Sorry Leute...aber wenn ein Getriebe mit Geräuschen raus kommt und das neue dieselben Geräusche hat...sorry aber dann kann es zu 99% nicht das Getriebe sein...das wäre Fehler auf Fehler..habe ich noch nie gehört:(
7 Gang DSG / DQ500 - Infos, Probleme, Erfahrungsberichte
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Savas -
17. August 2010 um 18:58
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Naja, denke mal das dies echt die krasse Ausnahme bleibt...
ist halt sehr traurig, dass dies gleich auf die Marke geschoben wird, aber halt auch ein wenig verständlich... Bei einem neuen Fahrzeug mit nagelneuem Getriebe muss man aber auch sich mit Kinderkrankheiten auseinandersetzen, die können halt immer vorkommen...
Das gibt es bei Audi genauso wie bei Mercedes und BMW und sogar bei den Japanern...
Theoretisch musste das mal anfragen, normalerweise bekommt man aber nur ein neues Fahrzeug von Audi... aber wenn dein Händler damit einverstanden ist, könnte er ja dieses für dich übernehmen und dann als einen seiner Neuwagen anbieten.. sollte alles nicht allzu schwer sein..
Das Geräusch wird vermutlich der Grund sein, weshalb das Getriebe kaputt gegangen ist... Irgendeine Welle o.ä. .. aber dieses "Problem" würde auch das neue Getriebe in kürzester Zeit zerstören... Von daher auf alle Fälle wandeln, wer weiß wie Komplex das alles ist und was da noch alles kaputt gegangen ist (wovon man dann erst in 1-2 Jahren was wieder mitbekommt...)
Gruß
Nicolas -
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Ich gehe morgen zum Anwalt. Er will den Kaufvertrag sehen. Er selber fährt ein RS6. Ist auch nicht zufrieden. Aber bei ihm kamen die ersten Mängel erst nach einem Jahr.
Die können gerne den TT RS behalten und ich will mein Geld zurück.OMG, du armer.. Habe gerade gesehen, dass bei Dir auch schon die Bremsen damals Probleme bereitet haben...
Einer Wandlung sollte daher eigentlich kein Problem sein, selbst ohne Anwalt...
Gruß
Nicolas -
Einer Wandlung sollte daher eigentlich kein Problem sein, selbst ohne Anwalt...
Wo hast Du das her? Von Motor-Talk? Was hier teilweise für ein Scheiss zusammengeschrieben wird ist echt nicht mehr feierlich. Und am Ende glaub er es noch und denkt sein Auto wird einfach so gewandelt. Weil Audi auch einfach mal eben so ein Auto wandelt.
Die Werkstatt hat das Auto noch es wurde nicht wieder an den Kunden zurückgegeben, d.h. das gilt noch nicht als erfolgloser Reperaturversuch.
Lass Dich von einem kompetenten Anwalt beraten. Der sagt Dir genau was Du machen musst bezüglich Fristen setzen usw. Anders sehe ich da keine Chance.
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Ich weiß das hilft dir jetzt auch nicht wirklich weiter, aber solche Probleme gibt es bei ALLEN Herstellern. Du kannst bei Lada Glück haben und mit einem Mercedes Pech.
Entscheidend ist in meinen Augen wie man mit solchen Problemen umgeht. Bei Audi war ich diesbezüglich sehr enttäuscht. Die haben damals während der Garantiezeit keinen Fehler gefunden und nichts gemacht. Nach 2 Jahren haben sie dann alles mögliche ausgetauscht und ich sollte die Rechnung dafür übernehmen. Hab dann meine beiden Audis verkauft und seitdem mach ich einen Bogen um die Marke. Schlimmer war´s dann aber noch mit dem M3, das war das ABSOLUTE Desaster, wie zuvor bei Mazda auch.
