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„Diese Softwaremaßnahme hat keinen Einfluss auf die Sicherheit oder den Alltagsgebrauch Ihres Fahrzeugs.“
Wenn es keinen Einfluss hat auf den Alltagsgebrauch, dann brauch man dieses Update so gesehen auch nicht machen.
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„Diese Softwaremaßnahme hat keinen Einfluss auf die Sicherheit oder den Alltagsgebrauch Ihres Fahrzeugs.“
Wenn es keinen Einfluss hat auf den Alltagsgebrauch, dann brauch man dieses Update so gesehen auch nicht machen.
Eigentlich sollte ein Richter nur urteilen „Maßnahme rechtens“ oder „Maßnahme nicht rechtens“.
Eine darüber hinausgehende Bewertung steht ihm rechtlich nicht zu!
Er kann auch nicht, weil ER das rechtens findet verfügen, dass auch andere Modi leider sein müssen. Das ist Sache des KBA!
So zumindest meine Einschätzung
Richter entscheidet, Lösung ist unsinnig. Das KBA wird dann nachlegen müssen, durch solch ein Urteil wird das die scharfen Hunde wecken und dann gibt es ein Update 2.0 und damit ist die Taste komplett rausprogrammiert.
Nur ein Szenario. Ich persönlich wäre sehr vorsichtig mit der Einschätzung, wer was darf oder nicht. Da wird man schnell in die Realität zurückgeworfen.
Und aus dem Kaufpreis entstehen auch keine Rechte, ein wider bestehender Vorschriften befindliches Fahrzeug in diesem Zustand belassen zu können. Man kann dann gerne versuchen, eine Wandlung oder Rückabwicklung zu erreichen. Viel Glück dabei.
Nichts anders hab ich gesagt
Richter entscheidet, ob rechtens oder nicht, dann müsste KBA ggf. „Nachsitzen“!
Ich für meinen Teil werde das Update offiziell ablehnen, da ich nicht Serie fahre. Vermeintlich wird es dann lange, nervige Diskussionen geben mit KBA/Zulassungsstelle, ggf. Unter Einbeziehung eines Anwaltes. Was dabei rauskommt, werden wir sehen. Ob und wieweit HGP da nun mit aufspringt, weiß ich noch nicht. Antwort steht aus.
Wenn die so kommen wird der RS noch vor Update verkauft und ein V8 oder V10 R8 der ersten Generation geholt… da könnens dann Ihre Updates behalten. 🎶
Update: abwarten ist bei dem Update nicht ☝️ Spätestens beim nächsten TÜV bekommt man keine Plakette mehr ohne das Update.
Kennt jemand gute TüV Menschen ? 😉
Update: abwarten ist bei dem Update nicht ☝️ Spätestens beim nächsten TÜV bekommt man keine Plakette mehr ohne das Update.
Kennt jemand gute TüV Menschen ? 😉
Quelle?
Ich denke, es sollte jedem von uns bereits bei der Bestellung klar gewesen sein, dass die Lautstärke, die viele Sportwagen mit offenen Klappen produzieren, nicht mehr legal sein können. Bei weitem. Seit Jahren geht das durch die Motorpresse und soziale Medien, z.B. Youtube. Es wurde hier bis 2018 eine Grauzone in den Zulassungsvorschriften genutzt, die entweder von den Behörden / der Politik so nicht wahrgenommen wurde oder à la "eine Hand wäscht die andere" in gemeinsamen, inoffiziellem Verständnis so durchgewunken wurde, um genau den Widerspruch zwischen gesetzlichen Anforderungen und den Wünschen der (wenigen) Sportwagenfahrer ausgleichen zu können. Das war viele Jahre so und erinnert stark an den Dieselskandal, der vermutlich nie "aufgeflogen" wäre, wenn die US-Behörden nicht ermittelt hätten. Gesetze durch geschickte Winkelzüge umgehen gefällt der Mehrheit / unabhängigen Organisationen eben nicht.
Sowohl beim Dieselskandal als auch bei der Logik der Klappen-AGAn darf man von Defeat Devices sprechen, und das ist schon sehr lange üblich gewesen, nur nie so durch die Presse gegangen wie der Dieselskandal. Daher kommen dann übrigens auch so interessante Phänomene wie eine Leerlauf-Drehzahlbegrenzung (u.a. von Mark Watson - carwow - gerne immer wieder belächelt) und geschlossene Klappen im Stillstand bzw. geschlossene Klappen im Vorbeifahren gemäß bis 2018 geforderter Messverfahren im Zulassungsverfahren.
Inzwischen hat sich das so verschärft, dass man fordert, dass unabhängig der Klappenstellung und auch beim Beschleunigen die Grenzwerte gelten, eingehalten werden müssen.
Da diese Mechanismen zum Umgehen der Regeln inzwischen bei Vielen angekommen sind, die Autos generell als schädlich ansehen, bekommt man es immer häufiger mit unangenehmen Kontrollen oder auch, wie hier jetzt, mit Rückrufen zu tun. Wenn ich mir das gestern hier gezeigte Messdiagramm ansehe und das richtig interpretiere, ist der RS ggfs. sogar bei geschlossenen Klappen zu laut. Würde mich nicht wirklich wundern. Ich find's ja auch schön. Umso gefährlicher ist es, das Thema jetzt an die richtig große Glocke zu hängen. Wie heißt das Filmzitat so schön: "Wer auf rohen Eiern läuft, der sollte nicht hüpfen"...
Für mich ist das Thema jetzt erstmal erledigt. Am 10.2. bekomme ich das Update aufgespielt. Da ich seit letzter Woche einen Schallpegelmesser habe, werde ich, wenn vom Wetter möglich, vor dem Termin noch die Lautstärke auf/zu im erhöhten Leerlauf gemäß offizieller Messvorschrift ermitteln und dann nach Update erneut. Ich erwarte da keine Überraschungen. Mal schauen.
