was sagt dein anwalt denn welche optionen möglich sind oder geht es hier nur um eine zurückgabe des fahrzeugs?
Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️
-
- TT RS FV/8S
-
TekToniiik -
23. Dezember 2021 um 12:39
-
-
⚠️ Achtung ⚠️
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt veröffentliche ich auf der ersten Seite im ersten Beitrag nun seine Kontaktdaten.
Jeder der sich gegen diese Rückrufaktion wehren möchte kann sich wie ich es bereits getan habe direkt an Ihn wenden.
Eine Sammelklage ist durchaus vorstellbar.
Mehrere Optionen sich gegen diesen Rückruf zu wehren liegen bereits auf dem Tisch.
⚠️Folgende Dokumente bitte bei Kontaktaufnahme bereit halten:⚠️
- Kaufvertrag des Fahrzeug
- Leasing/Finanzierungsvertrag
- Rückrufschreiben 30E3
So richtig verstehe ich das aber nicht. Uns ist doch noch gar kein Schaden entstanden. Und die Höhe des Schadens muss ja auch in Geld erst mal festgestellt werden, bevor man Klage einreicht.
Ich für meinen Teil warte auf jeden Fall so lange, bis mir meine Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen würde. Und dazu wird es meiner Meinung nach nicht kommen.
- Kaufvertrag des Fahrzeug
-
- Offizieller Beitrag
was sagt dein anwalt denn welche optionen möglich sind oder geht es hier nur um eine zurückgabe des fahrzeugs?
um der Sache nicht den Wind aus den Segeln zu nehmen möchte ich diese Frage hier noch nicht öffentlich beantworten.
-
-
- Offizieller Beitrag
So richtig verstehe ich das aber nicht. Uns ist doch noch gar kein Schaden entstanden. Und die Höhe des Schadens muss ja auch in Geld erst mal festgestellt werden, bevor man Klage einreicht.
Ich für meinen Teil warte auf jeden Fall so lange, bis mir meine Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen würde. Und dazu wird es meiner Meinung nach nicht kommen.
steht jedem frei. Beruhigt mich aber das du so überzeugt bist, dass die das Auto nicht stilllegen. 👍
-
Ich werde auch erst einmal warten. Habe ja auch legalen Tuning von HGR.
Werde eventuell im März nochmal bei HGR anrufen ob es etwas neues gibt.
-
Verstehe nicht was ihr mit nem Anwalt errichen wollt Der Rückruf ist ertmal kostenlos und die Taste funktioniert ja wenn man will im entsprechenden Modus immer noch. Was soll dabei raus kommen? Der einzigste der sich die Hände reiben wird ist der Anwalt...
-
-
Tuner wie APR und HGR werden in jeden Fall eine Lösung finden. Es wird mit Sicherheit eine neue Software geben, die dem „Gesetz“ entspricht. Die wollen ja auch weiter Geld verdienen. Da bin ich mir 100-prozentig sicher. Nur geht das nicht von heute auf morgen. Bei APR kommt das alles aus den USA. Und die wissen vielleicht noch gar nicht was hier los ist in Good Old Germany.
-
um der Sache nicht den Wind aus den Segeln zu nehmen möchte ich diese Frage hier noch nicht öffentlich beantworten.
Mich würde tatsächlich vorher interessieren was das Ziel ist, denn eine Wandlung vom TTRS möchte ich nämlich nicht, da es für mich keine ernsthafte alternative zum TTRS gibt.
-
Hallo Dom, natürlich hab ich den passenden link vom Umweltbundesamt…
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/…len_verkehr.pdf
-
-
Anwalt:
1. Kann nichts Positives bringen imho
2. Wenn das vor Gericht geklärt wird, wird die Inkosequenz der Maßnahme ggfs. klar und öffentlich und danach wird dann auch dieser Mangel behoben werden, z.B. Klappen in allen Modi immer zu, außer z.B. oberhalb 100 km/h = außerorts
Einer gewinnt auf jeden Fall: der Anwalt. Die Klienten haben viel Ärger und sind Geld los. Mit dem Risiko, dass das für ALLE negative Folgen haben wird.
Ich werde mich da definitiv raushalten.
-
Ich würde mein Auto tatsächlich gerne wandeln, weil ich eh auf etwas anderes umsteigen möchte. Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass man eine Wandlung vor Gericht durchbekommt, habe ich mein Auto gebraucht bei einem nicht-Audi Autohaus gekauft und das verschlechtert wohl die Chancen noch mehr.
admin wenn du mir bestätigen könntest, dass eine gute Chance besteht, dass ich mein gebraucht gekauftes Fahrzeug wandeln kann, würde ich mich wohl anschließen.
-
was sagt dein anwalt denn welche optionen möglich sind oder geht es hier nur um eine zurückgabe des fahrzeugs?
