Da kann jetzt durchaus zu Fuss nach Hause kommen.
Wer auf den Straßen Österreichs extrem rast, riskiert ab 1. März den Verlust seines Fahrzeugs. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden kann. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und endgültige Abnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich