den Ball flach halten, findest du den Vergleich mit der Querdenkerbewegung nicht ein bißchen weit hergeholt? Nur mal als Statement: Von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern distanziere ich mich aufs Schärfste!

    Ich bin übrigens Informatiker und kann mir so einiges vorstellen bezgl. Software. Aber um bei deiner Analogie mit der einfachsten Erklärung zu bleiben: bei sovielen Abweichungen vom ursprünglich beschriebenen Verhalten der SW, ist mir "nur" eine Eingangsgröße eines Steuergerätes nun wirklich nicht gerade wahrscheinlich.

    Zu was VW/Audi und Co fähig sind haben wir ja im Dieselskandal gesehen. Solange Audi nicht offen und transparent kommuniziert, bleibt bei mir der Verdacht des Vertuschens oder gar der absichtlichen Unwahrheit.

    Das ist kein rechtlicher Beweis, aber meine durch ausreichend Indizien gestützte Meinung.

    Du bist anderer Meinung, dein gutes Recht.

    Für mich ist dieser Diskussionspunkt damit beendet.

    Das kannst du doch sicherlich beweisen?

    Beweisen? Im juristischen Sinne wahrscheinlich schwierig.

    Aber wie interpretierst du denn die Aussage von Audi zu der fehlerhaften Software.

    Ich zitiere: ".. Die Ursache hierfür liegt in einer abweichenden Reaktion eines Steuergerätes auf eine entsprechende Eingangsgröße..."

    Bloß nichts genaues sagen! Mit viel Fantasie erklärt dies vielleicht, dass der Drive Select Modus mehrfach gewechselt werden muss oder dass das Öffnen der Klappen bei Modus = Auto und Getriebe = S nicht funktioniert (außer Motorsound=Dynamic).

    Aber wie dann plötzlich dieser 3 Minuten Timer auftaucht, wo vorher keiner war, ist mir nur mit absichtlicher Programmierung erklärbar. Oder wie erklärst du dir das?

    Interessant wäre endlich zu erfahren, was in dem vom KBA abgesegneten ursprünglichen Lösungsentwurf detailiert steht, aber dazu gibt es ja vom KBA und Audi bisher keine Aussagen.

    Ich meinte, wer ernsthaft glaubt, andere Marken würden solche Probleme nicht haben, der ist auf dem Holzweg. Um es nochmals deutlich zu sagen: Audi kann da nichts für, GAR NICHTS! Die sind nicht frei in der Entscheidung, ob es einen Rückruf gibt oder nicht. Das wird behördenseitig angeordnet. Und das kann einem mit jeder anderen Marke auch passieren.

    Man könnte allerdings Deutschland meiden. Einsame Insel oder so. Vielleicht Tonga. Da passiert derartiges sicherlich nicht.

    ... 3. Lügen bezgl. des Softwareumfanges (... woher kommt denn aus Versehen der programmierte Timer her? So was ist doch keine SW-Bug, sondern pure Absicht!)

    4. Unverschämter, arroganter Umgang mit Kunden.

    Klar könnte das bei anderen Hersteller ähnlich ablaufen, aber zur Zeit zeigt Audi sein schmutziges Gesicht!

    Was ich mich hier frage, wieso rennt man denn immer gleich zu einem Update.

    Eigentlich war doch klar das da wieder mal was schief geht.

    ... das werde ich mir für die Zukunft sicherlich hinter die Ohren schreiben.

    Ich war am 1. Februar zu einer Inspektion, als mich der Händler mit dieser Aktion überraschte (den offiziellen Brief von Audi bekam ich erst einen Tag später und das wahre Ausmaß der Software war auch noch nicht bekannt), da die Beschreibung "harmlos" klang, habe ich leider zugestimmt...

    Die Arroganz AG ... äh, nein, Audi AG hat sich bei meinem Anwalt gemeldet. Inhalt in Kürze:

    1. Keine sofortige Lösung, sprich Weigerung mir den alten SW Stand wieder aufzuspielen.

    2. Weigerung jeglicher Entschädigung

    3. Voraussichtlicher Termin für neue SW ist 3. Quartal

    Der Brief endet mit der "netten" Formulierung:

    "Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zur Vermeidung von Wiederholungen und ohne neue Erkenntnisse zu dem Anliegen, von einer weiteren Kommunikation Abstand nehmen."

    :thumbdown::thumbdown::thumbdown:

    Damit steht der Fall doch klar fest.

    Ist halt dann Klappengate. Oder Knopfgate. Und jetzt das KBA darauf hinzuweisen dass sich mit dem Update der illegale Knopf immernoch benutzen lässt. super Idee. Bin gespannt wie lange ihr den Knopf noch drücken dürft/könnt...

    Du glaubst doch nicht wirklich, dass das KBA nicht schon wüsste, dass sich die Klappen noch öffnen lassen ???

