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  4. Erfahrungsberichte

Audi Garantie bzw Garantieverlängerung

  • k4m1k42e
  • 29. Januar 2012 um 22:53
  • k4m1k42e
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    • 29. Januar 2012 um 22:53
    • #1

    Hallo Community,
    spiele mit dem Gedanken eine tüvgeprüfte Auspuffanlage ab Kat montieren zu lassen.
    Erlischt in diesem Fall die Neuwagengarantie und anschließende Garantieverlängerung?
    Über Erfahrungsberichte von Usern mit umgebauten Fahrzeugen wäre ich dankbar.
    Gruß, k4m1k42e

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    • 30. Januar 2012 um 00:19
    • #2

    Ich würde behaupten, wenn die AGA eingetragen wird, also mit Papieren sind, dann steht der Garantie kein Stein im Weg!

    Gruß Denis

    Volvo V60 T8 Heico Sportiv :love:

    Cupra Leon ST

    Suzuki GSXR 1000 mit ein paar Modifikationen und Veränderungen

    Historie:

    TTRS individual und exclusiv mit S-Tronic powered by HPerformance Stage 3+ :love:
    Audi S3 8P Öttinger Komplettumbau

    *** VCDS Programmierungen im Raum Stuttgart/Göppingen (PLZ: 73061) möglich ***

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  • milch
    Gast
    • 30. Januar 2012 um 00:25
    • #3

    Frag mal lieber bei deinem :) nach. Bei uns hier sind die so pissig, da würde schon so eine Carbonfolie am Schlüssel reichen.

    Würde aber auch denken, wenn alles eingetragen ist und einwandfrei, dann dürften die nicht widersprechen. Ansonsten baust dir wieder die Serienanlage drunter bevor du zum freundlichen fährst.

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  • k4m1k42e
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    • 30. Januar 2012 um 22:24
    • #4

    Audi Garantiebedingungen: (siehe 7.)
    Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel entstanden ist, dass:
    - in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller
    nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise
    verändert worden ist.

    Dies hört sich für mich nach einem Freischein zur Ablehnung von Garantiefällen an.
    Die mündliche Aussage des Freundlichen hilft im Fall der Fälle vermutlich nicht viel.
    Über weitere Erfahrungen und Meinungen wäre ich dankbar.

    • Zitieren
  • Cayman R
    Gast
    • 30. Januar 2012 um 22:53
    • #5
    Zitat von k4m1k42e

    Audi Garantiebedingungen: (siehe 7.)
    Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel entstanden ist, dass:
    - in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller
    nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise
    verändert worden ist.

    Dies hört sich für mich nach einem Freischein zur Ablehnung von Garantiefällen an.
    Die mündliche Aussage des Freundlichen hilft im Fall der Fälle vermutlich nicht viel.
    Über weitere Erfahrungen und Meinungen wäre ich dankbar.

    Alles anzeigen

    Das liegt auch sehr an den Händler...

    Im Prinzip muss meines Wissens aber zB dann belegt werden, dass die "Veränderung" im Zusammenhang mit dem Schaden steht...

    zB wenn ein Dämpfer kaputt geht, sollte es nicht so viele Probleme geben... falls der Motor hoch geht könnten Sie sich schon eher querstellen...


    Aber auf jeden Fall den Händler ansprechen und ggf. was schriftliches geben lassen :)

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  • k4m1k42e
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    • 2. Februar 2012 um 21:49
    • #6

    Habe diesbezüglich eine Anfrage an die Audi Kundenbetreuung gesendet.
    Sobald ich Antwort erhalte, lasse ich es euch natürlich umgehend wissen.

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  • k4m1k42e
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    • 8. Februar 2012 um 20:56
    • #7

    Habe heute folgende Antwort erhalten:

    Zitat

    Von nachtraeglichen Um- bzw. Nachruestungen, die nicht von der AUDI AG oder unseren Audi Partnern angeboten werden, raten wir generell im Interesse unserer Kunden ab.

    Schaeden, die durch Veraenderungen an Bauteilen oder Baugruppen verursacht wurden, fuehren gegebenenfalls zum Verlust der Gewaehrleistung oder verhindern ein kulantes Entgegenkommen. Dies gilt auch fuer angrenzende Bereiche, wenn dort durch hoehere Beanspruchung Schaeden entstehen, die durch die Veraenderungen am Fahrzeug hervorgerufen wurden.

    Bitte beachten Sie auch, dass fuer die Um- bzw. Nachruestung der Durchfuehrende verantwortlich ist.

    Dies bedeutet im Klartext, dass sich die Audi AG, bei jeglicher Veränderung vorbehält Garantieansprüche abzulehnen. Werden vom Audi-Autohaus, bei einem Kundendienst, Vermerke gemacht falls man mit einer anderen AGA vorfährt? Die Frage ist, wie es sich rein rechtlich, bei einem Getriebe- bzw. Motorschaden in Bezug auf AGA ab Kat verhält.

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  • Sasku_S3
    Schüler
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    137
    • 9. Februar 2012 um 09:13
    • #8

    also mir wurde gesagt, bei der AMAG, dass wenn ich nen Auspuff runtermache es eig keine probleme geben wird, habe jedoch nur Occasiongarantie... aber der händler hat mir auch direkt eine ABT Anlage angeboten ab kat für rnd 3500€ oO die spinnen^^

    aber abt gehört ja auch zu audi von daher... wärs ehh keine probleme wegen garantie gewesen...

    aber wie cayman bereits sagte, müsste der schaden auf die veränderung zurückzuführen sein Sprich kausalzusammenhang...

    Veränderung = einflussauf schaden
    keine veränderung = kein schaden

    aber am besten mit deiner werkstatt besprechen und schriftl. festhalten :)

    gruss
    marcel

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Tags

  • Garantie
  • Garantieverlängerung
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