Was ich absolut empfehlen kann ist in dieser Beziehung Honda. Qualität und Service ist da absolut spitze. Da mußte ich während der Garantiezeit (3Jahre) nie betteln, sondern da wurde alles auf Garantie repariert, auch wenn ich z.Bsp. nicht sagen konnte, ob das Loch im Verdeck ein Materialfehler oder ein Messerstich war und ich den Ledersitz mit Chemikalien ruiniert habe etc. Technische Probleme gabs ohnehin NIE.
Da hies es nur "Kein Problem, das tauschen wir".
Audi hat es leider derzeit wohl nicht nötig seine Kunden zufriedenzustellen. Ich wünsch dir trotzdem oder gerade deswegen alles Gute und viel Erfolg !!!
Meine Empfehlung: Wandeln, den wenn er jetzt schon Mucken macht was ist dann erst in 2 Jahren....
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1. Lasse ich mich nicht so anreden und 2. haste unrecht (sowas hasse ich einfach!!!)
Die RECHTLICHE!!!! Wandlung eines Fahrzeuges ist möglich, sofern 3 mal das gleiche Bauteil einen Defekt hatten bzw. nicht behoben werden konnten ODER das Fahrzeug 5-7 verschiedene Mängel hatte... ODER AUF KULANZ DES HERSTELLERS !!!
Das ist kein "Scheiss"... Und wenn DU es nicht besser weiß, dann erkundige dich zuvor einfach und schreib nicht so einen Schrott!!!!...
Selbst quietschende Bremsen sind eigentlich schon ein Wandlungsgrund (bei Premiumherstellern) !!!
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Ich bin kein Versuchskaninchen. Erst Bremsbeläge, jetzt Getriebe ausgetauscht und der Fehler ist nicht behoben.
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vielleicht gehts auch ohne Rechtsanwalt.
Ich denke schon, dass man bei Audi hier mitliest.
Bei meinem BMW damals hat meine Beschwerde im Internet jedenfalls dazu geführt, dass man mich seitens der M GmbH angesprochen und mir dann tatsächlich weitergeholfen hat.
Welche Macht ein unzufriedener Kunde in einem Markenforum hat zeigt wohl im Extrem das Beispiel Artega. Die bekommen keinen Fuß mehr auf den Boden, weil jeder der sich für ein solches Auto interessiert zuerst im entsprechenden Forum die Erfahrungen von Herrn A.Z. liest.
Beim AudiTT ist das auch nicht anders würd ich mal sagen.
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Die RECHTLICHE!!!! Wandlung eines Fahrzeuges ist möglich, sofern 3 mal das gleiche Bauteil einen Defekt hatten bzw. nicht behoben werden konnten ODER das Fahrzeug 5-7 verschiedene Mängel hatte... ODER AUF KULANZ DES HERSTELLERS !!!
Die 3 Mal beziehen sich aber auch auf die Rückgabe des Fahrzeugs durch die Werkstatt an den Kunden. Werkstatt repariert, gibt das Auto an den Kunden und der Fehler tritt immer noch oder wieder auf. Er hat das Fahrzeug seit dem Auftreten des Mangels aber noch nicht zurück!
Ich habe den Eindruck, dass manche hier fernab jeglicher Realität leben und einfach den Stuss wiedergeben den sie sonstwo aufgeschnappt haben. Ein Hersteller wandelt nicht so einfach die Autos, wie Du es schreibst. Audi schon gar nicht.
Zum Anwalt gehen ist hier der richtige Schritt.
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Ein Hersteller wandelt nicht so einfach die Autos, wie Du es schreibst. Audi schon gar nicht.
Zum Anwalt gehen ist hier der richtige Schritt.
Dafür gibts Gesetze, und das Thema Wandelung ist im BGB ganz klar geregelt.
Ich find es unmöglich, dass man heutzutage wegen jedem Sch... immer gleich einen Anwalt einschalten muß. Wenn du bei ebay was vertickst und der Gebrauchtartikel hat nur den kleinsten Kratzer, droht man mit dem Anwalt anstatt zu fragen, wie man das sonst regeln könnte. Sowas ko**t mich an!!!
