Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen TT in die Werkstatt gegeben, da ich das Ausrücklager aufgrund von einem Schleifen im Neutral auf Gewährleistung tauschen lasse. Die Werkstatt hat da gleich ne neue Kupplung mit eingeplant, soweit alles gut wurde durch die Verkaufende Firma vom TT genehmigt. Das Problem welches ich nun habe, das Schwungrad sei lt. Werkstatt verfärbt und verformt und muss ausgetauscht werden.
Ist das üblich das bei leichter Verfärbung das Schwungrad mit getauscht wird?
Antrag damit das Schwungrad auch auf Gewährleistung getauscht werden kann, wurde schon gestellt. Mir selbst stellt sich halt die Frage ob das eine übliche Vorgehensweise ist.
Ich danke euch im Vorfeld
Justin