Also wenn ich mir deine Präsentation von Möhler-Partner anschaue steht dort als Fazit auf den letzten 3 Folien mit Inhalt, warum jetzt nachgebessert wird.
Weiter ist der ECE 51-02 folgendes zu entnehmen:
Kapitel 2.25.1
>> Betriebsart ist eine vom Fahrer wählbare Bedingung, die die Geräuschemission des Fahrzeugs beeinflusst.<<
Kapitel 6.2.1.1
>> … die Messung ist für das fahrende und stehende Fahrzeug durchzuführen…<<
Und da ist vermutlich der Hund begraben, dass der Hersteller die Betriebsarten nicht richtig angegeben bzw. geprüft hat.
Und somit kann damit gegen den Hersteller vorgegangen werden, der ja nun auch kostenlos nachbessert. Alles zum Wohle der Besitzer, der Umwelt und den geschädigten Mitbürgern.