Erstmal warten, ob die Reparatur erfolgreich war und falls nicht Wandlung verlangen. Wenn sich Audi dann immer noch quer stellt ist die Konsultation eines Anwaltes angezeigt. Vorher bringt das nur unnötige Härte und der Hersteller bzw. Händler stellt sich eher stur als zu helfen (was er mit der Reparatur ja immer noch versucht). Wir sind doch in Bayern, da schmatzt ma sowos aus.
MEINE Meinung !!!
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sorry aber hier wird nur gefährliches Halbwissen verbreitet, z.B. das Wandelungsrecht wurde 2001 durch ein Rücktrittsrecht ersetzt, was aber noch oft als wandlung bezeichnet wird obwohl es keine rechtlich Grundlage mehr gibt. Ohne Anwalt hast du allgemein keine Chance auf "Wandlung" außer es ist ein so offentsichtlicher Mangel usw., und in der heutigen Zeit ist es sehr Ratsam eine Rechtsschutzversicherung zu haben,selbst ich habe eine obwohl ich thoretisch keine bräuchte.
Also beruhigt euch und lasst des die klären die sich in dem Thema auskennen. -
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Aaalso,
zunächst mal habe ich größtes Verständnis für die Wut, die Verunsicherung und das mangelnde Vertrauen (Montagsfahrzeug?) von Audittrs. Aber lasst hier mal die Emotionen raus. Was hier passiert ist kann bei jeder Marke passieren, sollte es aber nicht. Ich bin auch aus div. Gründen mit Audi nicht besonders zufrieden. Aber hier geht es ja zunächst mal und hoffentlich nur um den Einzelfall von Audittrs:- Nach neuem Schuldrecht gibt es die Wandlung nicht mehr, anstatt dessen den Rücktritt vom Kaufvertrag.
- Im Gegensatz zur Wandlung bestimmt der Käufer wann und ob er zurück tritt. Er hat also nicht wie bei der Wandlung nach 3 erfolglosen Nachbesserungen einen Anspruch auf Wandlung. ==> Vergesst diesen Quatsch mit 3 mal nachbessern für immer, das gibt es nicht mehr.
- Aber jetzt wird's schwierig, denn wann ist denn ein Rücktritt gerechtfertigt? Keiner weiß es so genau, es ist nämlich nicht geregelt.
- Dazu ist es zunächst mal wichtig, dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung zu setzen!! 3 Tage die der Audi jetzt in der Werkstatt ist, ist keine angemessene Frist.
- Auch stellt sich hier generell die Frage wann ist die Nachbesserung erfolgt. Nämlich nach Übergabe der nachgebesserten Sache an den Käufer, da hat der GTSport recht. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber wohl eher um einen Statusbericht der Werkstatt nicht um die erfolgte Nachbesserung.
- Quietschende Bremsen sind kein ausreichender Grund zum Rücktritt (eher Minderung). Auch wurde der Rücktritt nicht angekündigt, keine Frist gesetzt nichts ==> Tut also rein nichts zur Sache, ärgert nur.
==> Es besteht m.E. derzeit keine Chance zum Rücktritt
==> Angenmessene Frist zur Nachbesserung setzen, schriftlich per Einschreiben. Den Rücktritt ankündigen im Falle der fehlerhaften Nachbesserung. Dann braucht es auch keine 3 fehlgeschlagenen Nachbesserungen.
==> Advocat is Anwalts Liebling.