Ich denke eine Option wäre das, dass Update nicht verpflichtend gemacht werden muss denn der TTRS liegt ja im Standard Modus innerhalb der gesetzlichen Vorschrift die nach Homologation ECE R51.02 erfolgte.
Nach diesem Prüfverfahren ist eine Messung im Sport Modus nicht erforderlich gewesen. Erst mit dem neuen Prüfverfahren „muss“ definitiv auch in Sport gemessen werden. Dieses dürfte aber ja eigentlich nur für Neuzulassungen gelten nachdem dieses neue Prüfverfahren eingeführt wurde bzw. für komplett neue Typgenehmigungen.
Es kann nach meiner Auffassung nicht sein ein neues Prüfverfahren rückwirkend auf bereits Typgenemigte Fahrzeuge anzuwenden.
-
-
Wandlung, euer Ernst? Dan könnte man glatt glauben Audi schaltet mit dem Update einen Zyliner ab.
-
Ich denke eine Option wäre das, dass Update nicht verpflichtend gemacht werden muss denn der TTRS liegt ja im Standard Modus innerhalb der gesetzlichen Vorschrift die nach Homologation ECE R51.02 erfolgte.
Nach diesem Prüfverfahren ist eine Messung im Sport Modus nicht erforderlich gewesen. Erst mit dem neuen Prüfverfahren „muss“ definitiv auch in Sport gemessen werden. Dieses dürfte aber ja eigentlich nur für Neuzulassungen gelten nachdem dieses neue Prüfverfahren eingeführt wurde bzw. für komplett neue Typgenehmigungen.
Es kann nach meiner Auffassung nicht sein ein neues Prüfverfahren rückwirkend auf bereits Typgenemigte Fahrzeuge anzuwenden.
Das verbindliche Prüfverfahren für dein Fahrzeug ist einzig und alleine das der ECE 51.2 Was danach kam braucht dich nicht zu interessieren. Fakt!!!
An alle anderen, die Idee einfach nicht beim Update mitzuziehen und abzuwarten wird definitv nicht langfristig funktionieren. Dann kommt die Plakette ab. Das ist immer so. Und seltsamer Weise mahlen bei solchen Sachen die Mühlen sehr schnell
-
- Offizieller Beitrag
Ich würde mein Auto tatsächlich gerne wandeln, weil ich eh auf etwas anderes umsteigen möchte. Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass man eine Wandlung vor Gericht durchbekommt, habe ich mein Auto gebraucht bei einem nicht-Audi Autohaus gekauft und das verschlechtert wohl die Chancen noch mehr.
admin wenn du mir bestätigen könntest, dass eine gute Chance besteht, dass ich mein gebraucht gekauftes Fahrzeug wandeln kann, würde ich mich wohl anschließen.
ich bin kein RA. Dazu kann ich dir keine Auskunft geben.
-
-
Tuner wie APR und HGR werden in jeden Fall eine Lösung finden. Es wird mit Sicherheit eine neue Software geben, die dem „Gesetz“ entspricht. Die wollen ja auch weiter Geld verdienen. Da bin ich mir 100-prozentig sicher. Nur geht das nicht von heute auf morgen. Bei APR kommt das alles aus den USA. Und die wissen vielleicht noch gar nicht was hier los ist in Good Old Germany.
Hallo Syccon, ich frage mich ob es denn überhaupt einer Lösung bedarf?
Liegt hier denn ein Problem vor?
Wie ich hier schon berichtet habe hat das Umweltbundesamt eine professionelle Messung der Lautstärke vorgenommen und „der TTRS entspricht dem Gesetz“.
Ausschlaggebend ist die Homologation nach ECE R51.02 und die Typgenehmigung wurde seinerzeit durch das KBA erteilt.
Also, was bemängelt Audi/KBA eigentlich?
Die Lautstärke entspricht ja der damaligen Gesetzgebung und kann somit auch nicht bemängelt werden wenn sie wir hier gemessen nachweislich eingehalten wird.
Meinem Rechtsempfinden nach denke ich, dass wenn es hart auf hart kommt man vor Gericht gute Karten hat.
Ich vermute man möchte einfach das neue Prüfverfahren welches für die TTRS 2015-2018 nicht relevant ist dennoch anwenden.
Ob dies aber vor Gericht stand hält wage ich zu bezweifeln.
Eventuell könnte admin, da schon Kontakt zu einem Anwalt dies mal abklären?
