Go ahead! Damit wir das Teil bald an die Wand hängen können...
Go ahead! Damit wir das Teil bald an die Wand hängen können...
Ich wäre an einem DIN-A3 interessiert
Glückwunsch!
Also ich habe mich bei meinem TTRS auch nach 4 Jahren an der Farbe noch nicht satt gesehen.
... und auf dem Parkplatz reicht ein Blick um zu sehen wo man geparkt hat!
Also der extra große Abstand zwischen S un Q sieht voll Sch... aus.
Wenn Audi das S schon abtrennt, dann könnten sie die Bezeichnungen auch einheitlich nach hinten hängen -> Q8 S, A6 S oder TT S und TT RS .
Schlimm ist auch, dass es billig aussieht. Aber den Gipfel hatten die meiner Meinung nach ja schon mit den Kühlergrills und Lufteinlässen aus Plastik (selbst beim S8) erreicht, die insbesondere in grauer Pseudo-Alu/Silberoptik sowas von superbillig aussehen...
Was für ein populistischer Scheiß von Herrn Duesmann!
1. Wir haben ein Gasproblem und damit zusammenhängend ein Stromproblem, aber sicherlich kein Erdölproblem zur Zeit.
2. Tempolimit 130 km/h ist für mich umweltpolitisch eine Augenwischerei. Auf vielen Strecken kann man zumindest in der Woche durch Limits und Verkehrsaufkommen eh nicht schneller (eher weniger) fahren. Außerdem ist das Einsparpotenzial bei 130 km/h relativ gering. Für einen wirklich relevanten Beitrag zur CO2 Bilanz müsste man wohl schon ein Limit von 100km/h anvisieren, und dafür gibt es bestimmt keine Mehrheiten in Deutschland.
Es ist doch nicht der Ferrari der Sonntags mit 300 km/h über die Autobahn fährt, der den Großteil unseres CO2 Ausstoßes verursacht!
Was wir bräuchten, sind grundlegend neue Verkehrskonzepte vorallem für die Ballungsgebiete, sowie neue Arbeitskonzepte (Wohnen in der Nähe der Arbeit ermöglichen oder vermehrt Work-At-Home).
Ferner müßten wir auch Alternativen zu unseren Baumethoden mit Beton finden. Ich war kürzlich echt geschockt als ich eine Doku im Fernsehen über den CO2 Impakt von Beton gesehn habe...
Mmmh,
war gerade beim VAG. Beim Starten des Motors war der Fehler überraschenderweise weg und Automatik funktionierte an den Ampeln. In der Werkstatt konnte dann auch kein Fehler mehr ausgelesen werden..
Batterie ist OK. Der Händler stellt jetzt eine Anfrage mit den Softwareständen an Audi.
Fortsetzung folgt...
Gibt es schon andere Forum-Mitglieder, die den 26P5 Update aufgespielt haben?
Ich habe nämlich jetzt ein Problem mit der Start-Stop-Automatik und weiß nicht, ob das mit dem Update zusammenhängt.
Am 7. September (einen Tag nach meinem 26P5 Update) hatt ich die Meldung "Start-Stop-System: Störung..." (siehe Bild) im Display. In der Werkstatt haben sie dann den Softwarestand eines weiteren Steuergerätes aktualisiert (keine Ahnung welches). Dann schien alles wieder OK.
Seit gestern habe ich jetzt wieder die gleiche Meldung... Wenn es zeitlich passt werde ich heute Nachmittag nochmal beim VAG Händler vorbeischauen.
Oder kennt sonst jemand dieses Problem und eine mögliche Ursache? Freue mich über Feedback.
Alles anzeigenHallo TTRS-Frosch,
mein 26P5 Update ist jetzt für den 31. Okt. terminiert. Prinzipiell entnehme ich deinem Text das die Steuerung wohl jetzt so aufgesetzt ist wie ursprünglich beabsichtigt.
Dennoch 2 Fragen:
....
