Dann sollte aber lediglich eine Meldung kommen, dass Start/Stop im Moment nicht möglich ist bzw. das durchgekreuzte A als Symbol erscheinen. Eine Fehlermeldung wäre das ja nicht, sondern nur ein Hinweis auf die Verfügbarkeit. Passiert schnell mal bei viel Stop & Go, dass irgendwann der Motor an bleibt, um die Batterie wieder etwas nachzuladen.
Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️
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- TT RS FV/8S
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TekToniiik -
23. Dezember 2021 um 12:39
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Bei mir war wie gesagt der gleiche Fehler…
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Sollten die da etwas schon wieder mit dem Arsch irgendwas eingerissen haben, nur weil sie die Abgasklappe umprogammiert haben? Ei ei ei...
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- Offizieller Beitrag
Korrekt.
Mich regt das alles inzwischen nicht mehr auf. Ich spiele mit denen noch ein Spielchen, bis mir mit Zwangsstilllegung gedroht wird. Um diese Musterbürger ein wenig zu beschäftigen. Am Ende verschlafen sie es, oder sie drohen tatsächlich, und dann werde ich das "Update" aufspielen lassen. Und alles ist weiterhin gut. Auto bleibt laut, wenn ich es will, und auch leise, wenn ich es will.
MEIN HELD!
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NeNe, überzieht nicht gleich ;-). Bei mir war das sporadisch einmal, als die Batterie wirklich am unteren Limit war... ICH hab das update ja garantiert nicht drauf... Bevor ich das drauf spiele, wird die Kiste verkauft. Steht mittlerweile eh die meiste Zeit, daher regt mich das alles auch nicht mehr wirklich auf
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Gibt es schon andere Forum-Mitglieder, die den 26P5 Update aufgespielt haben?
Ich habe nämlich jetzt ein Problem mit der Start-Stop-Automatik und weiß nicht, ob das mit dem Update zusammenhängt.
Am 7. September (einen Tag nach meinem 26P5 Update) hatt ich die Meldung "Start-Stop-System: Störung..." (siehe Bild) im Display. In der Werkstatt haben sie dann den Softwarestand eines weiteren Steuergerätes aktualisiert (keine Ahnung welches). Dann schien alles wieder OK.
Seit gestern habe ich jetzt wieder die gleiche Meldung... Wenn es zeitlich passt werde ich heute Nachmittag nochmal beim VAG Händler vorbeischauen.
Oder kennt sonst jemand dieses Problem und eine mögliche Ursache? Freue mich über Feedback.
Ich hatte den Fehler erstmalig und mehrmals am 23.09.22 OHNE Update. Nach diesen Tag ist der Fehler bis jetzt nicht mehr aufgetaucht.
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Hat von euch schon jemand eine Info, wie sich das jetzt mit APR und dem Update verhält ? Genauer gesagt, wenn mein RS das Update demnächst bekommt und ich danach die APR Software aufspielen lassen würde. Hat APR dann die neuen „Spielregeln“ einfließen lassen, bzw. müssen sie das überhaupt?
Geht mir persönlich darum, dass ich für mich entschieden habe, dass ich das Startgeballere nicht brauche. Ich möchte eine Stage 1 inkl. DSG Software aufspielen lassen, vorher allerdings erst aus der Mühle des KBA und dieser Aktion heraus sein um Ruhe zu haben.
HGR wird wohl vermutlich so flexibel sein.
Schönen Sonntag euch noch😎
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Hat von euch schon jemand eine Info, wie sich das jetzt mit APR und dem Update verhält ? Genauer gesagt, wenn mein RS das Update demnächst bekommt und ich danach die APR Software aufspielen lassen würde. Hat APR dann die neuen „Spielregeln“ einfließen lassen, bzw. müssen sie das überhaupt?
Geht mir persönlich darum, dass ich für mich entschieden habe, dass ich das Startgeballere nicht brauche. Ich möchte eine Stage 1 inkl. DSG Software aufspielen lassen, vorher allerdings erst aus der Mühle des KBA und dieser Aktion heraus sein um Ruhe zu haben.
HGR wird wohl vermutlich so flexibel sein.
Schönen Sonntag euch noch😎
Das KBA ist in dem Moment außen vor, wo Du eine Einzelbetriebserlaubnis erhältst. Insofern ist egal, wann Du das machen lässt.