-
An alle anderen, die Idee einfach nicht beim Update mitzuziehen und abzuwarten wird definitv nicht langfristig funktionieren. Dann kommt die Plakette ab. Das ist immer so. Und seltsamer Weise mahlen bei solchen Sachen die Mühlen sehr schnell
So einfach ist das nicht:
Die zuständige Behörde kann die Stilllegung veranlassen, wenn- Versicherungsbeiträge nicht gezahlt worden sind und damit der Versicherungsschutz erloschen ist,
- die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde,
- die Hauptuntersuchung (TÜV) abgelaufen ist,
- das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich oder verkehrsunsicher ist oder
- das Fahrzeug nicht auf den neuen Erwerber umgeschrieben wurde.
Audi ruft für eine "Funktionsanpassung" zurück, laut KBA geht es um eine Rückrufaktion wegen "unzulässiger Geräuschbildung".
Das Schreiben von Audi ist so formuliert, dass es keine Angriffspunkte liefert. Kein Schuldeingeständnis, sondern Service am Kunden.
Und das KBA wird auch nicht deutlicher.
Das ist ja kein klassischer Mangel, der plötzlich entdeckt wurde. Klassisch wäre ein Materialfehler, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Aber die betroffenen Fahrzeuge sind bewusst so produziert worden. Lediglich der Weg zur maximalen Geräuschbelästigung ist jetzt ein anderer. Wo wäre da die Grundlage für eine Stilllegung?Aber was die können und dürfen, sind leider zwei Paar Schuhe...
-
Hallo Syccon, ich frage mich ob es denn überhaupt einer Lösung bedarf?
Liegt hier denn ein Problem vor?
Wie ich hier schon berichtet habe hat das Umweltbundesamt eine professionelle Messung der Lautstärke vorgenommen und „der TTRS entspricht dem Gesetz“.
Ausschlaggebend ist die Homologation nach ECE R51.02 und die Typgenehmigung wurde seinerzeit durch das KBA erteilt.
Also, was bemängelt Audi/KBA eigentlich?
Die Lautstärke entspricht ja der damaligen Gesetzgebung und kann somit auch nicht bemängelt werden wenn sie wir hier gemessen nachweislich eingehalten wird.
Meinem Rechtsempfinden nach denke ich, dass wenn es hart auf hart kommt man vor Gericht gute Karten hat.
Ich vermute man möchte einfach das neue Prüfverfahren welches für die TTRS 2015-2018 nicht relevant ist dennoch anwenden.
Ob dies aber vor Gericht stand hält wage ich zu bezweifeln.
Eventuell könnte admin, da schon Kontakt zu einem Anwalt dies mal abklären?
Bin genau deiner Meinung. Hier hat irgendein übereifriger KBA Mitarbeiter mit einem TTRS Nachbarn völlig unüberlegt überreagiert. Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Die Maßnahme ist vollkommen sinnfrei. Und hat weder Hand noch Fuß. Vor Gericht hat das keinen Bestand. Ich warte aber bis es nicht mehr geht. Bin guter Hoffnung, das die ganze Sache nicht doch noch im Sand verläuft. Abwarten und Tee trinken.
-
-
So einfach ist das nicht:
Die zuständige Behörde kann die Stilllegung veranlassen, wenn- Versicherungsbeiträge nicht gezahlt worden sind und damit der Versicherungsschutz erloschen ist,
- die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde,
- die Hauptuntersuchung (TÜV) abgelaufen ist,
- das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich oder verkehrsunsicher ist oder
- das Fahrzeug nicht auf den neuen Erwerber umgeschrieben wurde.
Audi ruft für eine "Funktionsanpassung" zurück, laut KBA geht es um eine Rückrufaktion wegen "unzulässiger Geräuschbildung".
Das Schreiben von Audi ist so formuliert, dass es keine Angriffspunkte liefert. Kein Schuldeingeständnis, sondern Service am Kunden.
Und das KBA wird auch nicht deutlicher.
Das ist ja kein klassischer Mangel, der plötzlich entdeckt wurde. Klassisch wäre ein Materialfehler, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Aber die betroffenen Fahrzeuge sind bewusst so produziert worden. Lediglich der Weg zur maximalen Geräuschbelästigung ist jetzt ein anderer. Wo wäre da die Grundlage für eine Stilllegung?Aber was die können und dürfen, sind leider zwei Paar Schuhe...
Genau so ist das. Es gibt keinen Grund für eine Stilllegung. Und die Entscheidung trifft die Zulassungsstelle und nicht das KBA. Und erst dann würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn es dazu kommen würde.
-
Genau so ist das. Es gibt keinen Grund für eine Stilllegung. Und die Entscheidung trifft die Zulassungsstelle und nicht das KBA. Und erst dann würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn es dazu kommen würde.
Die Zulassungsstelle muss ihren Verwaltungsakt ja auch begründen. Und dann hast Du wahrscheinlich mehr konkrete Informationen als bisher von Audi und vom KBA zusammen.
Insofern warte ich ab, bis die sich melden und entscheide mich dann. -