Hab mal wieder ne kurze frage in die Runde. Stimmt es dass jemand der nen behindertenausweis hat. Auf einen Neuwagen 20% Nachlass bekommt? was ist der Haken und welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden? Danke für eure Hilfe
Gruß Markus
Hab mal wieder ne kurze frage in die Runde. Stimmt es dass jemand der nen behindertenausweis hat. Auf einen Neuwagen 20% Nachlass bekommt? was ist der Haken und welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden? Danke für eure Hilfe
Gruß Markus
Hey,
Also das stimmt, jedoch musst du im Schein ein g stehen haben! Und das mit 20% stimmt auch nicht bei jedem Wagen!
Gib mal bei google.de ein Auto Rabatt mit schwerbeschädigtenausweis ein! Da findest was tolles vom ADAC! Bei manchen Herstellern bekommste sogar 22,5% Rabatt und bei anderen nur Rabatt für den Einbau von schwerbeschädigten Erleichterungen! Sprich das Gas Pedal links oder Beschleunigung am Lenker!
Zudem heißt es schwerbeschädigtenausweis, behindertenausweis hört sich immer so diskriminierend an!
Hoffe deine frage beantwortet zu haben!
Ps: schwerbeschädigtenausweis auch erst ab 75%! Der Buchstabe g und noch ein paar andere waren das glaube ich!
Edit: Auto muss auf den Namen des schwerbeschädigten angemeldet werden für 6 Monate (oder waren es 9, das weis ich nicht mehr)
Haken gibt es keine!
Lg
Sascha
Ja, einfach mal bei Carneo einen Wagen konfigurieren.
Das Fahrzeug muss auf den Ausweisinhaber zugelassen werden.
Mein Händler gibt 18.5%, wenn der Käufer einen Schwerbehindertenausweis vorweisen kann.
Das Auto muss beim Händler bestellt und auch auf diese Person angemeldet werden.
Ich kann Dir aber nicht sagen, ab wieviel % man als schwerbehindert gilt.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein (hört sich jetzt blöd an) "Schwerbehinderter" einen RS und noch dazu ein Coupe hat evtl. noch mit Schalensitzen in denen schon ein "Normaler" seine Problemchen beim Ein- und Aussteigen hat.
Diverse Internethändler geben sogar noch mehr Rabatt - siehe apl24, etc.
Neuwagenkauf: Vergünstigungen für Behinderte
Wir haben für Sie bei den Herstellern nachgefragt: Viele Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") an. Den Rabatt gibt's dann über den Händler, der in der Regel eine Rückvergütung über den Hersteller erhält. Bitte beachten Sie: Natürlich hat der Händler das letzte Wort, d.h. mit diesem müssen Sie verhandeln, denn in seinem Ermessen liegt letztlich die Rabattgewährung. Nicht unerheblich ist Ihr Verhandlungsgeschick, denn - wie Sie unten in der Tabelle sehen - oftmals gibt's einen Spielraum seitens des Händlers.
Vorausgesetzt wird im Allgemeinen ein Behinderungsgrad von mindestens 50% mit Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos), "BL" (blind) oder "B" (auf ständige Betreuung angewiesen). Teilweise wird dem Behinderten eine Mindesthaltedauer auferlegt oder die Vorlage des Behindertenausweises bzw. Versehrtenausweises gefordert. Oft wird auch gefordert, dass das Fahrzeug auf den Behinderten (also auch auf ein behindertes Kind) zugelassen wird. Einzelheiten hierzu klären Sie bitte am besten selbst mit dem Verkäufer ab. Alle Angaben sind selbstverständlich unverbindlich!
Hersteller Behindertennachlass Voraussetzungen
Audi
15% auf Neufahrzeuge möglich, nicht auf Dienst- und Gebrauchtfahrzeuge.
Vorlage des Behindertenausweises mit Grad der Behinderung über 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind), Berechtigt sind auch Contergangeschädigte und Kunden mit Armbehinderung ohne Merkzeichen. Dann muss im Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden. Mindesthaltedauer: 6 Monate, Zulassung auf Behinderten selbst, bis 2 Fahrzeuge pro Jahr können bezogen werden.
Quelle
*) Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.,
Neuwagenkauf: Vergünstigungen für Behinderte
[...]Audi
15% auf Neufahrzeuge möglich, nicht auf Dienst- und Gebrauchtfahrzeuge.
Vorlage des Behindertenausweises mit Grad der Behinderung über 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind), Berechtigt sind auch Contergangeschädigte und Kunden mit Armbehinderung ohne Merkzeichen. Dann muss im Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden. Mindesthaltedauer: 6 Monate, Zulassung auf Behinderten selbst, bis 2 Fahrzeuge pro Jahr können bezogen werden.Quelle
*) Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.,
Genau das sind auch meine Informationen. Hatte die Möglichkeit den Kauf über meinen Opa abzuwickeln um die 15% zu bekommen. Habe mich allerdings für den "normalen" Rabatt entschieden, irgendwie konnte ich das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Klingt zwar bekloppt, ist aber echt so...
Genau so sieht es aus, von Audi gibt es 15 % und das Autohaus legt oft noch was drauf! Ich könnt mir vorstellen, dass bei Internethändlern der Rabatt bis 20 % rauf gehen, bei normalen Händlern können so auch an die 17 % drin sein oder auch mehr oder auch nicht. Muss man immer sehen wie der Händler Autos verkaufen muss... dann legt er mehr oder nix drauf -> Angebot und Nachfrage, dass alte Spiel!
Hallo,
meine Eltern sind beide stark hörbeschädigt, ich weis jetzt aber nicht was da im Ausweis steht. Mein Vater hat aber vor ein paar Jahren für seinen neuen VW Touran glaub ich auch mindestens 15% bekommen.
Gruß Max
Ja da gibt es nur noch zu ergänzen, bei VW/Audi 15% wie schon erwähnt, geht aber nicht mit allen Fahrzeugen. (z.B. R8 geht nicht ) Der Kunde kauft direkt über den Hersteller und der Händler erhält eine Vermittlungsprovision von 5% plus die üblichen Zulagen für den Neubau, Kundenzufriedenheit etc. In sofern hat der Händler noch etwas Fleisch um den Nachlass zu erhöhen. Manchmal gelten zusätzlich auch noch gerade laufende Verkaufsförderungen. Wenn man bei Autohaus24 ein Auto konfiguriert, kann man am Ende einstellen ob mit oder ohne Ausweis.
Dann muss im Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden.
Das ist doch der Knackpunkt denn Gewissensvereinbarung hin oder her, Handgas wird doch keiner einbauen wollen für die paar extra Prozente.
Hallo PP, man benötigt nur einen Behinderten Ausweis mit den entsprechenden Buchstaben.
Fahrhilfen und anderes bezieht sich nur diese spezielle Behinderung. Eintragungen im Führerschein können nicht ausschlaggebend sein, da der Erwerber/Halter keinen Führerschein besitzen muß, er muß noch nicht einmal volljährig sein.