Nach Vorschrift ECE 51.02 mussten Fahrzeuge nur in normalen Betriebsbedingungen geprüft werden und zur Geräuschprüfung. Das habe ich auch schon mit verschiedenen TÜV Organisationen durchgesprochen, dies wurde bestätigt. Zudem gibt es eine Handlungsanweisung im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr. Diese ist verbindlich. Es ist falsch zu behaupten dass in einem beliebigen Betriebsmodus die Geräuschvorschriften eingehalten werden müssen!!!
Beiträge von BikermenRS
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Hallo BikermanRS, beziehst du dich bei den 76 dB auf den Punkt U.3 im Fahrzeugschein?
Falls ja, so habe ich dort genau die von dir erwähnten 97 dB eingetragen.
nein, ich meine das Fahrgeräusch
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Klappenanlagen gab es schon vor der Einführung des TTRS und wie ich schon mehrfach geschrieben habe war eine Prüfung bei geöffneter Klappe damals „nicht“ gefragt!!!! Da spielt es überhaupt keine Rolle ob ein Taster dafür vorhanden ist oder nicht.
absolut korrekt.....Messungen wurden nach ECE 51.02 damals nur im normalen Betriebsmodus gemacht. Nur dort mussten die Normen eingehalten werden. Deshalb startet das Fahrzeug auch immer im Comfortmodus.
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Soll doch mal jemand so gut sein und den TT bei der Vorbeifahrt messen, wie es auch das Kba damals gemacht hatte. Dabei jedoch die Klappen öffnen und schauen ob er die Werte einhält von 74db oder weniger (weis nicht genau was der VfL im Schein hat).
das KBA macht das normalerweise gar nicht.....sondern der Hersteller der den Fahrzeugtyp homologiert. Und die Messung wurde durch Umweltbundesamt durchgeführt nach der damals gültigen Norm ECE 51.02, Ergbnis war dass der TTRS 97 dB im Sport Modus anstatt eingetragene 76 dB hatte......also viel zu laut.
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Ich denke eine Option wäre das, dass Update nicht verpflichtend gemacht werden muss denn der TTRS liegt ja im Standard Modus innerhalb der gesetzlichen Vorschrift die nach Homologation ECE R51.02 erfolgte.
Nach diesem Prüfverfahren ist eine Messung im Sport Modus nicht erforderlich gewesen. Erst mit dem neuen Prüfverfahren „muss“ definitiv auch in Sport gemessen werden. Dieses dürfte aber ja eigentlich nur für Neuzulassungen gelten nachdem dieses neue Prüfverfahren eingeführt wurde bzw. für komplett neue Typgenehmigungen.
Es kann nach meiner Auffassung nicht sein ein neues Prüfverfahren rückwirkend auf bereits Typgenemigte Fahrzeuge anzuwenden.
Das verbindliche Prüfverfahren für dein Fahrzeug ist einzig und alleine das der ECE 51.2 Was danach kam braucht dich nicht zu interessieren. Fakt!!!
An alle anderen, die Idee einfach nicht beim Update mitzuziehen und abzuwarten wird definitv nicht langfristig funktionieren. Dann kommt die Plakette ab. Das ist immer so. Und seltsamer Weise mahlen bei solchen Sachen die Mühlen sehr schnell
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Aufgrund der Besitzstandswahrung dürfen die Geräuschvorgaben die damals galten nicht an die Vorschriften die aktuell gelten angepasst werden. Es ist definitiv falsch zu behaupten das Fahrzeuge die 2015 bis 2017 zugelassen wurden (nach ECE 51.2) in allen Fahrmodis die Geräuschvorgaben einhalten müssen. Fakt!!!.
Aus dem Zeitungsartikel kann man herauslesen dass Audi damals wohl den Auspufftastenschalter bei der Zulassung "verschwiegen" hat. Deshalb sehe ich hier ganz klar Audi in der Pflicht. Da läuft eine riesen Sauerei im Moment.
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Die Auspufftaste ist nie mit in den Zulassungsprozess mit aufgenommen worden. BMW hat bereits vor 2 Jahren die Performance Auspauffanlage aus dem Verkehr nehmen müssen weil es dort auch eine Auspuffklappentaste gab. Die durften die SAGAS nicht mehr verkaufen und in Verkehr bringen!!! Es ist halt Fakt dass der RS mit offener Klappe zu laut ist. Mit dem Upodate wird verhindert dass die Klappe nach dem Starten noch offen ist, somit ist dann die Messung bei einer Polizeikontrolle safe. Darum geht es.......
Wir sollten froh sein, dass sie die Taste nicht komplett rausprogrammieren.
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Ich gehe davon aus das es jetzt noch zu früh ist das die TÜV Prüfstellen da schon die Plakette verweigern da die Maßnahme noch zu frisch ist. Auch wenn sie eas sagen kannst Du immer noch mitteilen das Du schon einen Termin beim Freudlichen hast aber erdt in vier Wochen.
Halte uns aber bitte da mal auf dem laufenden wenn Du beim TÜV warst👍
Hallo....der TÜv prüft da gar nichts. Da braucht ihr euch mal keine Gedanken machen. Der Druck zur Änderung wird einzig und alleine über das KBA und die Zulassungsstellen aufgebaut. Bekommen die keine Rückmeldung dass die Änderung durchgeführt wurde, kommt irgendwann die Zwangsstillegung
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Es ändert Comfort und Auto in D, sonst nichts.
