Sagt der Gesetzgeber. Weiß nicht wann das geändert wurde. Ist aber schon ne weile so. Wusste ich bis vor kurzem auch nicht.
Zitat:
Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.