Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️
-
- TT RS FV/8S
-
TekToniiik -
23. Dezember 2021 um 12:39
-
-
Habe ich ebenso bekommen
Dann wird es nun leider Zeit
-
Frage mich, wie lange sowas dann dauern wird?! und ob das überhaupt so kommen wird. beim KBA dauerts bestimmt noch recht lange, bis die was machen.
-
-
Frage mich, wie lange sowas dann dauern wird?! und ob das überhaupt so kommen wird. beim KBA dauerts bestimmt noch recht lange, bis die was machen.
Moin,
Das wird relativ schnell gehen. Und wenn das dann passiert ist verursacht das einiges an Kosten, Nerven und Zeit bis das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen werden kann. Ich würde mich nicht auf das “Spiel” einlassen. Alle Betroffenen haben Zeit genug dafür gehabt die Aktion durchführen zu lassen, hier wurde darüber was “passiert” lange drüber gesprochen, das das passieren wird haben einige hier wie TT-Eifel und auch ich mehrfach angekündigt….. Also Aktion durchführen lassen und weiter fahren, oder wer sich dann zu sehr “kastriert” fühlt dem bleibt nur das Fahrzeug zu verkaufen……..
-
Frage mich, wie lange sowas dann dauern wird?! und ob das überhaupt so kommen wird. beim KBA dauerts bestimmt noch recht lange, bis die was machen.
Das kann ganz schnell gehen, und wenn es erst mal verfügt ist dann nutzt es auch nichts mehr zu sagen ich fahre morgen zu Audi.
Dann ist die Betriebserlaubnis erloschen und muss erst mal wieder erteilt werden.
Dann bleibt nur die Möglichkeit die Nummernschilder entstempeln zu lassen, dann zu Audi zu fahren und dann das Fahrzeug wieder neu zuzulassen.
Das geht aber nicht am gleichen Tag wo man bei Audi war da können dann schon mal 14 Tage ins Land gehen bis Audi das KBA informiert hat und das KBA die Freigabe für die FIN im System hat.
Das ist auf alle Fälle meine Erfahrung so habe ich das schon öfter erlebt.
-
Scheint mir eine gute Gelegenheit zu sein für die Nachfrage, was die beauftragten Anwälte denn erreichen konnten? Wie das ausgegangen ist?
Denn jetzt ist das Ding ja bereits durch, wenn jetzt noch keine Lösung erarbeitet wurde, war's das dann wohl auch. Nachträglich passiert da nichts mehr, wird nichts rückgängig gemacht. Dafür würde man noch mehr Phantasie benötigen als bisher bereits.
-
-
Wie ist das eigentlich bei einem Saisonfahrzeug was erst März wieder fahren darf?
-
Das ändert nichts. Es wird die Betriebserlaubnis entzogen. Das heißt es darf dann ab sofort (und dann auch ab März) nicht mehr in den öffentlichen Verkehrsraum.
Will man das noch verhindern, z.B. Kurzzeitkennzeichen holen und dann damit zu Audi. Da wird es auch keinerlei Konzessionen mehr geben, es waren 2 Jahre Zeit genug, zu reagieren. Dass es am Ende nur zu unnötigen Aufwänden führen wird, war doch klar.
-
Nach dem 31.1. wird das KBA die zuständigen Zulassungsstellen informieren. Das geht sicher automatisch. Die werden da keine Briefe hin schicken. Dann legt die Zulassungsstelle das Fahrzeug still. Dabei wird automatisch die Versicherung informiert.
-
-
Also in einem ähnlichen Fall kam von der Zulassungsstelle ein Bußgeldbescheid und die Aufforderung die Kennzeichen sofort zur Entstempelung vorzulegen.
-
Also in einem ähnlichen Fall kam von der Zulassungsstelle ein Bußgeldbescheid und die Aufforderung die Kennzeichen sofort zur Entstempelung vorzulegen.
wenn man dem dann nicht nachkommt kommt die Schmiere vorbei und erledigt das, kostet dann noch mehr✌️
-
wenn man dem dann nicht nachkommt kommt die Schmiere vorbei und erledigt das, kostet dann noch mehr✌️
Ja genauso ist.
-
-
Nach dem 31.1. wird das KBA die zuständigen Zulassungsstellen informieren. Das geht sicher automatisch. Die werden da keine Briefe hin schicken. Dann legt die Zulassungsstelle das Fahrzeug still. Dabei wird automatisch die Versicherung informiert.