Gruß,
Dirk
Alles korrekt, was die Antworten der letzten Stunden betrifft.
Vor dem Update konnte man halt den Sound mit der Klappensteuerungstaste direkt wieder aktivieren, Jetzt musst du vorab einmal im Drive Select den Modus wählen/bestätigen.
Moin TTRS-Frosch, scheint ja sio, ob es jetzt wie geplant funtioniert. Kannst Du noch was zum Startgeräusch sagen, hat sich da etwas geändert? Danke bis hier
Kann ich noch nicht endgültig beantworten. Motor war warm beim bisherigen Starten.
Klang für mich unverändert (leise). Mit dem Update 30E3 wurde der Startsound ja schon wesentlich leiser.
So, der Update 26P5 (30E3 wurde bei mir bereits am 1.Feb 2022 eingespielt) ist seit heute bei meinem TTRS aufgespielt. Bin rund eine Stunde rumgefahren und habe einiges getestet. Hier meine Erfahrungen:
1. Grundsätzlich funktioniert die Klappensteuerung jetzt wie "angedroht":
Comfort mit D oder S: No
Auto mit D: No
Auto mit S: Yes
Individual mit D oder S: Yes, aber nur wenn in den Individual-Details der Motorsound auf Dynamisch steht. Sonst No
Dynamic mit D und S: Yes
2. Nach einem Motorstart funktioniert die Klappentaste erst, wenn per Drive Select der Modus Dynamic, Individual oder Auto (mit S) angewählt/bestätigt wird. Davon ausgenommen ist die Autostopp-start-Funktion (z.B. an Ampeln/Kreuzungen), diese hat keinen rücksetzenden Einfluß auf den Fahrmodus bzw. die Klappensteuerung.
3. Nach dem Update 30E3 gab es einem Timer, der wenn man nach dem Öffnen der Klappen, diese wieder geschlossen hat und länger als 3 Minuten gewartet hat, ein erneutes Öffnen der Klappen verhinderte.
Dieser Timer scheint wieder weg zu sein. Ich bin nach dem Schließen der Klappen über 10 Minuten weitergefahren und konnte dann die Klappen ohne Probleme wieder öffnen.
4. Sonderbar ist: Wählt man Dynamic an, scheinen mir die Klappen (akustisch) sofort geöffnet zu sein (war das früher auch so???). Noch komischer ist, wenn ich von Dynamic auf Individual zurückswitche, scheinen die Klappen ebenfalls auf zu sein, egal ob im Dynamic Modus zuvor die Klappensteuerung auf Sport oder Standard stand. Ich werde dies weiter beobachten.
Falls ich noch irgend etwas Besonderes testen soll, laßt es mich wissen...
Ich habe einen Termin am 5 September zum Aufspielen des neuen Updates.
Werde dann berichten...
Also am Traurigsten finde ich, dass dieses völlig überteuerte Navi mit Boardmitteln nur von A über B nach C navigieren kann.
Mal 'ne Tages-Tour mit 10-20 Zwischenzielen programmieren is nicht...
Das konnte schon mein erstes TomTom vor 15 Jahren!
Sprachnavigation zu gespeicherten Zielen klappt bei mir ganz gut.
Hat jemand schon ein Anschreiben von Audi bekommen?
Mein Händler sagt, ich solle mit dem neuen Update warten bis ich den Brief bekommen habe.
Ich hab mal weitergeforscht:
Es gibt ein neues Update mit der Nummer 26P5 Softwareupdate Gateway, dies scheint für alle zu sein, die das fehlerhafte Update damals drauf gespielt bekommen haben.
Vermutlich kommt für die Software 26P5 wieder ein Brief bald.
Für alle anderen TTRS gilt wohl weiterhin 30E3.
Kann ich bestätigen. Bei mir (mit dem fehlerhaften Update) wird folgendes angezeigt:
-> siehe Bild
Jetzt warte ich erstmal auf das Anschreiben...
