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Erfahrungsbericht: Umbau Original AGA bei ASG-Sound

  • Voider
  • 23. August 2010 um 09:35
  • AB-TT 1001
    Gast
    • 1. Dezember 2015 um 21:21
    • #81

    Bei mir wurde nur der Auspuff verändert, ich wollte nur etwas mehr Sound.
    Also keine Leistungssteigerung.

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  • dudie
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    • 1. Dezember 2015 um 21:21
    • Offizieller Beitrag
    • #82
    Zitat von admin

    Wieviel ps hast du dann jetzt? Und wie siehts mit garantie aus? Hast du eine bei dem tuner abgeschlossen?

    er hat doch nur den ESD bearbeiten lassen..

    „Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

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  • T8Force
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    • 1. Dezember 2015 um 21:44
    • #83
    Zitat von AB-TT 1001


    :GBeitrag
    Ehrlich gesagt hab ich mir da noch keine großen Gedanken darüber gemacht :denken: , aber ich denke man findet für alles einen Käufer.
    Und so gra­vie­rend ist der Eingriff nicht, ich denke auch mal das es viel garnicht bemerken würden solange der Sound nicht zu extrem ist.

    O.K. Musst du ja auch nicht ;)
    Bzgl. "gar nicht bemerken", wäre ich da beim Verkauf vorsichtigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es legal ist, wenn du soetwas verschweigst. Du verkaufst schließlich wissentlich einen Wagen ohne ABE.

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    TTS 8J Roadster Phantomschwarz

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  • admin
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    • 1. Dezember 2015 um 21:47
    • Offizieller Beitrag
    • #84

    Ja sorry .... Das mit nur dem Auspuff hatte ich überlesen. Wie wärs mit nem soundfile?

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    Welche Produkte ich verwende. -> klick mich

    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • AB-TT 1001
    Gast
    • 1. Dezember 2015 um 22:01
    • #85

    Hab leider nicht die Möglichkeit ein guten Soundfile aufzunehmen. :/

    @ T8Force

    Da hast du natürlich Recht und ich würde das auch nicht verschweigen, wenn ich mir ein Fahrzeug kaufen würde, wollte ich ja auch das der Verkäufer ehrlich zu mir ist.
    Da der TT noch ziemlich neu ist denke ich auch jetzt noch nicht an den Verkauf, das dauert noch. ;)
    Und wenn muss halt irgendwann mal ein neuer Endtopf ran. 8)

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  • Syccon
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    • 2. Dezember 2015 um 01:54
    • #86

    Der Umbau ist von außen nicht zu sehen. Somit bleibt es immer ein "original ESD". Ich war selber schon mit dem TTS und dem ASG Umbau beim TÜV. Der hat nicht ein Wort darüber verloren. Was den mehr interessiert hat, waren die 19" Räder, weil die normalerweise nicht serienmäßig sind. Nach kurzem Check in seinem "Prüfungs PC Terminal" hatte er auch diese gefunden.
    Bei einem Verkauf würde ich natürlich den Umbau angeben. Aber ich denke, das sich hier kein Käufer daran stoßen wird, wenn der Sound besser ist. Im Gegenteil. Ich habe während meiner 3,5 monatigen Suche nach einem RS die Erfahrung gemacht, das gut getunte TT 's ruck zuck verkauft waren. Ich würde mir da keine Gedanken machen.

    Gruß Syccon

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    Aktuell: Audi RSQ3 (F3) 400 PS, Audi A1(8X) Competion Kit Legends 122 PS

    Syccon‘s neuer RSQ3 # Syccon’s Neuer TTRS # Syccon's TT RS in rubinschwarz metallic

    Syccon's TTS in Glutorange & Eissilber metallic - The End

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  • TTRS360
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    • 2. Dezember 2015 um 09:04
    • #87

    Also TÜV/HU ist überhaupt kein Problem nach so einem Umbau
    genauso wenig wie Polizeikontrollen - es sei denn man hat die AGA komplett leergeräumt.

    Dann haste natürlich auch mit TÜV und Steuerbehörde ein Problem wenn du ohne Kats rumfährst.
    Auch ein Wiederverkauf steht nichts im Wege.

    Die Anlage ist und bleibt äußerlich ja Original.
    Und bevor man den Versicherungsschutz verliert ..... was soll da bitte schön passieren ?

