Moin Leute,
Ich habe mal ne kurze Frage in Bezug auf Eintragungen. Da ich auf die schnelle keine eindeutige Antwort gefunden habe, möchte ich euer Schwarmwissen mal in Anspruch nehmen.
Wenn ich eine technische Veränderung an meinem Fahrzeug vornehme, muss ich nach der Eintragung beim TÜV, die Veränderungen in den Fahrzeugschein übertragen lassen.
Jetzt meine Frage, darf ich das Fahrzeug eigentlich nach der TÜV Eintragung bewegen, oder offiziell erst nach der Überschreibung in den Fahrzeugschein?
Theoretisch ist das Auto ja vom TÜV abgenommen 🤔
Ich frage deswegen, weil die nächsten freien Termine beim LBV meisten erst nach 4-5 Wochen verfügbar sind.
Darf ich das Auto bis zum Termin trotzdem bewegen?
Grüße