Die Zulassungsstelle muss ihren Verwaltungsakt ja auch begründen. Und dann hast Du wahrscheinlich mehr konkrete Informationen als bisher von Audi und vom KBA zusammen.
Ja bei mir kam in einem ähnlichen Fall, ein Bussgeldbescheid.
Mit der Aufforderung die Kennzeichen innerhalb 7 Tage zur Entstempelung vorzulegen.
Die Begründung war ganz schlicht, dass das Fahrzeug nicht mehr den StVZO entspricht.
Bei nicht Vorlegung wurde darauf hin gewiesen , dass dann so zwei blaue Männchen vorbei kommen.
Noch ein kleiner Hinweis für alle die immer von einer Typgenehmigung sprechen.
Es gibt für den RS mehrere Typgenehmigung und Nachträge.
Außerdem gibt es einige Typgenehmigungen ich kenne min 8 wo das KBA überhaupt nicht die Typgenehmigung(en) Emissionen geprüft hat.
Die Prüfung wurde von E13 vorgenommen und das ist der Technische Dienst ATE EL S.à r.l., Luxemburg.