Ich bin mal so frei und schlage vor wir führen die angefangene Versicherungsdiskussion aus dem Thread "Erfahrungsbericht-Umbau-Original-AGA-bei-ASG-Sound" hier weiter
Wo waren wir stehengeblieben?....ah, hier:
Zum Thema Versicherung:
Hier denke ich muss man generell unterscheiden zwischen Haftpflicht bzw. Teilkasko und Vollkasko:
Den Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt die Versicherung eigentlich immer (auch bei grober Fahrlässigkeit wenn es Vertragsbestandteil ist). Meines Erachtens könnte hier jedoch die Versicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen und somit bis zu 5000€ zurück verlangen aber diese Summe ist natürlich ein Witz im Vergleich zu den Beträgen die bei einem Personenschaden aufkommen könnten. Viel wichtiger ist meine Frage wie sich denn dazu eine Vollkasko verhält. Angenommen ich setze jetzt meinen TT ohne BE (weil TTS Auspuff mit Optimierung) gegen einen Baum und habe einen Totalschaden, was sagt dann die Vollkasko? Das hört sich lächerlich an aber aus kaufmännischer Sicht werden Versicherungen alles unternehmen um nicht zahlen zu müssen denke ich.
Bei deinem angeführten Beispiel mit dem TT ohne BE und die glorreiche Fahrt an den Baum verhält es sich relativ einfach:
- die Versicherung erfährt davon, dass das Kfz keine BE hatte zum Zeitpunkt des Unfalls --> es wird nichts gezahlt
- die Versicherung bekommt das Erlöschen der BE nicht mit --> Abwicklung wie gewohnt
Durch Veränderungen mit dem Resultat des Erlöschens der BE ist die Versicherung nicht mehr zur Erstattung irgendwelcher Kosten verpflichtet,
da die Verträge zuvor dementsprechend für ein Kfz mit BE abgeschlossen wurden, ergo ein durch den Halter/Fahrer verursachter "Vertragsbruch".
Sobald die Versicherung von dem Erlöschen der BE erfährt, auf welche Art und Weise sei mal dahingestellt, wird sich diese mit Händen und Füßen
rechtlichen Ursprungs dagegen wehren auch nur einen Cent rüberwachsen zu lassen.