Aaaber nicht mit dem Anwalt drohen, sondern sich vom Anwalt hinsichtlich des besten Vorgehens beraten lassen und dann mit dem Verkäufer sprechen ist ein sinnvolles Vorgehen. Ein Gespräch mit dem Verkäufer zu führen ist auf jedn Fall sinnvoll, schließt aber nicht aus eine Frist zu setzen und den Willen zum Rücktritt klar zu machen. Ganz im gegenteil.Bedenke jedoch auch: Wenn die den Fehler finden und nachbessern und es ist vielleicht eine Kleinigkeit, dann hast du ein geiles Auto und alles ist schnell wieder vergessen (wie vor kurzem hier im Forum schon mal passiert).
Nachzulesen hier:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__346.html -
Im Gegensatz zu Euch habe ich schon selbst eine Wandlung meiner Mutter mitbekommen... War übrigens letztes Jahr und ein Mercedes S500 ...
Und das Fahrzeug hatte nicht 3 mal den identischen Fehler der die Werkstatt nicht beheben konnte UND das Auto war schon ÜBER 2 Jahre alt...
und nun fährt meine Mutter einen Audi und ist sehr zufrieden...
PS: Und damals musste man auch keinen Anwalt einschalten, Mercedes hat es, wenn auch nicht gern, zurückgenommen...
Aber manche wissen halt alles immer besser
Und ob es nun Rücktritt vom Kaufvertrag oder Wandlung heißt ist mir egal, da sich in der Fachsprache eh alles schneller ändert als die Modelle der Fahrzeughersteller
und bei den quietschenden Bremsen kann man sich gerne hier informieren:
OLG Schleswig Az.: 14 U 125/07
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Im Gegensatz zu Euch habe ich schon selbst eine Wandlung meiner Mutter mitbekommen
Is ja genau richtig was du schreibst Nic:
- Es braucht keine 3 Nachbesserungen, sondern nur eine Fehlgeschlagene
- Das weiß auch der Verkäufer, deshalb lässt er sicherlich mit sich reden (gerade bei guten Kunden)
Aber
- Rücktritt heißt nicht nur anders, es ist auch was anderes
- Um rechtssicher zu sein muss eine Frist gesetzt und die Willenserklärung zum Rücktritt dem Verkäufer eindeutig mitgeteilt werden
- Wenn man jetzt eben kein Superduperkunde ist, sondern "nur" ein kleiner TTRS Käufer der nicht unbedingt auf die Dollarzeichen in den Augen des Verkäufers zum eigenen bauen kann, kann man sich die rechtssicherheit nur verschaffen wenn man zum Anwalt geht und nicht glaubt das mal so nach vernbünftigem Menschenverstand zu machen
Und zum Bremsenquietschen, da muss man schon Augenmaß behalten: Man kann nicht von einem Luxusfahrzeug á la CLS 500 auf einen Sportwagen á la TTRS schließen. Im letzteren Fall stellt es mit großer Wahrscheinlchkeit eine schlechtere Leistung dar, aber nicht wie im ersteren einen erheblichen Mangel (Minderung vs. berechtigter Rücktritt). Sonst rennt hier noch jemand vor Gericht und zahlt dann die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten.
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Hallo
Also wenn ich das hier so teilweise lese komme ausm lachen nicht mehr heraus.
Also erstmal: ich hab jetzt mit meinem rs knappe 4000km gefahren und noch keine probleme weder mit der Bremse noch mit'm Getriebe. Zu einer falschdiagnose kann weder das Auto noch der Hersteller etwas zu. Und wie schon ex John r. Geschrieben hat ist es normaler Weise nicht möglich das der Fehler weiterhin bestehen bleibt.
Zum thema Wandlung (bzw Rücktritt vom Kaufvertrag):
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Audi da irgendwelche Steine in den weg legt. Nur rein rechtlch hat der Verkäufer das echt die Nachbesserungen durchzuführen und vorher wird er sich nicht auf einn Rücktritt einlassen egal ob mit oder ohne Anwalt.
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Also wenn ich das hier so teilweise lese komme ausm lachen nicht mehr heraus.
