Das Aussageverweigerungsrecht wird in D niemals geändert. Ausser der Geldbetrag wird nichts weiter passieren.
Das ist richtig. Aber die meisten schreckt es ab, vor Gericht erscheinen zu müssen. Da zahlen die lieber. Und wie gesagt, mit der Halterhaftung braucht der Fahrer nicht mehr festgestellt zu werden.