An die paar Leute, die wie ich auch leider den fehlerhaften Update installiert haben:
Mir ist heute folgendes Verhalten bezgl. der Klappen aufgefallen: Ich starte im Modus "Individual" und betätige die Klappentaste. Wie erwartet öffnet sich nichts (in der Anzeige erscheint "Standard"). Wechsel ich nun aber in den Dynamik Modus klingt es nach offenen Klappen und sogar nach dem Zurückwechseln zu "Individual" bleiben die Klappen geöffnet! Blöde ist nur wenn man die Klappentaste erneut betätigt schliessen die Klappen wieder (Display zeigt "Standard"). Erneutes Betätigen der Klappentaste hat dann (im Modus "Individual") keinen Erfolg mehr, der Sound bleibt bei "Standard" und die Klappen zu.
Diese Software ist einfach eine Wundertüte...
...
Vorsicht, der Brief/Mail vom KBA ist das geistige Eigentum des Verfassers und daher ist es auch nicht zulässig diesen zu veröffentlichen. Du kannst daraus zitieren oder sinngemäß über den Inhalt hier berichten.
Aber einfügen, besser nicht.
Klär mich mal auf was der Unterschied zwischen zitieren und teilweise einfügen (mit Quellenangabe) ist.
Ausserdem ist dies die Antwort auf eine Anfrage gemäß "Informationsfreiheitsrechten" eines Bürgers. Wenn diese nicht der Allgemeinheit zugeführt werden darf, dann habe ich unser Demokratiesystem irgendwie falsch verstanden.
Das Traurige ist doch, dass die ganze Sache ziemlich interpretationswürdig ist. Wie cs_ sagt müsste man wohl auf einen gnädigen Richter hoffen...
Aber dieses Worst Case Geschwafel finde ich schon voll daneben. Mit der gleichen Begründung könnte man sagen, dass im Normalmodus das manuelle Betätigen der Schaltwippen nicht erlaubt werden dürfe, weil in einem tieferen Gang die Lärmwerte garantiert auch überschritten werden...
Oder bei Audi weil sie einen Schalter nur zur Geräuscherhöhung verbaut hat was nach der Aussage nicht zulässig ist.
Komischerweise ist der gleiche Schalter im Dynamic Modus dann wieder gesetzeskonform...
Für mich ist das eine ganz schöne Erbsenzählerei, nur damit irgendeine Änderung verlangt werden konnte, die nur weil vielleicht zukünftig einige Fahrer seltener die Klappen öffnen, zu etwas weniger Lärm im Gesamten führt. Obendrein mit sehr viel Interpretationswillen, sonst hätte die Studie vom Umweltbundesamt den TTRS doch nicht für konform erklärt...
Ich werde nochmal mit meinem Anwalt reden, aber ich befürchte, dass die Richtung KBA eine Sackgasse wird.
Diesmal hat das KBA schon nach 2 Wochen geantwortet. Sie ist sehr umfänglich, dabei (zumindest für mich) teilweise schwer verständlich. Soweit ich das KBA verstehe, interpretieren sie, dass die Klappentaste nur die Geräuschkulisse erhöht ohne eine andere Funktion zu haben (z.B. Änderung Lenkung, Dämpfer, Bremsen etc) und somit auch nach ECE 51.02 unzulässig ist...
Hier der Großteil der KBA-Mail im Wortlaut:
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
…ich (KBA) beziehe mich auf Ihre Rückmeldung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vom 20.06.2022. Hierauf teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das KBA diesen Rückruf eingeleitet? Ich bitte um eine detaillierte rechtliche Darlegung, die nicht ein erneutes Rückfragen meinerseits zur Folge hätte.
Antwort 1: Durch die Betätigung des Abgasklappentasters findet eine Erhöhung des Geräuschemissions-wertes in unzulässiger Weise und Überschreitung des gesetzlich festgelegten Höchstwertes statt. Folglich wird Punkt 6.1.1. der UN-R Nr. 51 ÄS 02 vom Hersteller nicht erfüllt.