APR, bzw. die Software-Anbieter lassen im Normalfall die Änderungen in ihre Software einfließen, weil sonst der Weg zur Einzelbetriebserlaubnis verstellt wäre: Der TÜV könnte auf die Idee kommen, dass die Geräuschemissionen nicht gesetzeskonform sind.
Du lässt eine neue Software aufspielen - Das Emissionsverhalten des Fahrzeugs ändert sich und damit erlischt die Betriebserlaubnis. Dein Auto braucht eine Einzelabnahme und mit damit kannst Du dann bei der zuständigen Stelle eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Der Unterschied zur ABE: Die Einzelbetriebserlaubnis wird Dir für exakt dieses Fahrzeug erteilt und sie hat nur nationale Geltung. Zum Schluss werden die Änderungen dann bei der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung übernommen. -
Der Unterschied zur ABE: Die Einzelbetriebserlaubnis wird Dir für exakt dieses Fahrzeug erteilt und sie hat nur nationale Geltung.
Bedeutet das im Umkehrschluss dass ich nicht ins benachbarte Ausland fahren darf oder dass ich es nicht so ohne weiteres im Ausland zugelassen bekommen würde?
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Bedeutet das im Umkehrschluss dass ich nicht ins benachbarte Ausland fahren darf oder dass ich es nicht so ohne weiteres im Ausland zugelassen bekommen würde?
Moin,
Mit deiner Deutschen Zulassung darfst Du natürlich ins Ausland fahren.
Aber mal angenommen Du ziehst jetzt in die Niederlande, Deutschland ade in diesem Fall, dann bekommst in den Niederlanden neue Papiere anhand deiner COC Unterlagen, in diesen steht natürlich nix von deinen Eintragungen ( Leistungssteigerung etc. ) Somit hast Du dann wieder einen ganz normalen TTRS……
Das bekommst Du in diesem Fall weil Du ja keine neue Hersteller Schlüsselnummer und Typnummer bei der Einzelabnahme in Deutschland bekommen hast und somit ein neues COC Papier.
Also Fazit ist, in den Niederlanden wären alle deine Eintragungen weg…..
So und nun entscheidest Du dich nach einer gewissen Zeit, Niederlande ade, zurück nach Deutschland.
Hier wieder mit dem COC Papier und neuer TÜV Abnahme (§29 Hauptuntersuchung , die brauchst du aber nur wenn deine alte abgelaufen ist )
Jetzt tippt der Mann / Frau / Sonstige auf der Zulassungsstelle deine Fahrgestellnummer in den Rechner. Hier ist dein Auto ja bekannt, weil es ja schon mal zugelassen war in Deutschland, und alle Eintragungen sind wieder da….
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Ich habe jetzt mal eine Mail an APR geschrieben um eine verlässliche Aussage zu bekommen wie sich das nun genau verhält.
Wenn ich Antwort erhalte, teile ich es euch natürlich mit. -
- Offizieller Beitrag
Moin,
Mit deiner Deutschen Zulassung darfst Du natürlich ins Ausland fahren.
Aber mal angenommen Du ziehst jetzt in die Niederlande, Deutschland ade in diesem Fall, dann bekommst in den Niederlanden neue Papiere anhand deiner COC Unterlagen, in diesen steht natürlich nix von deinen Eintragungen ( Leistungssteigerung etc. ) Somit hast Du dann wieder einen ganz normalen TTRS……
Das bekommst Du in diesem Fall weil Du ja keine neue Hersteller Schlüsselnummer und Typnummer bei der Einzelabnahme in Deutschland bekommen hast und somit ein neues COC Papier.
Also Fazit ist, in den Niederlanden wären alle deine Eintragungen weg…..
So und nun entscheidest Du dich nach einer gewissen Zeit, Niederlande ade, zurück nach Deutschland.
Hier wieder mit dem COC Papier und neuer TÜV Abnahme (§29 Hauptuntersuchung , die brauchst du aber nur wenn deine alte abgelaufen ist )
Jetzt tippt der Mann / Frau / Sonstige auf der Zulassungsstelle deine Fahrgestellnummer in den Rechner. Hier ist dein Auto ja bekannt, weil es ja schon mal zugelassen war in Deutschland, und alle Eintragungen sind wieder da….
Also soviel ich weiss werden die deutschen Papiere herangezogen und dann übertragen, somit hast Du alles wie vorher. EU halt🤗
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Bedeutet das im Umkehrschluss dass ich nicht ins benachbarte Ausland fahren darf oder dass ich es nicht so ohne weiteres im Ausland zugelassen bekommen würde?