Die legen nicht still. Die setzen erst mal Frist den Mangel zu beheben. Das kann der Hersteller nicht vorwegnehmen.
-
Die Frist war 2 Jahre
Und läuft am 31.01.2024 ab.
-
Genauso ist das.
Die legen nicht still. Die setzen erst mal Frist den Mangel zu beheben. Das kann der Hersteller nicht vorwegnehmen.
Das liegt im Ermessen der zuständigen Zulassungsstelle. Darauf würde ich nicht hoffen. Die können auch sofort stilllegen.
-
-
Genauso ist das.
Das liegt im Ermessen der zuständigen Zulassungsstelle. Darauf würde ich nicht hoffen. Die können auch sofort stilllegen.
Da gibt es kein Ermessen, sondern rechtliche Vorschriften. Die Aufforderungen des Herstellers geschehen im Rahmen der Produkthaftung.
Die Zulassungsstelle erlässt aber Verwaltungsakte. Davon gab es bisher keine. Und sie darf nicht aus der Hüfte schießen. Deswegen fordern die auf und drohen dann konkret die Betriebsuntersagung unter Fristsetzung an.
-
Da gibt es kein Ermessen, sondern rechtliche Vorschriften. Die Aufforderungen des Herstellers geschehen im Rahmen der Produkthaftung.
Das ist ein angeordneten Rückruf vom KBA.
Das hat mit Produkthaftung nix zu tun.
Audi ist ja nicht von sich aus tätig geworden sondern weil das KBA im der Marktüberwachung einen Mangel festgestellt hat.
-
Das ist ein angeordneten Rückruf vom KBA.
Das hat mit Produkthaftung nix zu tun.
Audi ist ja nicht von sich aus tätig geworden sondern weil das KBA im der Marktüberwachung einen Mangel festgestellt hat.
Auf welcher Grundlage nimmt das KBA den Hersteller in Anspruch?
Warum erhält der Verbraucher Post vom Hersteller und nicht von der Behörde?
Der Hersteller erlässt keine Verwaltungsakte.
-
-
Guten Morgen zusammen,
hat jemand von euch eine Cete Klappensteuerung und das Update bei Audi durchführen lassen? Ist es richtig trotz der Klappensteuerung das wenn ich in D starte nur der Motorsound "Standard" gewählt werden kann? Schalte ich auf S, kann der "Sportmodus" ausgewählt werden und zurück in D bleibt er auch. Muss die Klappensteuerung in irgendeiner Art neu aktiviert werden nach dem Update seitens Audi? Auch die Start/Stopp Automatik ist seit dem Update wieder aktiv und lässt sich durch betätigen der A-Off Taste (3 Sekunden) nicht dauerhaft deaktivieren. Danke im Voraus. Grüße
-
Guten morgen,
Bitte “Back to Topic” und keine weiteren “Spitzfindigkeiten” oder Andeutungen mit “gespaltener Zunge”, andernfalls werden diese Beiträge kommentarlos gelöscht.
Fakt ist:
Wenn die Frist am 31.01.2024 abgelaufen ist wird es keine weiteren Briefe mit “bitte bitte” oder nochmaliger Frist geben. Ab da wird dann die “Betriebserlaubnis” entzogen werden, wer dem nicht nachkommt und sein Fahrzeug abmeldet dem rückt die “Schmiere” auf die “Pelle” und entwertet die Kennzeichen, egal wo, d.h. Beim Betroffenen auf dem Hof oder im Rahmen einen allgemeinen Verkehrskontrolle.
Wer meint anderer Meinung zu sein kann ja den Juristen seines Vertrauens nochmal “Moos” in den Rachen werfen um das dann “schwarz auf weiß” zu haben.
Ein kleines Beispiel, was aber genau zum gleichen Ergebnis führt:
Der Versicherungsnehmer bezahlt seine KFZ Haftpflicht Versicherung nicht, er wird dann vom Versicherer ( in unseren Fall Audi bei 30E3 ) mehrfach angeschrieben und angemahnt mit den Folgen was passiert wann! Nach dem verstreichen der letzten Frist ( im Fall 30E3 der 31.01.2024 ) unterrichtet der Versicherer ( bei 30E3 Audi ) das KBA, die leiten es weiter zur Zulassungsstelle des Versichertem. Die Zulassungsstelle schreibt NICHT NOCHMAL den Betreffenden an sondern leitet direkt weiter zur “Schmiere” die dann wieder aktiv werden wie schon oben beschrieben.
-