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Garantie- / Kulanzzeitraum

  • Blue Beauty
  • 11. Dezember 2008 um 18:07
  • Blue Beauty
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    • 11. Dezember 2008 um 18:07
    • #1

    Kann mir jemand sagen, wie lange technische / optische Mängel an einem neu gekauften TT garantiert auf Kosten des Herstellers instandgesetzt werden?

    1 Jahr ? 2 Jahre ??

    Bei welchem Datum beginnt die Zeitspanne:
    - Datum der Produktion
    - Datum der Auslieferung an den Händler
    - Datum der Erstzulassung

    Zählt bezüglich der Garantie bzw. Kulanz (keine Ahnung wie das genau heisst) nur das Alter des Fahrzeugs oder zusätzlich auch die KM-Laufleistung?

    Gibt es Anschluss- / Zusatzgarantien, mit denen man die Zeitspanne verlängern kann? Und was kostet sowas?

    Gruß
    Björn

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  • Foxy
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    • 11. Dezember 2008 um 18:21
    • #2

    Also nach meinen OR Kenntnissen hättest du einen optischen Mangel bereits bei Entgegennahme des Fahrzeuges, bzw. kurz darauf feststellen müssen und dementsprechend den Audihändler in Kenntnis setzen müssen.

    Weiss jetzt nicht ob dir das was hilft...

    Volvo V60 Polestar

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  • Schaumi
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    • 11. Dezember 2008 um 18:37
    • #3

    hab mir die Garantieverlängerung gegönnt..... kostet für insgesamt 4 Jahre (2 Jahre zusätzlich zur Herstellergarantie) 47x EUR.... das is es mir auf alle Fälle wert! Das 5. Jahr is mir zu teuer. Kostet nochmal ca. 400 EUR extra!

    Gru�,
    Schaumi

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  • Blue Beauty
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    • 11. Dezember 2008 um 19:42
    • #4

    Mit optischem Mangel meine ich z.B. die Abnutzungserscheinungen an den Sitzen (Ja, ich habe das Problem auch :rolleyes: ).

    Also ist der reguläre Zeitraum 2 Jahre??

    Und zwei weitere Jahre kosten 470 Euro?

    Hier sind doch nur Besitzer von Autos für 50.000 Euro und mehr unterwegs. Weiss das nicht jemand genauer, wie das geregelt ist?

    Da war noch was mit der "Beweislastumkehr" nach 1 Jahr? Ist das in dem Fall auch so??

    • Zitieren
  • Schaumi
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    340
    • 11. Dezember 2008 um 22:37
    • #5

    Hab grade nochmal nachgeschaut...

    Sind 472,-EUR für 2 zusätzliche Jahre.

    Wie es mit der Beweislast aussieht, weiß ich leider nicht. Kann nur raten, mit jedem entdeckten Mangel gleich zum :) zu fahren und es klären lassen!

    Audi Garantie

    hab´s grade mal überflogen und mir is nix bezüglich der Beweislast aufgefallen...

    Unter dem Link findest auch alles andere über die Garantie!

    Gru�,
    Schaumi

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  • cg6666
    Schüler
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    60
    • 12. Dezember 2008 um 09:17
    • #6

    Gewährleistung und Garantie sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgegeben, wohin gegen die Garantie von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich und nicht gesetzlich geregelt ist.
    Im Netz findet man hierzu aber auch gute Erklärungen... google hilft ;)

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  • Bratschlauch
    Schüler
    Beiträge
    103
    • 12. Dezember 2008 um 12:43
    • #7

    Für den Preis gibts die Verlängerung aber nur wenn man die direkt beim Kauf abschließt,oder bzw. ich glaube max. 2 Wochen nach Übernahme des Fahrzeugs.Später wirds teurer,555 Euro €.

    Zitat

    Original von Schaumi


    hab´s grade mal überflogen und mir is nix bezüglich der Beweislast aufgefallen...


    Beweislast gibts bei Garantie nicht,das ist nur bei Gewährleistung.

    Wer das hier liest hat Puschen an!

    Einmal editiert, zuletzt von Bratschlauch (12. Dezember 2008 um 12:44)

    • Zitieren

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