Nicht mitgelesen?
sorry....doch habe schon mitgelesen. Aber trotzdem frage ich mich wie viele hier was das ganze dann überhaupt bringen soll. Ich vermute fast dass da doch mehr im Update programmiert ist um den Belangen und Bedrüfnissen der "Grünen" zu genügen
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Bei meinem anders. Dynamic bleibt erhalten beim nächsten Motorstart. Aber die Klappen sind geschlossen, muss man dann entweder über Sound-Taste wieder öffnen oder man wählt erneut das Fahrprofil Dynamic.
ok...Danke. Dann frage ich mich allerdings wirklich was das Software Update bewirken soll wenn es angeblich "nur" im Comfort und Individual Modus eingreift?.
Nachtigall......ich hör dich trapsen
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Ich komme ja aus der RS3 Fraktion.....mich würde mal etwas interessieren: Wenn Euer TTRS in Dynamik abgestellt wird.....wie startet er dann bei erneutem Motorstart? Wie zuvor ausgewählt in Dynamik bzw. mit offenen Klappen, oder in Comfort bzw. mit geschlossenen Klappen? Müsst ihr wenn ihr Dynamik fahren wollt, erst wieder willentlich in Dynamik schalten? Das wäre mal sehr interessant für mich.
Wie sicher viele wissen gab es ja bereits 2017 ein Software Update für den RS3 VFL. Da ging es auch um die Klappensteuerung der SAGA.
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hier mal noch Bilder
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Moin
bitte stellst Du dich erstmal vor, damit alle anderen auch wissen mit wem sie es zutuen haben.
Danke
erledigt.....
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Hallo Zusammen,
ich bin der Jörg, 50 Jahre alt und komme aus der Nähe von Karlsruhe. Früher war ich in der 6 Zylinder Reihenmotor Fraktion (M3, 335i usw.). Schnelle Autos sind schon seit meiner Kindheit immer ein Thema gewesen. Ich fahre aktuell bereits seit 6 Jahren einen RS3 VFL und habe mich bei euch im Forum angemeldet weil wir ja die fast identischen Motoren unter unseren Fronthauben beherbergen......
Bin auf den Austausch hier gespannt.
Vielen Dank für die Aufnahme
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wie bereits erwähnt.....es ist ähnlich wie der Dieselskandal, Audi hat etwas auf den Markt gebracht was zwar zu damaliger Zeit rein rechtlich vorschriftskonform war, aber in der Praxis dazu geführt hat eine entsprechende Norm zu umgehen oder besser gesagt auszutricksen. Nun schließt das KBA die Lücke. Beide Seiten haben da sicher ihren Spielraum ausgenutzt. Jetzt wird halt die Hexenjagd immer weiter ausgeweitet auf solche Fahrzeuge wie unsere.....wir sind die Idioten dabei. Audi ist in meinen Augen in der Pflicht, denn sie haben das so auf den Markt gebracht. Ist halt nur schwierig gegen einen solchen Konzern vorzugehen und Recht zu bekommen. Hat ja auch beim Dieselskandal Jahre gedauert
Schlimm ist es halt für alle hier die eine andere Software fahren. Die haben nun ein gewaltiges Problem. Die anderen können ja immer noch zumindest auf Dynamik die Klappen aufmachen und haben dann den "hoffentlich" alten Sound. Beim RS3 war es damals so dass nach dem Update die Klappen in fast allen Betriebszuständen nicht mehr ganz geöffnet haben und das Schubknallen sehr stark herausprogrammiert wurde.
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Hallo Leute, ich klinke mich mal auch ein.....ich habe mich mit dem Thema Geräuschemissionen schon seit Jahren beschäftigt da ich selbst schon leidvolle Erfahrungen damit gemacht habe (Stilllegung, Gerichtsverfahren usw.) Fakt ist dass Audi hier seit Jahren einen "Graubereich" in den Geräuschvorschriften ausnutzte. Das aktuelle Problem ist dass alle Fahrzeuge die nach ECE R51.3 zugelassen wurden, in allen Betriebsmodis die Geräuschvorschriften einhalten müssen. Bedeutet alle durch die Software beeinflussbare Klappenstellungen die durch das Motorsteuergerät abgerufen werden können müssen den Geräuschvorschriften entsprechen. Das tun sie mit aktuellem Softwarestand nicht, da hier auch Fahren in Comfort mit offenen Klappen möglich ist. Das darf so nicht sein......deshalb zukünftig nur noch mit bewusstem manuellen Betätigen der Auspuffklappen in Dynamik zulässig. Der Rest der Fahrprogramme muss den Vorschriften entsprechen. Der Grundzustand nach dem Starten des Motors egal in welchem Fahrmodus muss immer heißen "Klappen müssen zu sein" Rechtlich sehe ich das allerdings so dass hier Audi in der Bringschuld ist. Sie haben ein Fahrzeug auf den Markt gebracht, das nicht den Vorschriften entsprach. Wenn nun die Tuningsoftware weg ist durch überschreiben, so muss hierfür Audi gerade stehen.