Die betroffenen Fahrzeuge verfügen über Auspuffanlagen mit elektronisch gesteuerten Klappen. Durch die Betätigung der Klappensteuerung über den Abgasklappentaster wird die Betriebsart des Fahrzeuges derart verändert, dass die Geräuschemission im Fahrbetrieb wesentlich über dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Die betroffenen Fahrzeuge weisen eine höhere Geräuschentwicklung im Fahrbetrieb auf, als in der Typgenehmigung angegeben. Mithin liegt eine Nichtkonformität der Fahrzeuge mit den in der Typgenehmigung festgelegten Werten vor.
Durch die wesentliche Überschreitung der Geräuschemissionen wird Punkt 6.1.1. der UN-R Nr. 51 ÄS 02 vom Hersteller nicht erfüllt. Die Ausprägung des Abgasklappentasters wird vom KBA als unzulässig angesehen, da dessen Betätigung eine wesentliche Erhöhung der Geräusche-mission bewirkt. Funktionsbedingte technisch-plausible Gründe für diese erhöhte Geräusche-mission liegen nicht vor. Im Rahmen von Vergleichsmessungen konnte aufgezeigt werden, dass bei nahezu identischen Betriebszuständen hinsichtlich der Drehzahl, Beschleunigung und Rückschaltung der Fahrzeuge, die Betätigung des Abgasklappentasters lediglich eine wesentliche Erhöhung der Geräuschemission bewirkt und kein weiterer technischer Nutzen erbracht wird. Das Fahrzeug verhält sich demnach hinsichtlich des physikalischen Betriebszustandes bei beiden Messreihen gleich, da die Einstellung hinsichtlich Getriebe, Lenkung und Federung übereinstimmt. Jedoch weichen die Geräuschemissionen wesentlich von den Typprüfwerten ab. Es bestehen keine technischen Gründe, die eine Erhöhung des Schalldruckpegels rechtfertigen würden.
Die UN-Regelung Nr. 51.02 enthält mit dem Punkt 6.1.1 die Forderung „Das Fahrzeug, sein Motor und seine Schalldämpferanlage müssen so beschaffen, konstruiert und zusammengebaut sein, dass das Fahrzeug bei normalen Betriebsbedingungen […] den Vorschriften dieser Regelung entspricht.“ Diese normalen Betriebsbedingungen sind bis auf die explizite Erwähnung von Schwingungen sowie im Weiteren von Korrosionseinflüssen, nicht näher spezifiziert. Bezüglich des Messverfahrens sowie des zulässigen Geräuschpegels finden sich hingegen abschließende Vorgaben in der UN-Regelung Nr. 51.02. Den Regeln der Worst-Case-Auswahl folgend ist bei normalen Betriebsbedingungen, also einem Zustand, den der Fahrzeugführer ohne weiteres herbeiführen kann, hier das Betätigen des Abgasklappenschalters, in dem beschriebenen Messverfahren der Geräuschpegel des Fahrzeugs in der beschleunigten Vorbeifahrt zu bestimmen. Bei dem in Rede stehenden Fahrzeug hätte diese Prüfung daher im Betriebsmodus mit geöffneter Abgasklappe durchgeführt werden müssen. Diese stellt offensichtlich den ungünstigsten Betriebszustand bzgl. der Geräuschemissionen dar.
Auch kann der Wortlaut „normale Betriebsbedingungen“ nicht derart verstanden werden, dass nur der Grundmodus zur Einhaltung des Geräuschgrenzwertes verpflichtet, sondern das Fahr-zeug im Ganzen im Rahmen seiner üblichen Beanspruchung. Rechtssystematisch folgt dies auch aus vergleichbaren Regelungen. Hier findet die „betriebsübliche Beanspruchung“ Erwähnung, die mit den „normalen Betriebsbedingungen“ gleichzusetzen ist. In diesem Zusammen-hang könnte auch nicht angeführt werden, dass diese Funktionen nur in dem Grundmodus den Vorschriften entsprechen muss und in den anderen nicht (Beispiel: Bremse).