Also erstmal: ich hab jetzt mit meinem rs knappe 4000km gefahren und noch keine probleme weder mit der Bremse noch mit'm Getriebe.
Das ist schön für a-u-d-i-t-t-r-s. audittrs hat offenbar mehr Pech gehabt.
Zum thema Wandlung (bzw Rücktritt vom Kaufvertrag):
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Audi da irgendwelche Steine in den weg legt. Nur rein rechtlch hat der Verkäufer das echt die Nachbesserungen durchzuführen und vorher wird er sich nicht auf einn Rücktritt einlassen egal ob mit oder ohne Anwalt.
Wer den Unterschied zw. Wandlung und Rücktritt nicht kennt sollte ihn sich erklären lassen und zwar von jemandem der sich damit auskennt, oftmals sind das Anwälte. Das heißt nicht, dass er gleich mit dem Anwalt oder gar mit Klage droht. Vielmehr spricht er am besten mit seinem Verkäufer, hat aber ein gutes Verständnis der Rechtslage.
Wenn man zurück treten möchte ist es unabdingbar zu wissen welche formalen Schritte einzuhalten sind und wann man überhaupt dazu berechtigt ist. Das muss man vorher wissen, nicht dann wenn einem gerade der Sinn nach Rücktritt steht weil man einen dicken Hals hat. Wenn man jedoch erst hinterher zum Anwalt rennt, wenn das Fass überschäumt, hat man i.d.R. die notwendigen Formalien versäumt. Und machen wir uns nichts vor, Audi ist nicht die Caritas die dem Kunden dann mal schnell sein Geld zurück gibt wenn er das gerne hätte, ist auch nicht ihre Aufgabe. Und genau deshalb muss man sich selbst drum kümmern zu seinem Recht zu kommen, wenn es die Rechtslage erlaubt.
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@ hubbs und pffuchser:
Mal wieder gute, sachliche Beiträge!!! Danke für die Auflärung in bezug auf die Schuldrechtsmodernisierung (Wandlung vs Rücktritt). Es ist richtig schön, wenn man das Gefühl hat, ein Beitarg wurde mit Bedacht und Background geschrieben!! Fällt sofort auf...so nun genug der Lobhudelei....
@ audittrs
Ich kann mich hubbs nur anschließen, auch wenn du sicherlich sehr enttäuscht bist ........In der Ruhe liegt die Kraft!! !!
Warte erst einmal ab. Lass dich nicht auf Schnellschüsse ein. Das verdirbt die Geschäftsbeziehung weiter. Häufig kommt es anders als man erwartet. Ihr werdet bestimmt eine einvernehmliche Lösung finden.
BG
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Ich kann da nur pffuchser zustimmen.
Um wirklich Rechtssicherheit zu haben, sollte man den Unterschied zwischen einer Wandlung und Rücktritt kennen.
Auch wenn es die Wandlung in der Form nicht mehr gibt - schließt dies nicht aus, dass ein Händler diese anbieten kann. Für ihn immer noch der bessere Schritt als ein Fahrzeug zurücknehmen zu müssen....
Um aber alle Optionen nutzen zu können, sollte man sich über die richtige Vorgehensweise informieren. Auch dies hat pffuchser gut beschrieben.
Dazu benötigt man keinen Anwalt vor Ort, denn die Laune des Händlers soll ja nicht noch weiter sinken. Auch ihm stinkt es, dass Audi ein Neufahrzeug mit derartigen Mängeln ausliefert. Die Lust aufs "Geradebügeln" soll ihm ja nicht ausgehen, aber er sollte schon wissen, wo es langgeht.... und man nicht alles mit sich machen lässt, also freundlich aber bestimmend...mit den geeigneten MittelnThat´s the way
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Sogar der Werksmitarbeiter kann den Fehler nicht beheben. Mein Auto muß zurück ins Werk. Wie lange es dauern wird ???????????????????????????????????????????????????? Weißt der Meister nicht.
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