Hallo Leute, ich klinke mich mal auch ein.....ich habe mich mit dem Thema Geräuschemissionen schon seit Jahren beschäftigt da ich selbst schon leidvolle Erfahrungen damit gemacht habe (Stilllegung, Gerichtsverfahren usw.) Fakt ist dass Audi hier seit Jahren einen "Graubereich" in den Geräuschvorschriften ausnutzte. Das aktuelle Problem ist dass alle Fahrzeuge die nach ECE R51.3 zugelassen wurden, in allen Betriebsmodis die Geräuschvorschriften einhalten müssen. Bedeutet alle durch die Software beeinflussbare Klappenstellungen die durch das Motorsteuergerät abgerufen werden können müssen den Geräuschvorschriften entsprechen. Das tun sie mit aktuellem Softwarestand nicht, da hier auch Fahren in Comfort mit offenen Klappen möglich ist. Das darf so nicht sein......deshalb zukünftig nur noch mit bewusstem manuellen Betätigen der Auspuffklappen in Dynamik zulässig. Der Rest der Fahrprogramme muss den Vorschriften entsprechen. Der Grundzustand nach dem Starten des Motors egal in welchem Fahrmodus muss immer heißen "Klappen müssen zu sein" Rechtlich sehe ich das allerdings so dass hier Audi in der Bringschuld ist. Sie haben ein Fahrzeug auf den Markt gebracht, das nicht den Vorschriften entsprach. Wenn nun die Tuningsoftware weg ist durch überschreiben, so muss hierfür Audi gerade stehen.
Quelle?
war mit meinem VW letzte Woche beim. TÜV. Habe mit dem TÜV Mitarbeiter hier am Ort gesprochen. Der hat mir da schon bestätigt das er explizit dahingehend gebrieft wurde der wusste über die Details der Maßnahme bescheid. Er selbst hält sie für absolute Sinnbefreit, aber meinte auch das er keine Plakette erteilen kann wenn das Update nicht gemacht wurde.
Ebenfalls sagte er aber auch, dass das Thema noch absolut eine Grauzone ist.
Ich denke, es sollte jedem von uns bereits bei der Bestellung klar gewesen sein, dass die Lautstärke, die viele Sportwagen mit offenen Klappen produzieren, nicht mehr legal sein können.
Nein ist es nicht! Ich habe mir extra darum einen nicht OPF RS gekauft! Das es jetzt nicht mehr legal ist interessiert mich ehrlich gesagt nicht. Zum damaligen Zeitpunkt war es das. Ich sehe es nicht ein mir Funktionen die Bestandteil des Fahrzeugs sind weg zu programmieren.
Meine Meinung dazu hab ich ja bereits mehrfach dazu gesagt:
Die Aktion ist komplett sinnbefreit und wieder eine "Mogelpackung", da definitiv NICHT verhindert wird, dass man die Klappen manuell aufmachen kann. Somit komplette Themaverfehlung.
Weiterhin mag das ja alles bei "Serienfahrzeugen" noch halbwegs haltbar sein, bei LEGAL, mit Eintragung veränderten Fahrzeugen finde ich das extrem grenzwertig. Immerhin steckt da viel Geld in den jeweiligen Fahrzeugen, die Leistungssteigerung wurde abgenommen, Gutachten erstellt etc... Für mich ist das nicht haltbar, was da grade passiert. Aber auch meine Meinung zur deutschen Justiz und zu den Ämtern habe ich ja bereits mehrfach kundgetan....
Mit HGP bin ich in Verbindung. HGP selbst ist grade auf "Lösungsfindung", auch zusammen mit Audi per se! Ich halte euch auf dem Laufenden!
Das "behobene Problem" ist dann vermeintlich aber nicht wirklich legal
Das "behobene Problem" ist dann vermeintlich aber nicht wirklich legal
Korrekt aber manche fahren ja auf der "Rennstrecke" und würden gerne wissen ob die sehr teure Steuerung noch funktioniert.
was ja auch noch anzumerken ist, man will ja nicht immer im Dynamic Modus fahren damit man den Sound genießen kann. (hartes Fahrwerk, späteres schalten usw.)
was ja auch noch anzumerken ist, man will ja nicht immer im Dynamic Modus fahren damit man den Sound genießen kann. (hartes Fahrwerk, späteres schalten usw.)
Dann kannst du in individuell Fahren, da geht die Klappentaste auch noch.
Dann kannst du in individuell Fahren, da geht die Klappentaste auch noch.
das ist richtig, aber weißt du ob die nicht noch andere Einstellungen in der neuen Software vorgenommen haben? Das sind ja Gauner. Stichwort "knallen, klappe nur noch öffnen ab einer Geschwindigkeit X usw."
Bin auf den ersten gespannt der das freiwillig machen lässt.
Hab gestern auch die gleiche Antwort von ASR bekommen :-)!
"Sobald ein Kunde mit dem Update zu uns findet, können wir die Software überprüfen und anpassen."
Frage in die Runde, wie wird das eigentlich bei den Facelift Modellen gehandhabt? Identisch wie bei unseren Modellen? (VFL)
Update: bei MT hat jemand folgendes geschrieben:
"...
...... es schaut gut aus für alle die den Rückruf ablehnen. Ich stehe momentan in Verbindung mit Audi. Weitere Infos in Bälde....."
was ja auch noch anzumerken ist, man will ja nicht immer im Dynamic Modus fahren damit man den Sound genießen kann. (hartes Fahrwerk, späteres schalten usw.)
Seit ich meinen TTRS habe, fahre ich im Dynamic Modus. Ich habe noch nie was anderes eingestellt.