    Wer prüft nach einem schweren Unfall die AGA ?
    Also T8Force /Robert alles kein Problem. :thumbup:

    Mit freundlicher Lichthupe TTRS360
    .. ___ ..
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    http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/684734.html

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    • 2. Dezember 2015 um 20:20
    • #88

    :D der Dirk. Hab das mal wieder zu genau gesehen. Ich frag aber deshalb so kritisch, weil ich auch darüber nachdenke die AGA modifizieren zu lassen. Mal sehen....erst einmal sind die Felgen dran.

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    • 2. Dezember 2015 um 20:32
    • #89

    Ja Felgen ... scheiß Thema bei mir :ohmann:

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    • 2. Dezember 2015 um 20:40
    • #90
    Zitat von TTRS360

    Ja Felgen ... scheiß Thema bei mir :ohmann:

    =O erzähl. Gern auch per whatsapp

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  • Eclipse2k4
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    • 2. Dezember 2015 um 22:35
    • #91

    Hallo Dirk,

    ich verfolge das Thema TTS Auspuff und Soundoptimierung schon seit längerem da ich kurz vor dem Kauf eines 2.0 TFSI stehe und mir die Anlage des TTS nachrüsten möchte. Ursprünglich wollte ich dieses in Kombination mit einer Downpipe und 200Zeller Kat gemeinsam eintragen lassen aber mir wurde jetzt schon von 3 Tunern davon abgeraten da die Downpipe ein Problem darstellt. Beim Eintragen des TTS Auspuffs scheiden sich die Geister, da er ja theoretisch nur für den TTS zugelassen ist. Einer meinte es ist kein Problem und mit 80€ für ne Geräuschmessung erledigt, der Nächste sagte vergiss es das kostet ein paar Tausend... Eine weitere Antwort war ob ich spinne mir sowas einzutragen zu lassen und dass es völlig unnötig sei....

    Als Alternative zur Downpipe habe ich jetzt mit Spannung dieses Thread verfolgt und überlege mir nun anstatt der Downpipe den TTS Auspuff "herrichten" zu lassen. Danke nochmal an dieser Stelle für den Threaderöffner!!!

    Ich würde gerne etwas zu deiner Aussage sagen:
    [quote='TTRS360','http://tts-freunde.de/forum/index.ph…3657#post223657']Also TÜV/HU ist überhaupt kein Problem nach so einem Umbau
    ...
    Die Anlage ist und bleibt äußerlich ja Original.
    Und bevor man den Versicherungsschutz verliert ..... was soll da bitte schön passieren ?
    Wer prüft nach einem schweren Unfall die AGA ?

    __________________________________________________________________________________________________________________________________
    Bist du dir da sicher? Ich fahre alle meine PKW nur mit Vollkasko und ging bis jetzt immer davon aus dass so Spielereien wie Auspuff ohne ABE zum Erlischen der Betriebserlaubniss führen und dass DEFINITV ein Gutachter einen Blick unter dein Auto wirft nach einem Unfall und genau auf solche Sachen schaut und die Vollkasko da rabiat ist (auch wenn ein zu lauter Auspuff ja keinen Unfall verursacht). Da ich noch keinen Unfall hatte ist jetzt meine Frage welche Erfahrungen du (und natürlich auch der Rest hier) in der Hinsicht schon gemacht hast. Theoretisch führt nämlich auch die hier genannte AGA Optimierung dazu dass die Betriebserlaubniss erlischt, da sie das Auspuffgeräusch verändert bzw. lauter macht.

    Gruß,
    Matze

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    • 3. Dezember 2015 um 09:35
    • #92


    Hallo Matze,
    ich versuche mal auf deine vielen Frage einzugehen.

    Zitat von Eclipse2k4

    Hallo Dirk,

    ich verfolge das Thema TTS Auspuff und Soundoptimierung schon seit längerem da ich kurz vor dem Kauf eines 2.0 TFSI stehe und mir die Anlage des TTS nachrüsten möchte. Ursprünglich wollte ich dieses in Kombination mit einer Downpipe und 200Zeller Kat gemeinsam eintragen lassen aber mir wurde jetzt schon von 3 Tunern davon abgeraten da die Downpipe ein Problem darstellt.

    Also dein Vorhaben sollte überhaupt kein Problem darstellen wenn der nötige Platz vorhanden ist.
    Wenn Du zusätzlich in Verbindung der TTS AGA noch eine Downpipe und 200 Zeller Kat verbaust dann must du im Steuergerät unbedingt die Lambdawerte anpassen lassen ansonsten gibt es Fehlermeldung im Cockpit und die Motorkontrollleuchte wird dich ständig nerven. Ein ständiges löschen des Fehlerspeicher ergibt keinen Sinn. Hierfür gibt es ein Lamda Eliminator sozusagen ein Dummy der dem STG falsche Werte vorgaukelt. Alles in Allem keine saubere Sache und das Fahrzeug verliert unterdessen auch an Leistung. Die sauberste Lösung ist halt die Software auf dem Prüfstand anzupassen! Nicht zu verwechseln mit einer Leistungssteigerung! Es kann natürlich sein das deine aufgesuchten TUNER nicht über die passende Software/Hardware/Kenntnis verfügen.