Nicht automatisch, aber Du wirst Dich vorab informieren müssen.
Dein Fahrzeug entspricht nicht mehr der EG-Typgenehmigung, über die das recht einfach geregelt war.
Du sprichst zwei Sachverhalte an.
Für die Zulassungsverfahren:ZitatFür ein neues Kraftfahrzeug ohne EG-Typgenehmigung kann der Bestimmungsmitgliedstaat vorschreiben,
dass es das nationale Genehmigungsverfahren durchläuft, ehe es zugelassen werden kann. Wird die nationale
Betriebserlaubnis erteilt, wird darüber eine Bescheinigung ausgestellt, die u. a. als Grundlage für die Zulassung des Fahrzeugs dient.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…015:0024:DE:PDF
Als Besucher: Ich würde jetzt nicht mit einem optisch auffälligen Umbau nach Italien fahren... -
Also soviel ich weiss werden die deutschen Papiere herangezogen und dann übertragen, somit hast Du alles wie vorher. EU halt🤗
Hausi das kann ich so nicht bestätigen, habe aktuell einen TTRS da bei dem das genau so ist wie ich es beschrieben habe.
Mit Niederländischen Papieren nix Leistungssteigerung, jetzt mit Deutschen Papieren Leistungssteigerung wieder da😜
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Moin,
Mit deiner Deutschen Zulassung darfst Du natürlich ins Ausland fahren.
Nein!!!!!
Mit Niederländischen Papieren nix Leistungssteigerung, jetzt mit Deutschen Papieren Leistungssteigerung wieder da😜
Kann man sicherlich so probieren, aber das Problem bleibt in den Niederlanden dasselbe wie in Deutschland: Legal ist das nicht.
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Nein!!!!!
Kann man sicherlich so probieren, aber das Problem bleibt in den Niederlanden dasselbe wie in Deutschland: Legal ist das nicht.
Moin,
Sag mal wo wohnst Du? Wo kommst Du her?
“Wolkenkuckucksheim “🧐
Mit einer Deutschen Zulassung die legal ist darfst Du natürlich mit einem deutschen Kennzeichen im Ausland fahren.
Andernfalls könnte ja jede fahrt mit einem Deutschen Fahrzeug im Ausland illegal sein….
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Mit einer Deutschen Zulassung die legal ist darfst Du natürlich mit einem deutschen Kennzeichen im Ausland fahren.
Hör doch auf, Unsinn zu erzählen.
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Hör doch auf, Unsinn zu erzählen.
Moin,
Du bist mir hier schon öfter aufgefallen mit vollkommen unsinnigen Kommentaren.
Allso erzähl keine Geschichten die Du nicht belegen kannst.
Fahrzeuge die in Deutschland etwas eingetragen haben ( auch hier gelten die EU Vorgaben ) somit verstoßen sie nicht gegen die Vorgaben und dürfen somit vollkommen legal z.b. in den Niederlanden gefahren werden.
Da Du aber alles und jedes in Frage stellst gehe ich auch davon aus das Du morgens wenn Du deine Behausung verlässt erst mal nach oben guckst und sicher gehst das Dir nicht der Himmel auf den Kopf fällt…..
Ohne Worte deine Kommentare 🧐
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Ohne Worte deine Kommentare 🧐
Das hier ist ein Diskussionsforum. Man kann also diskutieren oder es eben bleiben lassen.
Was mir an Dir aufgefallen ist: Anstatt Fehler einzusehen, wirst Du ausfallend und beleidigend. Kann man so machen, zeugt aber nicht gerade von viel Verstand.
Wo Du ein Auto mit einer Deutschen Zulassung legal bewegen darfst, zeigt die jeweilige nationale Regelung.
Und eben nicht der Paule ausm TTS-Freunde-Forum. Und jetzt mag es Dich wundern: Möglicherweise reicht die Deutsche Zulassung eben nicht. Auch, wenn Du gerne in Deinen Allmachtsfantasien das Maß aller Dinge wärst. Vielleicht bist Du auch einfach nur 80 Jahre zu spät geboren. -
Ich ziehe mal folgendes Fazit:
Nach mehreren Aufforderungen Beweise für deine abstrusen Behauptungen zu liefern kommen nun auch noch Kommentare zu vor 80ig Jahren….., a n deiner Stelle würde ich mal darüber darüber Nachdenken was Du da grade an Beleidigungen loslässt….
Ich würde sagen, von Dir kommt hierzu nix als heiße Luft…
Also dann besser “Back to Topic”👍
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