Auch wird seitens KBA nicht verlangt, dass nunmehr ein allgemeingültig einzuhaltender Ge-räuschgrenzwert gilt. Vielmehr geht es darum die im normalen Fahrzeugbetrieb möglichen Ge-räuschemissionen in der beschleunigten Vorbeifahrt gemäß UN-Regelung Nr. 51.02 im Sinne einer Worst-Case-Prüfung zu ermitteln. Diese müssen unterhalb des Grenzwertes liegen. Mit den hier gegenständlichen Geräuschmessungen des KBA konnte nachgewiesen werden, dass gerade unter ansonsten gleichen Bedingungen und unter Einhaltung aller Messrandbedingungen eine Betätigung des Abgasklappentasters zur Überschreitung des zulässigen Geräuschgrenzwertes führt.
Dass die zu Grunde liegende Vorschrift aus dem Jahr 1995 datiert bedeutet indes nicht, dass der Begriff der normalen Betriebsbedingungen nicht auch auf unterschiedliche Betriebsmodi in Verbindung mit dem Prinzip der Worst Case Auswahl abgestellt werden darf. Im Übrigen durfte der damalige Gesetzgeber auch davon ausgehen, dass vor dem Hintergrund des Schutzzieles der Vorschrift keine unterschiedlichen Betriebsmodi in dem Fahrzeug verbaut werden, welche eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens des Fahrzeugs bewirken.
Unter Anwendung des Anhang V Anlage 3 Ziffer 5 der Richtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2007/46/EG wurde laut des vorliegenden Prüfberichtes vorgeblich der ungünstigste Fall im Rahmen der Typprüfung ausgewählt. Hierbei wird die Unter-scheidung zwischen einer Basis Abgasanlage und einer Sportabgasanlage geführt.
Durch die Betätigung des Abgasklappentasters und die Aktivierung eines anderen Abgasklap-penkennfeldes ergibt sich hinsichtlich der Geräuschemissionen eine andere Abgasanlage als bei der Typprüfung geprüft wurde.
Die Verwendung schaltbarer unterschiedlicher Abgasklappenkennfelder ist dann zulässig, wenn in einer Worst case-Auswahl im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde der ungünstigste Zustand ermittelt und geprüft wurde (Richtlinie 2007/46/EG, Anhang V, Anlage 3). Ausweislich des vorliegenden Prüfberichtes wurde diese Auswahl nicht vorgenommen. Die Worst Case-Auswahl wurde somit im Hinblick auf das Geräuschverhalten des Fahrzeugs nicht korrekt durchgeführt, da die Funktion des Abgasklappentasters im Rahmen der Typprüfung nicht berücksichtigt wurde.
Frage 2: Welche Verhaltensänderung der Steuerung hat das KBA von Audi verlangt.
Antwort 2: Die Freigabe der Rückrufaktion wurde seitens des KBA am 23.11.2021 durchgeführt. Im Rah-men des Freigabeprozesses der Update-Software wurden die durch das KBA bemängelten bzw. nicht konformen Auswahlmöglichkeiten über den Taster der Auspuffklappen seitens des Fahrzeugherstellers korrigiert. Zur Wiederherstellung der Konformität des Fahrzeuges wurden seitens des KBA Geräuschmessungen sowie eine Softwareanalyse der Updatesoftware durch-geführt. Dabei wurde das vorschriftenkonforme Verhalten des Fahrzeuges überprüft. Funktionalitäten die außerhalb des Regelungsbereiches der Vorschrift liegen finden Beachtung, können aber nicht in eine mögliche Bewertung einfließen. Sollten seitens des Herstellers typgenehmigungsrelevante Anpassungen durchgeführt werden, ist dieser verpflichtet diese seitens der genehmigenden Behörde prüfen und genehmigen zu lassen.
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Was haltet ihr davon?