Wir holen ihn aber in Neckarsulm ab!
Aber was ich nicht verstehe, wenn doch draußen Schnee liegen sollte - und VW oder Audi nur auf Sommerreifen ausliefert, wer haftet denn dann?
Ich meine, es gibt ja mittlerweile eine Reifenpflicht, die nach meiner Kenntnis besagt, dass Witterungs-gerechte Reifen zu nutzen sind. Strafen gibts ja auch.
gem. § 2 Abs 3a StVO steht;
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Wenn also Audi oder VW dann im tiefsten Winter bei Schnee den Kunden ohne Winterreifen auf die Reise schickt...muss man dann was bei Audi unterschreiben oder heißt es dann, selber Schuld, hättest dich ja um Winterreifen kümmern können/müssen - wenn du weißt, dass du deinen Wagen im Winter abholst?!
Ich glaube gerade beim Schreiben die Lösung gefunden zu haben - ist Kundenproblem!
Also klären wir das mal mit unserem Händler!