Rexcel... schön dass du so verständnisvoll bist und den Weg des geringster Widerstandes wählst. In so einem Fall, selbst wenn es einen die SB der Rechtsschutz kostet, würde ich dagegen vorgehen, so dass es eventuell eine Konsequenz für den Verursacher nach sich zieht. Wo sind wir hier bitte gelandet?
Wenn er also sein Fahrzeug wirklich überführt hat und gerade auf dem Weg nach Hause war, dann kann die Definition doch nicht sein, dass man unterwegs nicht halten darf. Was ist wenn er 1000km Fahrt hat? Ordnungswiedrigkeit durch Rast? Das ist absolut unhaltbar. Die Route nach Hause kann er noch selbst festlegen, denn es steht nirgends geschrieben, dass er den schnellsten Weg wählen muss. ÜBERFÜHRUNGSFAHRTEN sind erlaubt. Punkt.
Des Weiteren stellt sich die Frage wozu dieser Hohn? Das Fahrzeug ist mit kompletter Datenerfassung und vorläufigen Fahrzeugschein für 5 komplette Tage versichert. Es kann doch nicht sein, dass man augenscheinlich alles richtig macht und dann für so einen Nonsens bestraft wird.
Hier mal ein Auszug von http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
- für Probefahrten
- Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
- Vorführtermin beim TÜV oder Dekra
[edit]
Ok, das mit der Uhrzeit ist zweifelhaft... da hast du wohl doch etwas geflunkert oder? Aber mal im Ernst... ich bin bis jetzt bei jedem überführten Fahrzeug die vollen versicherten Tage damit rumgefahren. Das nächste mal überleg ich es mir vielleicht doch...
Viel Spaß.
Gruß
v1c