Die Messung findet bei der Fahrgeräuschmessung statt. Standgeräusch hat keine gesetzliche Vorgabe. Die Fahrgeräuschmessung ist gesetzlich geregelt (bei normalen PKW max. 74db). Aber genau in diesem Bereich macht die AGA vom TT ja die Klappen zu. Dort darf es nicht lauter sein. Wenn der Schalldämpfer der Klappen gut dämpft sollte diese bestanden sein. Was außerhalb des Messbereichs passiert ist "egal".
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