Blitzen ist doch nicht das gleiche. Das ist kein ruhender Verkehr. Hier muss der Fahrer ermittelt werden. Im ruhenden Verkehr gilt das nicht. .
Hallo,
das stimmt so nicht, auch im ruhenden Verkehr muss der Fahrer ermittelt werden.
Zitat
Wenn das Fahrzeug dort gestanden hat, bekommt der Halter die Rechnung.
Das ist richtig aber nur für die Verfahrenskosten muss der Halter aufkommen.
Eine Strafe oder Bussgeld bekommt er nicht dazu müsste der Täter ermittelt werden.
Hier ist das gut erklärt.