    Wenn das Urteil dann lautet (aber rechtlich einwandfrei begründet!) die Taste stillzulegen, dann muss man das halt schlucken.

    Aber ich erwarte mal eine klare Ansage vom KBA und von Audi eine gestzeskonforme, funktionierende Lösung.

    Man glaubt es kaum aber das KBA hat geantwortet (mittlerweile die vierte Person, die mit mir kommuniziert). Leider nur allgemeines Blah-Blah und die Androhung, dass nach viermaliger Aufforderung bzw. nach 18 Monaten die Stillegung drohe. Hier der Wortlaut der Mail:

    "...

    ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 21.02.2022 an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welche mir zur Bearbeitung zugeleitet wurde. Sie bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fra-gestellung zu dem Rückruf mit dem Hersteller Code „30E3“ und der KBA-Referenznummer „009353“:

    a.) Was wurde auf welcher Grundlage moniert und warum gilt kein Bestandsschutz?

    b.) Was forderte das KBA detailliert von Audi als Lösung?

    Hierzu teile ich Folgendes mit:

    Zunächst verweise ich bezüglich der einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Kraft-fahrzeuge hinsichtlich der Geräuschemission auf die Regelung Nr. 51 der Wirtschaftskommissi-on der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).

    Die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge verfügen über Auspuffanlagen mit elektronisch ge-steuerten Klappen und unterschiedlichen Betriebsmodi der Klappensteuerung. Durch die Betä-tigung der Klappensteuerung über den Abgasklappentaster wird die Betriebsart des Fahrzeuges derart verändert, dass die Geräuschemission im Fahrbetrieb wesentlich über dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Die betroffenen Fahrzeuge weisen eine höhere Geräuschentwicklung im Fahr-betrieb auf, als in der Typgenehmigung angegeben. Mithin liegt eine Nichtkonformität der Fahr-zeuge mit den in der Typgenehmigung festgelegten Werten vor.

    Es handelt sich um einen überwachten Rückruf, welcher binnen 18 Monate ab Start der Rück-rufaktion abgeschlossen werden muss. Halterinnen und Halter werden wiederholt informiert an der Rückrufaktion teilzunehmen. Die Aktion endet nach insgesamt vier Aufforderungsschreiben mit der Empfehlung der Betriebsuntersagung gemäß §5 FZV an die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden.

    Zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung hinsichtlich des Geräuschverhaltens der be-troffenen Fahrzeuge lag der Genehmigungsbehörde keine Funktionsbeschreibung des Abgas-klappentasters sowie der entsprechenden Kennfelder vor. Im Rahmen der Typprüfung wurden die unterschiedlichen Betriebsmodi der Klappensteuerung nicht geprüft. Ein Rückruf zur Her-stellung der Vorschriftsmäßigkeit wurde durch das KBA am 16.09.2019 angeordnet. Die vom Fahrzeughersteller vorgestellte Maßnahme zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit wurde nach Überprüfung durch das KBA am 23.11.2021 freigegeben.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich erneut an das KBA."

    Ich habe jetzt geantwortet:

    "...

    vielen Dank für Ihre Antwort, aber den Kern meiner Anfrage beantworten Sie nicht.

    1.) Sie verweisen auf die ECE-51. Zum Zeitpunkt der Homologation des Audi TTRS (2015-2018) galt meines Wissens die Version ECE-51-02, welche keinerlei Vorgaben zu Sportmodi oder Klappenauspuffe macht. Diese kamen erst später mit der Version ECE-51-03. Somit entspricht der Audi TTRS, unbeachtet, dass er bei offenen Auspufflklappen Grenzwerte überschreitet, den bei der Erstzulassung geltenden Bestimmungen.

    Sollten Sie (das KBA) dies anders sehen hätte ich gerne eine detaillierte Darlegung mit rechtlicher Begründung, warum für den Audi TTRS jetzt schärfere Vorschriften gelten sollen!

    2.) Sie gehen mit keinem Wort auf die Lösung von Audi ein, die das KBA am 23.11.2021 abgesegnet hat. Der jetzige Softwareupdate macht das Auto grundsätzlich keinen Deut leiser! Es wird lediglich das Öffnen der Klappen erschwert und auf gewisse Fahrmodi begrenzt!

    Ich erwarte eine detaillierte Beschreibung der Lösung, die mit Audi vereinbart wurde, inklusive Begründung inwieweit diese das Lärmproblem beseitigen soll! ..."

    Ich halte euch auf dem Laufenden, wenn ich weiter Rückmeldung vom KBA erhalte.

    Das Ganze wäre ja echt lustig, wenn es nicht so traurig wäre :)||:)||

    Mauern, Mauern, Mauern! Das scheint das allgemeine Konzept zu sein...