    Die Frage die ich mir stelle warum du denn überhaupt die DP oder den KAT verändern möchtest? Hast du Leistungssteigerung oder es in absehbarer Zeit vor?
    Mein Rat wenn das Auto Serienleistung hat dann nur AGA bis Turbo und bei Tuning ab Turbo wobei letzteres dann in einem Arbeitsgang gemacht werden sollte weil du sonst 2x für Abstimmung zahlen musst!

    Beim Eintragen des TTS Auspuffs scheiden sich die Geister, da er ja theoretisch nur für den TTS zugelassen ist. Einer meinte es ist kein Problem und mit 80€ für ne Geräuschmessung erledigt, der Nächste sagte vergiss es das kostet ein paar Tausend... Eine weitere Antwort war ob ich spinne mir sowas einzutragen zu lassen und dass es völlig unnötig sei....

    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ich denke eine Eintragung für die AGA vom TTS ist überhaupt nicht nötig es sei denn der hätte eine Klappensteuerung! Diese würdest du aber auch nicht eingetragen bekommen - zumindest nicht ohne weiteres !
    Wozu überhaupt eine Geräuschmessung bei einem Serienauspuff ???? Wer erzählt so etwas??? Fakt ist das die Anlagen geprüft sind und eine Freigabe besitzen die einen gewissen Geräuschpegel /Dezibelwert nicht überschreiten dürfen.
    Sollte man auf die Idee kommen solch eine Serien AGA zu verändern indem man den MSD/ESD leerräumt und das Teil solch ein Krach produziert - dann nutzt dir auch keine Eintragung von einem korrupten Beamten nichts weil das FZG dann mit Sicherheit bei der nächsten Polizeikontrolle stillgelegt wird! Egal ob Du TÜV Eintragung hast oder nicht.

    Als Alternative zur Downpipe habe ich jetzt mit Spannung dieses Thread verfolgt und überlege mir nun anstatt der Downpipe den TTS Auspuff "herrichten" zu lassen. Danke nochmal an dieser Stelle für den Threaderöffner!!!

    Es gibt nun mehrere Alternativen für verschiedene Budgets.
    Entweder eine passende AGA von einem Tuner / Hersteller kaufen die deinen Vorstellungen von Optik und Klang entspricht. Diese Anlage sollte dann auch eine ABE / EWG besitzen!
    Bedenke aber das hier ggf. noch Kosten dazu kommen für die passende Schürze !

    Oder - prüfe ob die AGA vom TTS unter dein Auto passt d.h. ob die Befestigungspunkte identisch sind und von den Abmessungen her die Töpfe passen.
    Sollte das in Ordnung sein muss ja auch noch wie bereits erwähnt die passende Schürze vorbereitet werden. Auch dabei ist zu prüfen ob die TTS Schürze ohne weiteres am FZG passt. Das ist wichtig - nicht das du später die komplette Stoßstange wechseln musst was dann ziemlich ins Geld geht.
    Wenn alles soweit vorbereitet ist würde ich z.B. zu Firma ASG fahren. Die könnten dann die AGA nach deinen Wünschen bearbeiten und alles zusammenbauen .
    Dieses Projekt solltest du im Vorfeld aber sorgfältig prüfen und vorbereiten. Ein Vorabgespräch mit der beauftragten Firma wäre dann natürlich auch von Vorteil.

    Ich würde gerne etwas zu deiner Aussage sagen:
    [quote='TTRS360','http://tts-freunde.de/forum/index.ph…3657#post223657']Also TÜV/HU ist überhaupt kein Problem nach so einem Umbau
    ...
    Die Anlage ist und bleibt äußerlich ja Original.
    Und bevor man den Versicherungsschutz verliert ..... was soll da bitte schön passieren ?
    Wer prüft nach einem schweren Unfall die AGA ?

