Also wer sein V3 runter schraubt (auf das was erlaubt ist)
Bekommt vorne definitiv Kummer mit 20“ & 255er Reifen
Beim diagonal Verschränken lag der Kotflügel schon auf
Also wieder hoch gedreht, hinten sind 10mm Safe!
Also wer sein V3 runter schraubt (auf das was erlaubt ist)
Bekommt vorne definitiv Kummer mit 20“ & 255er Reifen
Beim diagonal Verschränken lag der Kotflügel schon auf
Also wieder hoch gedreht, hinten sind 10mm Safe!
V3 und hinten 10mm
Wieviel Sturz fährst du?
Wieviel Sturz fährst du?
Das war noch vor dem einstellen.
Ich drehe noch eine halbe Umdrehung am Teller hinten höher
Dann wird der noch einmal vermessen
Mal eine Frage am Rande, was bezahlt man dieses Jahr für Begutachtung Gewindefahrwerk mit Spurverbreiterung beim TÜV? Gruß Peter
V3 und hinten 10mm
Danke, sieht gut aus .👍🏻
Mal eine Frage am Rande, was bezahlt man dieses Jahr für Begutachtung Gewindefahrwerk mit Spurverbreiterung beim TÜV? Gruß Peter
Bei mir war's bei der Dekra 58 Euro.
Schäden sind kein hinreichendes Argument! Es zählt auch die Abdeckung der Lauffläche des Reifens durch das Radhaus erheblich mit dazu. Man muss solche Teilegutachten ernstnehmen. Eintragungen darüber hinaus könnten in einer Prüfung hinfällig sein und dann bekommt man als Eigentümer und ggfs. noch der eintragende Gutachter Ärger. Und die Gutachten gelten auch nur für das ansonsten serienmäßige Fahrzeug. Verbaut man noch ein anderes Fahrwerk oder andere Räder als Serienumfang, muss alles zusammen von Grund auf abgenommen werden, Einzelgutachten gelten dafür nicht mehr.
Hallo cs_,
sehr interessiert haben ich Deine Ausführungen gelesen. Verstehe ich den ersten Teil richtig, dass selbst wenn ein TÜV-Prüfer z.B. dickere Spurplatten einträgt, das am Ende nicht rechtens ist, wenn das Teilegutachten dies nicht zulässt? Man sich also nicht darauf verlassen kann, was der Prüfer ggf. zulassen würde?
Wie sieht es aus, wenn man keine Serienräder und/oder Raddimensionen fährt, die im Gutachten garnicht erwähnt werden (z.B. Räder in 8,5x19) und zudem noch ein Fahrwerk verbaut werden soll. Gilt dann wieder das, was der TÜV-Prüfer ganz individuell für die Kombi freigibt?
Nein, es ist nicht rechtens, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind, z.B. eben die Abdeckung von Lauffläche/Rad durch das Radhaus, vollkommen unerheblich, ob das so eingetragen wurde oder nicht.
Das Teilegutachten wurde ja an einem Musterfahrzeug erstellt und man darf durchaus davon ausgehen, dass die ihre Vorgaben darin, ab wann Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, nicht aus der Luft gegriffen haben. Daher ist es wahrscheinlich, dass wenn man breitere Distanzen montiert, und keinerlei im Teilegutachten als notwendig beschriebene Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen hat, eine neuerliche Prüfung durch einen Gutachter zu Problemen führen könnte. Das kann z.B. bei der Hauptuntersuchung geschehen, aber eben auch, sollte man mal in eine Kontrolle geraten und die Polizei einen Verdacht haben und das Fahrzeug zu einem Gutachter geschickt wird. Das kann dazu führen, dass ein fehlerhaftes Gutachten zur Eintragung entdeckt wird und dann Halter und ggfs. Gutachter eines auf die Mütze bekommen. Da haben schon Gutachter ihren Job verloren durch. Gefälligkeitsgutachten oder "nicht so genau hingeschaut" gibt es nun mal. Und es existiert keine Sicherheit in der Form "ist doch eingetragen, also ist es safe". Safe ist nur, wenn technisch alles in Ordnung ist und das jederzeit einer Nachprüfung standhält.
An sich doch ganz einfach.
cs_ Lass doch endlich diesen Mist Prüfern zu Unterstellen das sie sich Nicht an Recht und Ordnung halten. Klar gibt es schwarze Schafe, aber die Arbeiten bestimmt nicht für ein großes renommiertes Autohaus.
Wenn du wieder auf das was ich geschrieben habe Bezug nimmst. Ich kann es dir nicht Sagen ob an meinem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, da ich auch nicht weis was geändert werden müsste. Ich habe geschrieben soweit ich sehe wurde nicht geändert.
Nein, es ist nicht rechtens, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind, z.B. eben die Abdeckung von Lauffläche/Rad durch das Radhaus, vollkommen unerheblich, ob das so eingetragen wurde oder nicht.
Das Teilegutachten wurde ja an einem Musterfahrzeug erstellt und man darf durchaus davon ausgehen, dass die ihre Vorgaben darin, ab wann Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, nicht aus der Luft gegriffen haben. Daher ist es wahrscheinlich, dass wenn man breitere Distanzen montiert, und keinerlei im Teilegutachten als notwendig beschriebene Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen hat, eine neuerliche Prüfung durch einen Gutachter zu Problemen führen könnte. Das kann z.B. bei der Hauptuntersuchung geschehen, aber eben auch, sollte man mal in eine Kontrolle geraten und die Polizei einen Verdacht haben und das Fahrzeug zu einem Gutachter geschickt wird. Das kann dazu führen, dass ein fehlerhaftes Gutachten zur Eintragung entdeckt wird und dann Halter und ggfs. Gutachter eines auf die Mütze bekommen. Da haben schon Gutachter ihren Job verloren durch. Gefälligkeitsgutachten oder "nicht so genau hingeschaut" gibt es nun mal. Und es existiert keine Sicherheit in der Form "ist doch eingetragen, also ist es safe". Safe ist nur, wenn technisch alles in Ordnung ist und das jederzeit einer Nachprüfung standhält.
An sich doch ganz einfach.
So hatte ich Deinen Post auch verstanden und bin völlig fein damit. Das war mir (und sicher einigen anderen auch) halt vorher nicht so bewußt, das dem so ist. Danke nochmal für den Hinweis.
Interssieren würde mich auch der zweite Teil meiner Frage:
[...]
Wie sieht es aus, wenn man keine Serienräder und/oder Raddimensionen fährt, die im Gutachten garnicht erwähnt werden (z.B. Räder in 8,5x19) und zudem noch ein Fahrwerk verbaut werden soll. Gilt dann wieder das, was der TÜV-Prüfer ganz individuell für die Kombi freigibt?
... aber im Prinzip hattest Du ja genau das gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe.
Bei mir war's bei der Dekra 58 Euro.
Ne, bei mir mehr. Fahrwerk so alleine ok, scheint mir dennoch echt günstig;
….aber mit den Platten dann in Verbindung doch deutlich mehr.
Habe die 19 und die 20 zusammen abnehmen lassen, also war 2x da.
Also die Spurplatten sind nun in Verbindung beider Serien- Räder abgenommen:
191 waren es beim TTRS beim S nur mit Federn und Platten ? Vergessen…