    Bezüglich KBA: Letzten Donnerstag war meine Anfrage beim KBA exakt 2 Monate her! Meine Ansprechpartnerin hatte mir mitgeteilt, dass sie per Gesetz einen Monat und in komplexen Fällen 2 Monate hätten um Informationsanfragen zu beantworten.

    Also schrieb ich eine "Erinnerungsmail". Bis heute Abend gab's aber keinerlei Reaktion....

    An der Audi-Front hat mein Anwalt heute einen Brief aufgesetzt der Audi mit Fristsetzung auffordert bei meinem TTRS wieder die Originalsoftware aufzuspielen...

    Ansonsten bin ich ganz bei "Volltanker68" und werde mir dreimal überlegen, ob mein nächstes Auto wieder ein Audi wird.

    Hatte gerade einen Anruf vom Audi Kundenservice (Herr Stangl):

    Audi bestätigt, dass der Softwareupdate fehlerhaft ist und ist deswegen auch in Kommunikation mit dem KBA (-> wahrscheinlich deshalb der aktuelle Rückzug der Feldmaßnahme).

    Man erwarte bis Mitte des Jahres eine korrigierte Software zu erstellen, die dann genau das tut was "versprochen" wurde.

    Nach Genehmigung durch das KBA wird es dann ein neues Anschreiben von Audi geben, die neue Software aufzuspielen...

    Wäre für mich akzeptabel, hilft aber allen die ein Tuning haben nicht weiter. :(

    Hallo zusammen,

    hier ein Update zu meinen Bemühungen mit KBA und Audi...

    kurzer RECALL: Ich fahre ein Audi TTRS Cabrio Baujahr 2018 und hatte während einer Inspektion am 1. Februar der Aufspielung des Softwareupdates bezgl. 30E3 zugestimmt.

    Mein primäres Ziel ist jetzt die Rückspielung des alten Softwarestandes oder ein neuer Update, der nur das ändert was Audi angekündigt hatte.

    Weitere Ziele hängen davon ab wie sich das KBA äussert.

    KBA:

    Meine Anfrage vom 21.Februar zwecks Details und Begründung des Rückrufs haben noch zu keinem Resultat geführt. Letzte Aussage per E-Mail der Sachbearbeiterin am 14.März, laut Gesetz hätten sie 1 Monat, in komplexen Fällen bis zu 2 Monate Zeit für eine Antwort.

    -> noch 3 Wochen bis zum Fristablauf

    Audi:

    Nach der telefonischen Kommunikation mit Herrn Stangl vom Audi Kundenservice am 17. und 24. Februar (Status: "Problem ist zur Analyse in der Technikabteilung") kam nicht mehr viel. Eine Nachfrage per E-Mail von mir am 17.März wurde nicht beantwortet.

    Der erste Anwalt, den ich eingeschalten habe, war ein Totalausfall: Nachdem er 2 Wochen vergeblich eine Kostenübernahme meiner Versicherung angestrebt hat, habe ich die Versicherung selbst angerufen und die Kostenübernahmezusicherung bekommen. Drei Tage später schreibt mir der Anwalt, dass er den Fall aus Termingründen nicht übernehmen könne :thumbdown::thumbdown::thumbdown:

    Seit heute habe ich einen neuen Anwalt. Fortsetzung folgt, aber klar ist, dass wegen des geringen Streitwertes, keine Euphorie auf Anwaltseite ausbricht...

    Danke - die Aussage ist sehr hilfreich. Wollte nämlich nur zum Überholen runter schalten mit der Wippe, hat auch geklappt, aber dann schaltete er nicht mehr von alleine, auch gut, dann eben von Hand da wo ich meine dass er schalten soll - und irgendwann stand da doch plötzlich wieder D statt M. Das macht er also nach einer Zeitspanne alleine und ich hab mir schon den Kopf zerbrochen wie ich nach dem Ausflug in den Handbetrieb wieder auf Automatik komme denn ich hatte den Fahrhebel ja nicht nach rechts in Handbetrieb gedrückt ...

    Wie schon erwähnt wurde wechselt das Getriebe in den manuellen Mode sobald du die Schaltwippen benutzt, dann mußt du weiter manuellen schalten, bis er nach einiger Zeit wieder in D wechselt (Tachoanzeige im Auge behalten).

    Wenn du nicht so lange warten willst: Schaltknüppel nach rechts in M wechseln und gleich wieder zurück in D, dann bist du wieder in Automatikmodus...

    P.S.: Von "kleinen" Ungereimtheiten abgesehen mag ich das DSG. Wenn ich "altes" Schaltfeeling haben will z.B. auf kurvigen Landstrassen, dann gehe ich in den M Modus und schalte mit dem Schaltknüppel (nicht mit den Wippen) +/- rauf und runter. Ist fast wie früher, bloss ohne Kupplung ;)