Hi,
der Ein oder Andere hat es eventuell in Plauderkasten gelesen.... mich würde mal interessieren, inwiefern man bei einer Instandsetzungsmaßnahme eventuelle Ansprüch an die zu verwendenden Ersatzteile stellen.
Bei meinem Fall handelt es sich um einen Wildschaden (TK-Schaden). Ich habe den Sachbearbeiter nach Besichtigung und während Abwicklung der Auftragserteilung daraufhin gewiesen, ob es möglich sei, den Vorfacelift Grill des TTS durch jenen des MJ 11 zu ersetzen. Die passende Teilenummer hier aus dem Forum habe ich dem Bearbeiter vorgelegt und er sich auch diese kopiert, mit dem Hinweis, er müsse dies klären aber solange der "neue" Grill nicht ca 200 Euro mehr kostet, wäre das kein Problem.
Als ich 2 Tage später (da erst Gutachter usw abgearbeitet werden musste) telefonisch mitgeteilt bekomme, dass das Autohaus noch eine Kopie der Wildunfallbescheinigung benötigte, habe ich nochmals nachgefragt, wie es mit der Sache um den Faceliftgrill stehe. Man sagte mir, dass man die Teile bestelle und ich die Bescheinigung vorbei bringen solle. Dies tat ich ca. 1,5h nach dem Telefongespräch... Da war mein Bearbeiter schon im Feierabend und ein anderer Herr holte das Gutachten bei und ich fragte, was denn alles kaputt sei und ob eben der MJ11 Grill bestellt wurde.... Anscheinend nicht, da eben die Teilenummer für den alten Grill auf der Liste stand.
Nun bin ich a weng sauer, da die Bestellung anscheinend schon raus ist.... Kann mir nur schwer vorstellen, dass der Gutachter nem Autohaus auch noch vorschreibt, welche Teile sie genau bestellen sollen.... bzw. wenn dem so wäre, warum mich der Bearbeiter nicht einfach darauf hingewiesen hat....
Naja ich bin mal gespannt, ich schaue morgen nochmals bei den Jungens vorbei und werde mich erstmal erkundigen, woran es gescheitert ist. Wer mir ein paar Infos, Tipps und Erfahrungen zu dem Sachverhalt geben kann, dem danke ich schonmal im Voraus.
Gruß
L.