    __________________________________________________________________________________________________________________________________
    Bist du dir da sicher?
    Sicher sollte man sich nie sein

    Ich fahre alle meine PKW nur mit Vollkasko und ging bis jetzt immer davon aus dass so Spielereien wie Auspuff ohne ABE zum Erlischen der Betriebserlaubniss führen und dass DEFINITV ein Gutachter einen Blick unter dein Auto wirft nach einem Unfall und genau auf solche Sachen schaut und die Vollkasko da rabiat ist (auch wenn ein zu lauter Auspuff ja keinen Unfall verursacht).

    Mal eine Gegenfrage - warum soll ein Gutachter nach einem Unfall deine AGA prüfen vor allem eine Serien AGA?
    Die einzige Möglichkeit die bestünde ist die das deine AGA auf der Autobahn abfällt und hinter dir ein Chaos verursacht :D
    Erst dann würde überhaupt ein Sachverständiger prüfen wie die Aga abfallen konnte und eine Massenkarambolage verursachen konnte !

    Da ich noch keinen Unfall hatte ist jetzt meine Frage welche Erfahrungen du (und natürlich auch der Rest hier) in der Hinsicht schon gemacht hast. Theoretisch führt nämlich auch die hier genannte AGA Optimierung dazu dass die Betriebserlaubniss erlischt, da sie das Auspuffgeräusch verändert bzw. lauter macht.

    Ich sage mal so - wenn du bisher noch keinen Unfall hattest ist das doch schon mal gut - warum soll das jetzt nicht so bleiben ?
    Und du kannst dir sicher sein das für ein Bagatellschaden sicherlich kein Gutachter kommen wird um sich deine AGA anzuhören.

    Hoffe das ich einigermaßen alles beantworten konnte - leider ist es etwas länger geworden ;)

    Gruß zurück

    Gruß,
    Matze

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    • 3. Dezember 2015 um 09:47
    • #93

    nicht eingetragene AGA kann nur blöd werden bei einer Polizei Kontrolle.

    -> beim TTS Auspuff muss der Polizist also genau wissen, dass dieser Auspuff nicht an den TT gehört und eingetragen sein muss.

    Bei einem unfall gibt's trotzdem Versicherungsschutz, der Auspuff müsste schon
    schuld am unfall haben für eine Regressforderung.

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    • 3. Dezember 2015 um 09:54
    • #94

    Also was so einen Gutachter angeht und den Fall, dass dieser ein beispielsweise verunfalltes Fahrzeug begutachtet,
    so kann dieser das Fahrzeug zunächst ja auch nur erstmal optisch betrachten und abgleichen, ob alle verbauten Teile
    eingetragen sind bzw. eine jeweilige ABE dazu vorliegt oder es sich ohnehin ausschließlich um Serienteile handelt.

    Wenn man jetzt mal das Beispiel mit der AGA aufnimmt:

    Fall 1: nachgerüstete AGA, alles eingetragen und abgenommen --> gar kein Problem
    Fall 2: nachgerüstete AGA, keine Zulassung --> Problem, resultiert zumeist in Richtung Schuld / Teilschuld

    Nachteil am Beispiel dieser Fälle ebenfalls, dass man bei erster Betrachtung (ein Gutachter in jedem Fall) erkennt, dass
    es sich um ein nachgerüstetes Bauteil handelt und demnach natürlich auch gecheckt wird, ob alles schön zugelassen /eingetragen
    ist oder eben nicht.

    Wenn wir jetzt mal das Beispiel mit der umgebauten Original-AGA nehmen (durch ASG oder wen auch immer), so handelt es
    sich nach dem Umbau ja offensichtlich immer noch um ein Originalteil, welches innerlich durch bauliche Veränderungen
    modifiziert wurde. Also folglich kein Originalteil mehr, äußerlich aber natürlich überhaupt nicht festzustellen.
    Im Falle eines bestimmten Verdachts kann so ein Gutachter natürlich auch veranlassen den ESD (als Beispiel) öffnen
    zu lassen und dann würde natürlich auch er feststellen, dass da etwas nicht stimmt und es würde sich wieder so
    verhalten wie in Fall 2. (Es sei denn man hat auch diese Veränderung abnehmen und eintragen lassen, ganz klar.)

    Ich persönlich frage mich da allerdings welche unglückliche Verkettung von Zufällen dazu führen sollte, dass so ein ESD
    im Nachgang eines Unfalls geöffnet und geprüft wird. Meiner Meinung nach eher sehr sehr unwahrscheinlich...

    seit 09/14: Audi TT RS Coupé, Sepangblau Perleffekt
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    • 3. Dezember 2015 um 10:04
    • #95

    das mit der teilschuld ist Quatsch beim Auspuff.
    Wie soll man die teilschuld denn begründen.

    Wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt bekommst du bestimmt keine teilschuld nur weil dein Auspuff zu laut war.

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    • 3. Dezember 2015 um 10:18
    • #96

    Kfz + nicht zugelassene Teile = Betriebserlaubnis des Kfz erlischt

    Natürlich ist der Auspuff nicht Schuld, die nicht mehr vorhandene Betriebserlaubnis ist hier der springende Punkt,
    egal durch was sie begründet wir.

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    • 3. Dezember 2015 um 10:31
    • #97

    Ja, dieser Irrtum wird gerne verbreitet und von den Versicherungen gerne gehört im Netz.

    Mal ein übertriebenes Beispiel:

    du hast eine Birne ohne E-Prüfzeichen verbaut.
    jetzt fährst du gegen einen Lastwagen und der verliert seine Ladung blablabla schaden 500.000 EUR.

    Meinste die versicherung ist von der leistung befreit oder kann dir eine teilschuld geben wegen einer Birne?
    ganz bestimmt nicht :)

    es muss eine Kausalität bestehen!
    bei einem Auspuff kann sowas Eigtl nicht vorkommen.

    Fährst du mit nicht zugelassenen bremsbelägen und bremst nicht richtig, könnte man ggf. Feststellen, das der Unfall genau wegen dieser
    beläge entstanden ist. dann wirds unangenehm!

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    • 3. Dezember 2015 um 11:01
    • #98

    [...]Gründe für das Erlöschen | Hauptursache für das ist die Vornahme von Änderungen am Fahrzeug. Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung (§ 19 Abs. 7) erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden. Dies allein genügt aber noch nicht zum . Hinzu kommen muss noch, dass durch die Änderung die Fahrzeugart geändert wird, in der Folge dieser Änderung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht oder durch die Änderung eine Verschlechterung des Abgas- und/oder des Geräuschverhaltens eintritt.[...]

    (Quelle: http://www.autoflotte.de/erloeschen-der…is-1577467.html)

    Natürlich ist jeder Fall individuell zu betrachten und es muss natürlich nachgewiesen werden, dass die Betriebserlaubnis (BE) wirklich erloschen war zum Zeitpunkt des Unfalls.
    Das bedeutet übersetzt: Du darfst nicht am Straßenverkehr teilnehmen! Bei Abschluss der Versicherung unterschreibst du dafür, dass du mit einem zugelassenen Kfz
    am Verkehr teilnimmst und nicht mit einem ohne BE. Steht garantiert auch in deiner Police.

    Was dein Beispiel angeht, kann man sicherlich auch hier Kausalitäten interpretieren, insofern die nicht zugelassene Birne auffällt. Gehen wir mal davon aus sie
    fällt auf. Hier müssten ausführlich alle Zusammenhänge geprüft werden, um festzustellen inwieweit dadurch zum Unfallhergang beigetragen wurde, z.B.:
    - hat die Birne einen ausreichenden Bereich ausgeleuchtet? (weniger als original oder mehr)
    - passierte der Unfall vielleicht nachts?
    - wurde der LKW aufgrund der falschen Birne zu spät oder nicht gesehen?
    etc...
    Das Ergebnis kann unterschiedlich ausfallen, Fakt ist und bleibt aber: BE erloschen und das Fahrzeug hätte zum Zeitpunkt des Unfalls nicht am Verkehr teilnehmen
    dürfen, weil durch den Gebrauch falscher Leuchtmittel (deren Funktion oder Nicht-Funktion) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen kann!

    Ein weiteres anschauliches Beispiel kann man hier nachlesen: http://www.juraforum.de/forum/t/kfz-ve…eeinbau.461592/

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    • 3. Dezember 2015 um 11:16
    • #99

    P.S.: Will mich jetzt auch hier nicht battlen oder dergleichen. Jeder Fall steht für sich und ist individuell zu prüfen, Pauschalaussagen kann man nicht wirklich
    treffen ob wer, wann und wie viel zahlt oder auch nichts. Dennoch bewegt man sich auf sehr dünnem Eis und es muss nicht aber kann ins Auge gehen.
    Auch vor Gericht stehen die jeweiligen Gesetze zwar schwarz auf weiß, dennoch muss man schauen in welche Richtung man sie interpretiert.

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    • 3. Dezember 2015 um 12:05
    • #100

    Um den Thread nicht komplett mit dem versicherungsthema zu belasten, hören wir besser auf :D

    ich hätte aber gern noch drüber geredet, Vllt mal in einem anderen - extra dafür vorgesehenen- Thread :)
    :backtotopic

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