Du hast das offensichtlich nicht verstanden.
"Chipgetunte" Fahrzeuge, die nicht mit der ursprünglichen Typgenehmigung von Audi im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, sind von der konkreten Maßnahme 30E3 nicht betroffen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe das sehr gut verstanden.
Genau das ist zusammen gereimt und Wuschdenken.
Ich habe viele, viele Jahr Fahrzeugabnahmen gemacht und hunderte Zulassungsbescheinigungen gesehen.
Nur weil ein Fahrzeug ein Chiptuning hat sich ja nicht die Typgenehmigung.
Das Gutachten bezieht sich immer auf Typgenehmigung vom Hersteller und die bleibt auch gleich.
Es wird nur eine neue Betriebserlaubnis erteilt und nicht eine neue Typgenehmigung.
Schau doch mal in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter K ob da eine neue Nummer drin steht.
Das wird nicht der Fall sein bei einem Chiptuning.
Es seit denn ich baue z.B. ein Fahrzeug auf eine Rohkarosse auf und mache ein Vollgutachten dann steht dort Audi nicht mehr als Hersteller sondern Maier/Müller und dann habe ich auch eine Schlüsselnummer mit 000000